Kleine Anfrage 4806der Abgeordneten Andreas Keith und Christian Loose vom 04.01.2021
Feinstaub-Problem bei Elektrofahrzeugen
Laut Berichterstattung des Magazins Focus werden in deutschen Städten Feinstaub-Grenzwerte selten überschritten. Dennoch fordern Kritiker der Automobilindustrie trotz dieser eigentlich positiven Lage eine weitere Verschärfung dieser Werte. Allerdings wird bei diesen Forderungen nicht bedacht, dass eine solche Entscheidung zu ungunsten der Elektrofahrzeuge ausfallen könnte, da Fahrzeuge mit den Antriebsarten Benzin und Diesel derzeitig eine positive Tendenz aufweisen.1 Möglicherweise müssten unter diesen Umständen Elektrofahrzeuge dann verboten werden.
Eine am 07. Dezember 2020 veröffentlichte OECD-Studie2 stellte nun fest, dass der stetige Zuwachs von „emissionsfreien“ Elektrofahrzeugen den Anstieg der Feinstaubwerte begründet; die „Auspuffabgase als Hauptverursacher von Feinstaub“3 im Verkehr werden vom höheren Abrieb von Reifen, Bremsen und der Fahrbahn selbst abgelöst. Dieser stellt einen zunehmenden „nennenswerten Anteil an der Feinstaubbelastung“ dar, da Elektrofahrzeuge auf Grund der schweren Akkupakete grundsätzlich mehr als vergleichbare Verbrenner wiegen.
Um Verkehrspolitik sowohl bedarfsgerecht als auch umweltbewusst führen zu können, sollten frühzeitig mögliche Maßnahmen geplant und debattiert werden.
Daher fragen wir die Landesregierung:
- Welche Untersuchungen liegen der Landesregierung vor, die den Abrieb aller Fahrzeugtypen bzw. aller Antriebsarten als Einflussfaktor auf die Höhe der Feinstaubemissionen darstellen?
- Wie entwickelten sich die Emissionsmesswerte sowohl von Feinstaub als auch von Stickoxiden in den Jahren von 2017 bis 2020 in den zehn größten Städten Nordrhein-Westfalens? (Bitte tabellarisch nach Schadstoff, Stadt, Monat und Jahr auflisten)
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, neben der Absenkung von Grenz-werten durch Fahrverbote und Tempolimits zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen?
- Hat die Landesregierung auf Anregung der AfD-Fraktion im Frühjahr 2020 zuständige Behörden beauftragt, eine Studie zur Untersuchung der verschiedenen Schadstoff-emissionsquellen in den Städten Nordrhein-Westfalens vorzunehmen, um die in der Analyse fehlenden Unterscheidungen zwischen diversen Emissionsquellen aufzuheben?
- Wenn Frage 4 mit „Nein“ beantwortet wird, stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die
Landesregierung keine Studie zur Untersuchung der Schadstoffemissionsquellen in den Städten Nordrhein-Westfalens in Auftrag gibt?
Andreas Keith
Christian Loose
1 Vgl. https://www.focus.de/auto/news/feinstaub-im-fokus-fahrverbote-womoeglich-bald-auch-fuer-elektroautos_id_12749965.html, abgerufen am 14.12.2020 um 10:50 Uhr.
2 http://www.oecd.org/environment/non-exhaust-particulate-emissions-from-road-transport-4a4dc6ca-en.htm, abgerufen am 14.12.2020 um 11:42 Uhr.
3 https://www.mercedes-fans.de/magazin/news/feinstaubproblematik-droht-auch-e-autos-ein-fahrverbot-oecd-studie-schwere-elektrofahrzeuge-werden-zu-hauptverursachern-von-feinstaub-im-verkehr.16901, abgerufen am 14.12.2020 um 11:43 Uhr.
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4806 mit Schreiben vom 26. Januar 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet.
- Welche Untersuchungen liegen der Landesregierung vor, die den Abrieb aller Fahrzeugtypen bzw. aller Antriebsarten als Einflussfaktor auf die Höhe der Feinstaubemissionen darstellen?
Das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA; derzeit Version 4.1) ist eine anerkannte Datenbank mit spezifischen Emissionswerten für die verschiedenen Fahrzeugtypen. Es wird als Grundlage für die Modellierung von Feinstaubemissionen des Straßenverkehrs (z.B. für Prognosen zur Entwicklung der Luftqualität) in Nordrhein-Westfalen herangezogen. Im HBEFA sind Emissionsfaktoren für Feinstaub (abgasbedingt sowie nicht-abgasbedingt, also durch Abrieb und Wiederaufwirbelung) hinterlegt. In den Veröffentlichungen, die dem HBEFA zu Grunde liegen, wurde keine weitergehende Differenzierung nach Antriebsarten vorgenommen.
- Wie entwickelten sich die Emissionsmesswerte sowohl von Feinstaub als auch von Stickoxiden in den Jahren von 2017 bis 2020 in den zehn größten Städten Nordrhein-Westfalens? (Bitte tabellarisch nach Schadstoff, Stadt, Monat und Jahr auflisten)
Flächendeckende Messwerte für Emissionen liegen nicht vor. Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Immissionswerte gemeint sind. Die entsprechenden Tabellen sind als Anlage beigefügt. Die Daten sind jeweils auch im Internet unter https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/monatswerte sowie https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-messungen veröffentlicht und frei verfügbar.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, neben der Absenkung von Grenzwerten durch Fahrverbote und Tempolimits zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen?
Die Emissionsgrenzwerte für Kfz sind EU-weit festgelegt. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wurden in Nordrhein-Westfalen zahlreiche verursacherbezogene Maßnahmen umgesetzt. Vor dem Hintergrund der inzwischen sicheren Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind derzeit im Zuge der Luftreinhalteplanung keine weitergehenden Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen vorgesehen.
- Hat die Landesregierung auf Anregung der AfD-Fraktion im Frühjahr 2020 zuständige Behörden beauftragt, eine Studie zur Untersuchung der verschiedenen Schadstoffemissionsquellen in den Städten Nordrhein-Westfalens vorzunehmen, um die in der Analyse fehlenden Unterscheidungen zwischen diversen Emissionsquellen aufzuheben?
- Wenn Frage 4 mit „Nein“ beantwortet wird, stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Landesregierung keine Studie zur Untersuchung der Schadstoffemissionsquellen in den Städten Nordrhein-Westfalens in Auftrag gibt?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
In den Luftreinhalteplänen werden Analysen zu den verschiedenen Schadstoffemissionsquellen vorgenommen und für das Gebiet des betreffenden Luftreinhalteplans festgestellt, in welchem Maße die verschiedenen Quellgruppen zu den Belastungen beitragen. Eine Beauftragung weiterer Studien zur Untersuchung der Schadstoffemissionsquellen in den Städten Nordrhein-Westfalens ist nicht erforderlich und erfolgt daher nicht.