Extremistische Gewaltdelikte in NRW im Jahre 2024

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5145

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Extremistische Gewaltdelikte in NRW im Jahre 2024

Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das Berichtsjahr 2023 ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Gewaltdelikte auf die Phänomenbereiche PMK-rechts mit 116 und PMK-links mit 274 Straftaten.1

In den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie und PMK-religiöse Ideologie lagen die Zahlen der Straftaten bei 58 beziehungsweise 13.

Dabei wurde innerhalb der Gruppe der Gewaltdelikte zwischen folgenden Deliktgruppen differenziert:

  • Brand- und Sprengstoffdelikte
  • Landfriedensbruchdelikte
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
  • Körperverletzungsdelikte
  • Widerstandshandlungen
  • Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung

Wie aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit hervorging, gab es erhebliche Ungenauigkeiten bei der Einstufung in die Kategorie PMK-nicht zuzuordnen. So erfolgte in vielen Fällen insbesondere eine Einstufung in den Phänomenbereich PMK-rechts, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Hierbei sind naturgemäß gewisse Ungenauigkeiten im Ergebnis nicht auszuschließen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2024 im Phänomenbereich PMK-links in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  3. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2024 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach den unterschiedlichen Phänomenbereichen und mit der Anzahl der Fälle auflisten.)

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-12888

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/9603.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5145 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2024 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW? (Bitte differenziert nach Delikt-gruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2024 im Phänomenbereich PMK-links in NRW? (Bitte differenziert nach Delikt-gruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  3. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Jahre 2024 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religi-öse Ideologie in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und mit der jeweili­gen Fallzahl auflisten.)
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und mit der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Tä­ter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach den unterschiedlichen Phä-nomenbereichen und mit der Anzahl der Fälle auflisten.)

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung wird auf den schriftlichen Nachbericht zur Sitzung des Innenausschusses vom 13.02.2025 zum TOP „Extremistische Gewaltdelikte in NRW im Jahre 2024“ verwiesen (Vorlage 18/3740).

 

MMD18-13402