Kleine Anfrage 3839
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Extremistische Gewaltdelikte in NRW im Jahre 2023
Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das Berichtsjahr 2022 ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Gewaltdelikte auf die Phänomenbereiche PMK-rechts mit 105 und PMK-links mit 57 Straftaten.1
In den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie und PMK-religiöse Ideologie lagen die Zahlen der Straftaten bei 82 beziehungsweise 8.
Dabei wurde innerhalb der Gruppe der Gewaltdelikte zwischen folgenden Deliktgruppen differenziert:
- Brand- und Sprengstoffdelikte
- Landfriedensbruchdelikte
- Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
- Körperverletzungsdelikte
- Widerstandshandlungen
- Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung
Wie aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit hervorging, gab es erhebliche Ungenauigkeiten bei der Einstufung in die Kategorie PMK-nicht zuzuordnen. So erfolgte in vielen Fällen insbesondere eine Einstufung in den Phänomenbereich PMK-rechts, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Hierbei sind naturgemäß gewisse Ungenauigkeiten im Ergebnis nicht auszuschließen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
- Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-links in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
- Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
- In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
- In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den unterschiedlichen Phänomenbereichen auflisten.)
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/2880.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3869 mit Schreiben vom 13. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und/oder
- gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Ob-jekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
- Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW? (Bitte differenziert nach Delikt-gruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 116 Gewaltdelikte der PMK-Rechts erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:
Deliktgruppe | Anzahl der Straftaten |
Körperverletzungsdelikte | 108 |
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr | 1 |
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte | 2 |
Widerstandsdelikte | 3 |
Brandstiftungsdelikte | 2 |
Gesamt | 116 |
- Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-links in NRW? (Bitte differenziert nach Delikt-gruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 274 Gewaltdelikte der PMK-Links erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:
Deliktgruppe | Anzahl der Straftaten |
Körperverletzungsdelikte | 145 |
Widerstandsdelikte | 72 |
Landfriedensbruchdelikte | 14 |
Brandstiftungsdelikte | 18 |
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr | 24 |
Sprengstoffdelikte | 1 |
Gesamt | 274 |
- Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2023 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 58 Gewaltdelikte der PMK-Aus-ländische Ideologie und 13 Gewaltdelikte der PMK-Religiöse Ideologie erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:
Deliktgruppe | Anzahl der Straftaten |
Brandstiftungsdelikte | 3 |
Landfriedensbruchdelikte | 1 |
Körperverletzungsdelikte | 45 |
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte | 6 |
Widerstandsdelikte | 3 |
Gesamt | 58 |
PMK-Ausländische Ideologie
Deliktgruppe | Anzahl der Straftaten |
Körperverletzungsdelikte | 8 |
Widerstandsdelikte | 1 |
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte | 4 |
Gesamt | 13 |
(PMK-Religiöse Ideologie)
- In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht
möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
Jeder Sachverhalt kann immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet werden. Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK-Links, PMK-Rechts, PMK-Ausländische Ideologie oder PMK-Religiöse Ideologie subsumierbar, wird der jeweilige Sachverhalt im Phäno-menbereich PMK-Sonstige Zuordnung erfasst.
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 77 Gewaltdelikte der PMK-Sons-tige Zuordnung erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:
Deliktgruppe | Anzahl der Straftaten |
Körperverletzungsdelikte | 38 |
Widerstandsdelikte | 11 |
Brandstiftungsdelikte | 5 |
Landfriedensbruchdelikte | 12 |
Raub, Erpressung, Freiheitsdelikte | 2 |
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr | 9 |
Gesamt | 77 |
- In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK
rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den unterschiedlichen Phänomenbereichen auflisten.)
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im KPMD-PMK 258 politisch motivierte Gewaltdelikte erfasst, wobei kein Täter ermittelt werden konnte. Diese teilen sich wie folgt auf:
Phänomenbereich | Straftaten ohne ermittelten Täter |
PMK-Ausländische Ideologie | 17 |
PMK-Links | 203 |
PMK-Rechts | 32 |
PMK-Religiöse Ideologie | 6 |
Gesamt | 258 |