Finanzierung und Durchführung von Christopher Street Days in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2022

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Sven W. Tritschler AfD

Finanzierung und Durchführung von Christopher Street Days in Nordrhein-Westfalen

Bei CSD handelt es sich um Veranstaltungen unterschiedlicher Form, die seit 1979 stattfinden und ursprünglich als Demonstration für die Rechte von Schwulen, Lesben und Bisexuellen dienten. Mittlerweile genießen diese Veranstaltungen auch in Deutschland große Popularität und ziehen teilweise hunderttausende Besucher an. In den vergangenen Jahren kam es dabei vereinzelt zu Vorfällen, die die gesamte Veranstaltung in Misskredit zogen. Wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war, nahmen am Kölner CSD des Jahres 2022 auch Vertreter von Lobbygruppen für Pädophilie teil.1

Wie die nordrhein-westfälische Familienministerin Josefine Paul im April dieses Jahres mitteilte, fördert die Landesregierung ab sofort die Ausrichtung von Christopher Street Days (CSD) mit jährlich 145.000 Euro. Vereine und Träger, die einen CSD organisieren, können eine Förderung von maximal 5.000 Euro erhalten.2

Die Förderung solcher Veranstaltungen von Seiten der Politik ist dabei kein Novum in Nordrhein-Westfalen. Wie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven W. Tritschler (Drucksache 18/686) ergab, wurde etwa die „ColognePride“ im Jahr 2022 mit 21.838,11 Euro unterstützt. Weitere Mittel flossen an CSD in Bochum (500,00 €), Duisburg (833,00 €), Essen (607,00 €), Herne (650,00 €), Mönchengladbach (238,00 €), Münster (3.800,00 €), Olpe (175,00 €), Recklinghausen (1.000,00 €), Solingen (595,00 €), Wuppertal (700,00 €) und überregional (416,50 €).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche weiteren finanziellen Mittel diesen Veranstaltungen aus der öffentlichen Hand zukommen und wie diese gewährleistet, dass keine Gelder an dubiose Organisationen und Teilnehmer fließen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viel Geld erhielten CSD in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2018 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Veranstaltung, Summe)
  2. Welche mit diesen CSD in Verbindung stehende Vereine wurden in den Jahren 2018 bis 2022 finanziell gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Verein, Jahr, Summe)
  3. Sieht die Landesregierung in CSD politische Kundgebungen, die den Charakter von Demonstrationen haben und damit unter das Versammlungsrecht fallen?
  4. Welche Form der Rechenschaft für die beantragten Gelder verlangt die Landesregierung von den Antragstellern?
  5. Wie gewährleistet die Landesregierung die Sicherheit der Teilnehmer bei den CSD?

Enxhi Seli-Zacharias
Sven W. Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-paedophile-schlichen-sich-beim-csd-ein-das-sagt-der-veranstalter-80744748.bild.html.

2 https:// www .land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-foerdert-christopher-street-days-mit-insgesamt-145000-euro.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2022 mit Schreiben vom 31. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung be­antwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für LSBTIQ* Menschen in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern und die Vielfalt der Zivilgesellschaft noch deutlicher zu stärken. Dazu gehört auch die Förderung von Sichtbarkeit und Akzeptanz, indem vor allem die kleineren Christopher-Street-Days (CSD) im ganzen Land unterstützt werden. Ab dem lau­fenden Haushaltsjahr 2023 können Vereine und Träger, die einen CSD organisieren, pro Jahr mit einer finanziellen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Hierzu wird auf den Bericht der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen am 20. April 2023 (Vorlage 18/1108) verwiesen.

  1. Wie viel Geld erhielten CSD in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2018 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Veranstaltung, Summe)

und

  1. Welche mit diesen CSD in Verbindung stehende Vereine wurden in den Jahren 2018 bis 2022 finanziell gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Verein, Jahr, Summe)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

CSD werden in Nordrhein-Westfalen erstmals ab diesem Jahr gefördert. In dem angegebenen Zeitraum wurden lediglich Zuwendungen im Kontext von Prides zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise Mittel für die Unterstützung einzelner regionaler Kooperationspartnerinnen und -partner der LSBTIQ* Selbstorganisation bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Anzei­genschaltungen, Flyer- und/oder Materialproduktionen. Welche Vereine an den zahlreichen in Nordrhein-Westfalen stattfindenden CSD teilnehmen, wird von der Landesregierung nicht er­fasst.

  1. Sieht die Landesregierung in CSD politische Kundgebungen, die den Charakter von Demonstrationen haben und damit unter das Versammlungsrecht fallen?

Wie eine CSD-Veranstaltung zu qualifizieren ist, muss immer im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände entschieden werden und kann daher nicht allgemeingültig beantwortet wer­den. Eine Demonstration genießt dann den Schutz als Versammlung, wenn es sich um eine örtliche Zusammenkunft von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundge­bung handelt, § 2 Abs. 3 VersG NRW. Erfahrungsgemäß liegt bei CSD ein Versammlungs­charakter vor.

  1. Welche Form der Rechenschaft für die beantragten Gelder verlangt die Landesre­gierung von den Antragstellern?

Bei Förderungen nach §§ 23 und 44 der LHO wird die Verwendung der beantragten Gelder in einem Finanzplan dargestellt. Die bewilligten Fördermittel sind nach Durchführung des Pro­jekts durch einen Verwendungsnachweis der Antragstellenden zu belegen.

  1. Wie gewährleistet die Landesregierung die Sicherheit der Teilnehmer bei den CSD?

Für die Sicherheit der Teilnehmenden an CSD sind die CSD-Organisatorinnen und -Organi­satoren verantwortlich.

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet allerdings im Rahmen der CSD-Förderung ab 2023 Trä­gern und Vereinen, die CSD in NRW organisieren, die Möglichkeit, Fördermittel zu beantra­gen, um die Empowermentarbeit zu stärken. In diesem Rahmen können auch lokale Aktivitä­ten, die der Sicherheit der Teilnehmenden dienen, unterstützt werden.

 

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