Kleine Anfrage 3634
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Fast eine halbe Million Ausländer ohne Aufenthaltstitel in Deutschland – Wie ist die Situation in NRW?
Wie aus einer Frage des Abgeordneten Springer (AfD) an die Bundesregierung hervorgeht, sind zum Stichtag 31. Januar 2024 im Ausländerzentralregister (AZR) 492.390 aufhältige Drittstaatsangehörige erfasst, bei denen im AZR weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung gespeichert waren.1 Aus der Gegenüberstellung mit den entsprechenden Zahlen zum Stichtag 30. September 2020 (324.717 Personen)2 ergibt sich eine Steigerung um 50 % in diesem Zeitraum. Erstaunlich bei den aktuellen Zahlen ist die hohe Anzahl Ukrainer in der Statistik, da für diesen Personenkreis doch grundsätzlich die EU-Massenzustromrichtlinie zur Anwendung kommt. Überraschend ist auch die hohe Anzahl von Syrern und Afghanen, da bei diesen Herkunftsländern die Anerkennungsquote im Asylverfahren sehr hoch ist.
Nach Aussage der Bundesregierung sind in dieser Statistik – neben vollziehbar ausreisepflichtigen Personen – auch Personengruppen abbildet, die sich legal in Deutschland aufhalten, z. B. Personen mit einem langfristigen Visum, in Haft untergebrachte Personen oder Personen, denen eine Betretenserlaubnis erteilt wurde.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Zahl der in NRW aufhältigen Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralregister (AZR) weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist? (Bitte die Gesamtzahl sowie die Anzahl und Staatsangehörigkeit der Top 10 ausweisen)
- Wie lässt sich der ausländerrechtliche Status dieser Personen weiter differenzieren? (Bitte in diesem Zusammenhang insbesondere den Anteil der illegal in NRW aufhältigen Personen nennen)
- Wie viele dieser Personen halten sich, nach Kenntnis der Landesregierung, insbesondere mit einem langfristigen Visum legal in Deutschland auf? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
- Wie viele dieser Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
- Wie erklärt sich unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe, nach Auffassung der Landesregierung, der hohe Anteil von Ukrainern, Syrern und Afghanen in dieser Statistik?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010514.pdf ; Frage 37 und
2 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/232/1923238.pdf ; Frage 43
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3634 mit Schreiben vom 13. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Zahl der in NRW aufhältigen Drittstaatsangehörigen, bei denen im Ausländerzentralregister (AZR) weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht gespeichert ist? (Bitte die Gesamtzahl sowie die Anzahl und Staatsangehörigkeit der Top 10 ausweisen)
- Wie lässt sich der ausländerrechtliche Status dieser Personen weiter differenzieren? (Bitte in diesem Zusammenhang insbesondere den Anteil der illegal in NRW aufhältigen Personen nennen)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag 31.03.2024 waren laut Ausländerzentralregister in Nordrhein-Westfalen 115.607 Personen in der Rubrik „ohne Aufenthaltsrecht“ erfasst.
Laut Ausländerzentralregister werden dabei berücksichtigt: Personen, deren
– Aufenthaltstitel erloschen ist,
– Aufenthaltstitel widerrufen (unanfechtbar) worden ist,
– Fiktionsbescheinigung eingezogen worden ist,
– Antrag auf Einreise und Aufenthalt nach § 16c AufenthG abgelehnt worden ist,
– Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen (gültig bis 05.09.2013) ist,
– Fiktionsbescheinigung erloschen ist,
– Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (unanfechtbar) worden ist,
– Aufenthaltstitel zurückgenommen (unanfechtbar) worden ist,
– Antrag auf Einreise und Aufenthalt nach § 30 Absatz 5 AufenthG (Ehegattennachzug zu kurzfristig mobilen Forschern) abgelehnt worden ist,
– Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Absatz 1a AufenthG widerrufen worden ist (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete im Anschluss an eine Ausbildungsduldung),
– Aufenthaltstitel widerrufen worden ist,
– Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (zugestellt am) worden ist,
– Aufenthaltstitel widerrufen (zugestellt am) worden ist,
– Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt worden ist (Altfall),
– Aufenthaltstitel zurückgenommen (zugestellt am) worden ist,
– Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt, noch nicht unanfechtbar,
– worden ist, Aufenthaltstitel zurückgenommen worden ist.
– Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben.
- Wie viele dieser Personen halten sich, nach Kenntnis der Landesregierung, insbesondere mit einem langfristigen Visum legal in Deutschland auf? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
- Wie viele dieser Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
- Wie erklärt sich unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe, nach Auffassung der Landesregierung, der hohe Anteil von Ukrainern, Syrern und Afghanen in dieser Statistik?
Die möglichen Gründe sind vielfältig. Unter anderem können fehlerhafte Erfassungen von Datensätzen sowie fehlende Datensätze eine Begründung sein.