Finanzierung von Tierheimen und weiteren ehrenamtlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 28.07.2023

Kleine Anfrage 2208

der Abgeordneten Zacharias Schalley und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Finanzierung von Tierheimen und weiteren ehrenamtlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen

Wie die Landesregierung am 16.09.2022 bekanntgab, lagen ihr zu diesem Zeitpunkt keine genauen Angaben zur Anzahl der Tierheime in Nordrhein-Westfalen vor (Vorlage 18/152). Der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen (LTV-NRW) ist nach eigenen Angaben die Vertretung von ca. 138 Mitgliedsvereinen mit ca. 80.000 Mitgliedern und 86 Tierheimen, wobei die meisten solcher Einrichtungen in NRW Mitglied des Verbands sind.1 Daneben gibt es weitere Vereine und Verbände – etwa Einrichtungen mit Fokus Auslandstierschutz oder tierheimähnliche Einrichtungen –, die vergleichbare Aufgaben erfüllen.

Genaue Informationen zur Anzahl der in NRW in Tierheimen untergebrachten Tiere lassen sich nicht finden. Die Corona-Pandemie hat aber in den vergangenen Jahren noch einmal für einen immensen Anstieg der gehaltenen Haustiere und damit auch der in Tierheimen abgegebenen Tiere geführt. Wie der Medienberichterstattung zu entnehmen ist, hat diese Entwicklung viele Tierheime im Land an ihre Grenzen gebracht.2 Einzelne Tierheime, etwa in Mönchengladbach und Bottrop, verfügten daraufhin temporäre Aufnahmestopps.3

Da die Finanzierung der freiwilligen Tätigkeit von Tierschutzvereinen und damit auch und vor allem von Tierheimen kein gesetzlicher Auftrag ist, leiden viele Einrichtungen unter chronisch klammen Kassen. Die Landesregierung unterhält jedoch eine Reihe von Programmen, aus denen Tierheime Zuschüsse abrufen können.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie groß war der Mittelabruf durch Tierheime gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen“ in den Jahren 2018 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Summe, Tierheim)
  2. Wie groß war der Mittelabruf aus dem Programm „Katzenkastration“ in den Jahren 2018 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Summe, Tierheim)
  3. Ist das 2022 in Aussicht gestellte weitere projektbezogene Förderprogramm bereits aufgelegt worden?
  4. Wie groß war der Mittelabruf durch Tierheime im Rahmen der Kostenerstattung bei Unterbringung von Heimtieren aus den Mitteln des Tierschutzbeauftragten in den Jahren 2018 bis 2022?
  5. Wie schätzt die Landesregierung den Finanzierungsbedarf der freiwilligen Tätigkeit von Tierschutzvereinen durch die öffentliche Hand ein?

Zacharias Schalley
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 https:// www .ltv-nrw.de/index.html.

2 https:// www1 .wdr.de/nachrichten/rheinland/corona-sorgt-fuer-volle-tierheime-100.html; https:// rp – online.de/nrw/panorama/tierheime-in-nrw-klagen-ueber-urlaubs-abgabewelle-und-energiekosten_aid-73086581; https:// www .nrz.de/region/niederrhein/nrw-tierheime-schlagen-alarm-mit-coronatieren-ueberlastet-id236058231.html; https:// www .ruhr24.de/nrw/tierheim-urlaub-verantwortung-hunde-katzen-haustier-abgeben-kommentar-corona-nrw-91691071.html.

3 https:// rp -online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-tierheim-verhaengt-aufnahmestopp_aid-75231769; https:// www .waz.de/staedte/bottrop/alle-plaetze-belegt-aufnahmestopp-im-tierheim-bottrop-id236019145.html.


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2208 mit Schreiben vom 24. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie groß war der Mittelabruf durch Tierheime gemäß der „Richtlinie über die Ge­währung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen“ in den Jahren 2018 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Summe, Tierheim)

Die Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Tierheimen/Tierschutzvereinen ist Anlage 1 zu ent­nehmen.

  1. Wie groß war der Mittelabruf aus dem Programm „Katzenkastration“ in den Jahren 2018 bis 2022? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Summe, Tierheim)

Die Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Tierheimen/Tierschutzvereinen ist Anlage 2 zu ent­nehmen.

  1. Ist das Jahr 2022 in Aussicht gestellte weitere projektbezogene Förderprogramm bereits aufgelegt worden?

Die in Aussicht gestellte Förderung von Projekten in Tierheimen durch die Tierschutzbeauf­tragte des Landes befindet sich noch in der konzeptionellen Phase, da die Förderung der Tier­heime über eine Energiekostenpauschale aufgrund der aktuellen Lage zunächst prioritär ein­gestuft wurde.

Im Rahmen des Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russi­schen Angriffskriegs in der Ukraine, hat die Landesregierung 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen zu entlasten. Mit Runderlass des MLV vom 10.02.2023 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für mit Erlaubnissen nach § 11 TierSchG ausgestattete Tierheime und ähnliche Einrichtungen zur Energiekostenentlastung verkündet.

Hinsichtlich der projektbezogenen Förderung werden derzeit in einem ersten Planungsschritt im Büro der Tierschutzbeauftragten Projekte inhaltlich näher definiert, die in den Tierheimen und Tierschutzvereinen eine zusätzliche unterstützende Wirkung entfalten könnten.

Die öffentliche Kommunikation eines Konzeptes zur projektbezogenen Tierheimförderung wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Büro der Tierschutzbeauftragten erfolgen.

  1. Wie groß war der Mittelabruf durch Tierheime im Rahmen der Kostenerstattung bei Unterbringung von Heimtieren aus den Mitteln des Tierschutzbeauftragten in den Jahren 2018 bis 2022?

Die Stelle der Landestierschutzbeauftragten wurde in 2020 geschaffen und ist seit Dezember 2020 besetzt.

Grundsätzlich stehen für die Kostenerstattung der Unterbringung von Heimtieren in Tierhei­men mangels Zuständigkeit seitens des Landes keine Mittel zur Verfügung.

Sofern sich die Frage auf die Kostenerstattung bzgl. der Unterbringung von Heimtieren ge­flüchteter Personen aus der Ukraine in Tierheimen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 be­zieht, ist festzuhalten, dass von der Tierschutzbeauftragten in der Vergangenheit verwendete Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Es wurden insgesamt 29.560,00 Euro für diesen Zweck an NRW-Tierheime ausgezahlt, die vorübergehend privat mitgeführte Tiere von Geflüchteten aus der Ukraine untergebracht hatten.

Aus humanitären Gründen hat das Land Nordrhein-Westfalen die gemeinsame Unterbringung von Tieren mit ihren jeweiligen Besitzerinnen und Besitzern favorisiert. Aus diesem Grunde hat das Büro der Tierschutzbeauftragten sich insbesondere in diesem Bereich sehr stark en­gagiert, so dass die meisten privat mitgebrachten Tiere nicht von ihren Besitzerinnen und Be­sitzern getrennt untergebracht werden mussten.

  1. Wie schätzt die Landesregierung den Finanzierungsbedarf der freiwilligen Tätig­keit von Tierschutzvereinen durch die öffentliche Hand ein?

Der Finanzbedarf der Tierheime ist nicht zuletzt durch allgemeine Kostensteigerungen weiter­hin hoch. Der bauliche Sanierungsbedarf bleibt in vielen Tierheimen unverändert hoch. Das ehrenamtliche Engagement des privaten Tierschutzes bei der Aufnahme und Weitervermitt­lung von Fund- und Abgabetieren in Tierheimen ist in der Regel nicht kostendeckend finan­zierbar.

Dem trägt die Landesregierung ohne originäre Zuständigkeit in diesem Bereich durch die auf­gelegten Programme bestmöglich Rechnung.

 

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