Extremistische Gewaltdelikte in NRW im Jahre 2023

Kleine Anfrage
vom 16.05.2024

Kleine Anfrage 3839

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Extremistische Gewaltdelikte in NRW im Jahre 2023

Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das Berichtsjahr 2022 ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Gewaltdelikte auf die Phänomenbereiche PMK-rechts mit 105 und PMK-links mit 57 Straftaten.1

In den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie und PMK-religiöse Ideologie lagen die Zahlen der Straftaten bei 82 beziehungsweise 8.

Dabei wurde innerhalb der Gruppe der Gewaltdelikte zwischen folgenden Deliktgruppen differenziert:

  • Brand- und Sprengstoffdelikte
  • Landfriedensbruchdelikte
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
  • Körperverletzungsdelikte
  • Widerstandshandlungen
  • Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung

Wie aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit hervorging, gab es erhebliche Ungenauigkeiten bei der Einstufung in die Kategorie PMK-nicht zuzuordnen. So erfolgte in vielen Fällen insbesondere eine Einstufung in den Phänomenbereich PMK-rechts, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Hierbei sind naturgemäß gewisse Ungenauigkeiten im Ergebnis nicht auszuschließen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-links in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  3. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den unterschiedlichen Phänomenbereichen auflisten.)

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-9275

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/2880.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3869 mit Schreiben vom 13. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten,
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswär­tige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und/oder
  • gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Hal­tung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorur­teilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religi­onszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Ori­entierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Ob-jekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.

Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW? (Bitte differenziert nach Delikt-gruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 116 Gewaltdelikte der PMK-Rechts erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 108
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 1
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte 2
Widerstandsdelikte 3
Brandstiftungsdelikte 2
Gesamt 116

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-links in NRW? (Bitte differenziert nach Delikt-gruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 274 Gewaltdelikte der PMK-Links erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 145
Widerstandsdelikte 72
Landfriedensbruchdelikte 14
Brandstiftungsdelikte 18
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 24
Sprengstoffdelikte 1
Gesamt 274

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fall­zahl auflisten.)

Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 58 Gewaltdelikte der PMK-Aus-ländische Ideologie und 13 Gewaltdelikte der PMK-Religiöse Ideologie erfasst, die sich in fol­gende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Brandstiftungsdelikte 3
Landfriedensbruchdelikte 1
Körperverletzungsdelikte 45
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte 6
Widerstandsdelikte 3
Gesamt 58

PMK-Ausländische Ideologie

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 8
Widerstandsdelikte 1
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte 4
Gesamt 13

(PMK-Religiöse Ideologie)

  1. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht
    möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflis­ten.)

Jeder Sachverhalt kann immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet werden. Ist der Sach­verhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK-Links, PMK-Rechts, PMK-Ausländische Ide­ologie oder PMK-Religiöse Ideologie subsumierbar, wird der jeweilige Sachverhalt im Phäno-menbereich PMK-Sonstige Zuordnung erfasst.

Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 77 Gewaltdelikte der PMK-Sons-tige Zuordnung erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 38
Widerstandsdelikte 11
Brandstiftungsdelikte 5
Landfriedensbruchdelikte 12
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte 2
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 9
Gesamt 77

 

  1. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK
    rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter er­mittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den un­terschiedlichen Phänomenbereichen auflisten.)

Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 258 politisch motivierte Gewalt­delikte erfasst, wobei kein Täter ermittelt werden konnte. Diese teilen sich wie folgt auf:

Phänomenbereich Straftaten ohne ermittelten Täter
PMK-Ausländische Ideologie 17
PMK-Links 203
PMK-Rechts 32
PMK-Religiöse Ideologie 6
Gesamt 258

 

MMD18-9603