Extremistische Gewaltdelikte in NRW im ersten Halbjahr 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 166
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias vom 19.07.2022

 

Extremistische Gewaltdelikte in NRW im ersten Halbjahr 2022

Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das Berichtsjahr 2021 seinerzeit ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Gewaltdelikte in ähnlicher Anzahl auf die Phänomenbereiche „PMK-rechts“ und „PMK-links“.1

In den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ und „PMK-religiöse Ideologie“ waren die Zahlen jeweils deutlich geringer.

Dabei wurde – innerhalb der Gruppe der Gewaltdelikte – zwischen folgenden Deliktgruppen differenziert:

  • Tötungsdelikte
  • Brand- und Sprengstoffdelikte
  • Landfriedensbruchdelikte
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
  • Körperverletzungsdelikte
  • Widerstandshandlungen
  • Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung
  • Sexualdelikte

Wie aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit hervorging, gab es erhebliche Ungenauigkeiten bei der Einstufung in die Kategorie „PMK-nicht zuzuordnen“. So erfolgte in vielen Fällen insbesondere eine Einstufung in den Phänomenbereich „PMK-rechts“, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Hierbei sind naturgemäß gewisse Ungenauigkeiten im Ergebnis nicht auszuschließen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  3. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im ersten Halbjahr 2022 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den unterschiedlichen Phänomenbereichen auflisten)

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2021; S. 41 – 44


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 166 mit Schreiben vom 15. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß der §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

Die Erhebung der Fallzahlen für das Jahr 2022 ist noch nicht abgeschlossen, weshalb die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen als vorläufig zu betrachten sind.

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im ersten Halbjahr 2022 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 36 Gewaltdelikte der PMK-Rechts erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

 

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 34
Widerstandsdelikte 1
Erpressungsdelikte 1
Gesamt 36

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im ersten Halbjahr 2022 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 30 Gewaltdelikte der PMK-Links erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 15
Widerstandsdelikte 7
Landfriedensbruchdelikte 1
Brandstiftungsdelikte 1
Gefährliche Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 5
Raubdelikte 1
Gesamt 30

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im ersten Halbjahr 2022 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im ersten Halbjahr 2022 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 10 Gewaltdelikte der PMK-Ausländische Ideologie und 4 Gewaltdelikte der PMK-Religiöse Ideologie erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 8
Branddelikte 1
Gefährliche Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 1
Gesamt 10

(PMK-Ausländische Ideologie)

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 4
Gesamt 4

(PMK-Religiöse Ideologie)

 

  1. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im ersten Halbjahr 2022 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 50 Gewaltdelikte der PMK-Nicht zuzuordnen erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 23
Widerstandsdelikte 20
Gefährliche Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 1
Brandstiftungsdelikte 4
Landfriedensbruchdelikte 2
Gesamt 50

 

  1. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den unterschiedlichen Phänomenbereichen auflisten)

Im ersten Halbjahr 2022 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 52 politisch motivierte Gewaltdelikte erfasst, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Phänomenbereich Straftaten ohne ermittelten Täter
PMK-Ausländische Ideologie 3
PMK-Links 16
PMK-Rechts 13
PMK-Religiöse Ideologie 1
PMK-Nicht Zuzuordnen 19
Gesamt 52

 

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