Fördermittel für Verbände und Organisationen der LSBTIQ*-Community

Kleine Anfrage
vom 08.12.2023

Kleine Anfrage 3060

der Abgeordneten Zacharias Schalley und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Fördermittel für Verbände und Organisationen der LSBTIQ*-Community

Wie die Junge Freiheit am 17. November 2023 berichtete, fördert die Bundesregierung das Jugendnetzwerk Lambda e. V. im laufenden Jahr mit 467.000 Euro durch das Bundesfamilienministerium. Im vergangenen Jahr erhielt der Verein eine Förderung von 646.000 Euro, für das kommende Jahr sind 360.000 Euro vorgesehen.1

Das Jugendnetzwerk Lambda e.V. ist ein bundesweit tätiger Jugendverband, der sich der „LSBTIQ*-Community“ zugehörig fühlt. Neben den üblichen Angeboten wie nationalen und internationalen Jugendbegegnungen, Freizeiten, Jugendgruppen, Jugendzentren und Jugendbildung umfassen die Angebote des Jugendnetzwerks Lambda insbesondere Beratungsprojekte. Viele Landesverbände bieten zudem Schulungen zur Erlangung der Jugendleiter-Karte an und führen Aufklärungsprojekte für Schulen und/oder Fachkräfte durch.

Besonders kontrovers ist die vom Jugendnetzwerk herausgegebene Zeitschrift „out!“. Sie richtet sich gezielt an Minderjährige ab 14 Jahren und behandelt verschiedene Themen, darunter auch „Fetisch“. Auf zwölf Seiten informiert die queere Jugendzeitschrift über Kink und Fetisch, Lack und Leder, Körperflüssigkeiten und Rollenspiele.2i

Das ist nicht das erste Mal, dass das Bundesfamilienministerium fragwürdige Vereine fördert. Bereits in der Vergangenheit hat das Ministerium die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) mit Fördermitteln unterstützt. Diese stand in der Kritik, nachdem ein von ihr durchgeführter Vortrag an einer Schule vor allem wie Werbung für eine Transition gewirkt haben soll. Kritische Nachfragen sollen systematisch verhindert oder unterbunden worden sein. So wurde bspw. die Einnahme der kritisch zu hinterfragenden Pubertätsblocker lediglich als „schwieriger Weg“ bezeichnet, Nebenwirkungen und Komplikationen aber größtenteils totgeschwiegen. Dazu befragten wir die Landesregierung bereits.3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wird das Jugendnetzwerk Lambda e. V. durch die nordrhein-westfälische Landesregierung gefördert? (Bitte nach Fördersummen für die Jahre 2017 bis 2023 aufschlüsseln)
  2. Welche spezifischen Vereinigungen, Organisationen sowie andere Akteure innerhalb der sogenannten „LSBTIQ*-Community“ wurden seit Januar 2017 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Kontext pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen staatlich gefördert? (Bitte für die Jahre 2017 bis 2023 nach den Verbänden, Organisationen und Akteure einzeln und namentlich sowie nach der Höhe der Zuwendungen aufschlüsseln)
  3. Zu welchen konkreten Zwecken verwenden die Verbände, Organisationen und Akteure der sogenannten LSBTIQ*-Community die erhaltenen Fördermittel?
  4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Themen wie „Fetisch“, „Kink“ und Geschichten über Rollenspiele als angemessene Inhalte für Jugendzeitschriften gelten, die explizit an Minderjährige ab 14 Jahren gerichtet sind?
  5. Wie stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung sicher, dass Fördermittel, die an Verbände, Organisationen und andere Akteure vergeben werden, nicht für jugendgefährdende Inhalte aufgewendet werden?

Zacharias Schalley
Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7319

 

1 https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2023/bundesregierung-finanziert-fetischzeitschrift-fuer-jugendliche/ (abgerufen am 17.11.2023).

2 http://lambda-online.de/wp-content/uploads/2022/09/out59_web_fin.pdf

3 Vgl. Lt.-Drucksache 18/5057.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3060 mit Schreiben vom 11. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wird das Jugendnetzwerk Lambda e. V. durch die nordrhein-westfälische Landes­regierung gefördert? (Bitte nach Fördersummen für die Jahre 2017 bis 2023 auf­schlüsseln)

Der Bundesverband Lambda e.V. hält in Nordrhein-Westfalen keinen Landesverband vor. Demnach erfolgt auch keine Förderung seitens des Landes bzw. durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

  1. Welche spezifischen Vereinigungen, Organisationen sowie andere Akteure inner­halb der sogenannten „LSBTIQ*Community“ wurden seit Januar 2017 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Kontext pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen staatlich gefördert? (Bitte für die Jahre 2017 bis 2023 nach den Verbänden, Organisationen und Akteure einzeln und namentlich sowie nach der Höhe der Zuwendungen aufschlüsseln)
  2. Zu welchen konkreten Zwecken verwenden die Verbände, Organisationen und Ak­teure der sogenannten LSBTIQ*-Community die erhaltenen Fördermittel?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Gefördert werden im Kontext pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen die Fach­stellen: FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, gerne anders e. V., Queere Jugend NRW und das Landesnetzwerk SCHLAU NRW.

Der konkrete Zweck ergibt sich aus den jeweiligen Anträgen und dem daraus folgenden An­trags- und Bewilligungsverfahren.

  1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Themen wie „Fetisch“, „Kink“ und Geschichten über Rollenspiele als angemessene Inhalte für Jugendzeitschriften gelten, die explizit an Minderjährige ab 14 Jahren gerichtet sind?
  2. Wie stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung sicher, dass Fördermittel, die an Verbände, Organisationen und andere Akteure vergeben werden, nicht für jugendgefährdende Inhalte aufgewendet werden?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Zur Sicherstellung des Kindeswohls kommen bei den Inhalten der jeweiligen Medien die ein­schlägigen Regelungen des Jugend(medien)schutzes zum Tragen.

 

MMD18-7703