Förderprogramm Frauenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen: Tatsächliche Gleichstellung?

Kleine Anfrage
vom 11.11.2019

Kleine Anfrage 3156des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 11.11.2019

 

Förderprogramm Frauenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen: Tatsächliche Gleichstellung?

Das Förderprogramm Frauenhäuser soll Mädchen und Frauen vor gegen sie gerichtete Gewalt schützen, indem für gewaltbetroffene Personen Schutzplätze zur Verfügung gestellt werden kann.

Wie der Landesregierung und insoweit auch Frau Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Ina Scharrenberg bekannt ist, gibt es auch Gewalt gegen Männer. Der bau von sog. Schutzhäusern ist vorgesehen, ebenso die Einrichtung von Beratungsstellen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Fällt auch der Neubau von Schutzhäusern für Männer in das Förderprogramm?

2. Wenn ja, sind bereits entsprechende Anträge vorhanden?

3. Wenn nein, warum werden Schutzhäuser für Männer nicht gefördert?

4. Was unternimmt die Landesregierung um auch von Gewalt betroffene Männer ausreichend zu schützen?

Thomas Röckemann

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 16.12.2019

 

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3156 mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Fällt auch der Neubau von Schutzhäusern für Männer in das Förderprogrammß

Nein.

2. Wenn ja, sind bereits entsprechende Anträge vorhanden?

Es liegen keine Anträge zum Bau von Schutzhäusern für Männer vor.

3. Wenn nein, warum werden Schutzhäuser für Männer nicht gefördert?

Für den Schutz gewaltbetroffener Männer ist im Rahmen eines Pilotprojekts zunächst die Anmietung von Wohnungen vorgesehen.

4. Was unternimmt die Landesregierung um auch von Gewalt betroffene Männer ausreichend zu schützen?

Es wird auf die Ausschussprotokolle vom 8. November 2018 (APr 17/430) und vom 22. November 2018 (APr 17/458) nebst der dazugehörenden Vorlage mit der Drs.-Nr. 17/1326 und auf die Vorlage mit der Drs.-Nr. 17/2162 vom 5. Juni 2019 sowie auf den Entwurf für den Landeshaushalt 2020 und den dazugehörenden Sprechzettel verwiesen (Drs.-Nr. 17/2648).

 

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