Förderung der deutschen Sprache – Genderschreibweisen gehören nicht in den Unterricht!

Antrag
vom 16.04.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Förderung der deutschen Sprache Genderschreibweisen gehören nicht in den Unter­richt!

I. Ausgangslage

In den vergangenen Monaten haben Bayern und Hessen eine Bewegung losgetreten, die eine Rückkehr zur korrekten deutschen Sprache fordert, indem die Nutzung von Genderschreib-weisen, basierend auf Sonderzeichen wie Asterisken, Unterstrichen und Doppelpunkten, hin­terfragt wird. Diese Bestrebungen fanden in zahlreichen weiteren Bundesländern Nachah­mung, die sich ebenfalls gegen eine solche Modifikation des traditionellen Schriftbildes der deutschen Sprache aussprechen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat unlängst klarge­stellt, dass diese Sonderzeichen keinen Teil des Kernbestandes der deutschen Orthografie ausmachen, eine Sichtweise, die durch politische Beschlüsse in verschiedenen Bundeslän­dern Rückhalt findet. Im Zentrum dieser Debatte steht die Bedeutung einer klaren und ver­ständlichen Sprache, die eine effiziente und präzise Kommunikation ermöglicht. Gender-schreibweisen, die auf Sonderzeichen beruhen, gelten als hinderlich für das Lesen und Ver­stehen von Texten, insbesondere für Menschen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, oder Personen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten, für die jede Abweichung von der Norm zu­sätzliche Verständnisbarrieren errichtet. Diese Entwicklungen werfen fundamentale Fragen bezüglich der Funktion und Gestaltung unserer Sprache auf, die nicht nur ein Kommunikati­onsmittel, sondern auch ein zentrales Element unserer kulturellen Identität und des Bildungs­auftrags darstellt.

Aus linguistischer Perspektive bedarf die Anwendung von Genderschreibweisen in der deut­schen Sprache ebenfalls einer tiefergehenden Betrachtung der Implikationen für die Sprach­struktur, das Sprachverständnis und die Sprachvermittlung. Die deutsche Standardsprache, bekannt für ihre Präzision und Komplexität, hat sich über Jahrhunderte entwickelt und mani­festiert sich in einem reichen orthografischen und grammatischen Regelwerk. Dieses Regel­werk ermöglicht eine effiziente und präzise Kommunikation, die für das Verständnis zwischen den Sprechern essentiell ist. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die Lesege­schwindigkeit durch solche Schreibweisen signifikant verlangsamt wird und das Textverständ­nis darunter leidet. Die deutsche Sprache ist zwar dynamisch und anpassungsfähig, jedoch werden Veränderungen sorgfältig abgewogen, um ihre Integrität und Funktionalität zu wahren. Sprachliche Innovationen sollten die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Sprache verbes­sern und nicht beeinträchtigen. Zudem beeinflussen Genderschreibweisen die Sprachästhetik und -ökonomie, zwei wesentliche Aspekte, die die Schönheit und Effizienz der Sprache aus­machen.

Die Ästhetik der Sprache ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern auch ein Faktor, der die Lesbarkeit und das allgemeine Wohlbefinden beim Lesen beeinflusst. Sprachökonomie bezieht sich auf die Effizienz der Sprache in der Kommunikation – ein Prin­zip, das besagt, dass Sprache möglichst klar und direkt sein sollte, um Missverständnisse zu minimieren und die Informationsübertragung zu optimieren.

Aus pädagogischer Perspektive spielt die Diskussion um Genderschreibweisen eine zentrale Rolle, insbesondere im Kontext der Bildungsziele und der Vermittlung von Sprachkompetenz. Bildungseinrichtungen sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch Räume, in denen sprachliche und kommunikative Fähigkeiten geformt werden. Diese Einrichtungen ste­hen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen der Förderung von Inklusivität und der Bewahrung der sprachlichen Klarheit zu finden. Die Integration von ideologisch motivierter Genderschreibweisen ohne sprachwissenschaftlich anerkannten Unterbau, birgt das Risiko, die Neutralität des Bildungsauftrags zu untergraben. Dies kann zu einer Polarisierung inner­halb des Klassenzimmers führen, wo Schüler sich gezwungen sehen könnten, bestimmte An­sichten zu übernehmen, ohne Raum für kritische Auseinandersetzung oder persönliche Refle­xion.

Die gesellschaftliche Perspektive auf die Verwendung von Genderschreibweisen berührt zent­rale Fragen der sozialen Inklusion, Gleichberechtigung und der Rolle der Sprache als Spiegel und Gestalter gesellschaftlicher Realitäten. Sprache ist ein dynamisches Gebilde, das sich ständig weiterentwickelt, um den Veränderungen und Entwicklungen innerhalb der Gesell­schaft Rechnung zu tragen. Sie dient nicht nur der Kommunikation, sondern auch der Identi­tätsbildung und der Vermittlung von Werten und Normen. In diesem Kontext werden Gender-schreibweisen oft als Mittel zur Förderung von Gleichberechtigung und Anerkennung von Diversität diskutiert. Die Einführung von Genderschreibweisen mit dem Ziel, eine inklusivere Sprache zu schaffen, wirft Fragen nach der Effektivität und den daraus resultierenden Konse­quenzen solcher Maßnahmen auf. Während eine Minderheit argumentiert, dass durch die Ver­änderung der Sprache soziale Bewusstseinsprozesse angestoßen und Diskriminierung abge­baut werden kann, warnt ein großer Teil vor einer Überkomplizierung der Sprache, die poten­ziell ausschließend wirkt und das gemeinsame Verständnis erschwert. Darüber hinaus ist die breite gesellschaftliche Akzeptanz ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Implementie­rung von sprachlichen Änderungen. Die durch Umfragen immer wieder bestätigte weitverbrei­tete Ablehnung von Genderschreibweisen in der Bevölkerung deutet allerdings darauf hin, dass ein gesellschaftlicher Konsens in dieser Frage zu keinem Zeitpunkt erreicht wurde.

Ein Verbot ihrer Verwendung und ein Verbot der Einforderung des Gebrauchs durch Lehrkräfte stellt somit lediglich die ohnehin gültige Rechtschreibung wieder her und gibt Rechtssicherheit, wenn Lehrkräfte oder andere Beamte diese Form der Genderschreibweise dennoch erzwin­gen wollen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die deutsche Sprache ist ein schützenswertes Gut.
  2. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Verwendung der Gendersprache ab, wie es repräsentative Umfragen regelmäßig bestätigen.
  3. Die korrekte Form der deutschen Standardsprache lässt ausreichend Raum um beide Geschlechter zu umfassen.
  4. Ein Verbot der sonderzeichenbasierten Gendersprache an allen Schulen, Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung schränkt das Grundrecht auf Gleichbehandlung und Gleichberechtigung nicht ein.
  5. Die Verwendung der Gendersprache ist Ausdruck einer politischen Entgrenzungsideo-logie. Insbesondere Schulen sind im Hinblick auf ihre Neutralitätspflicht verpflichtet, jede Form von ideologischer Beeinflussung zu unterlassen, und dürfen nicht zu einem Ver­suchslabor eines gesellschaftlichen Experiments werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. zu veranlassen, dass in Schulen, Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen die deutsche Sprache nach dem Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung angewendet und gelehrt wird sowie sämtliche Lehrmittel und Doku­mente diesen Regeln entsprechen,
  2. zu garantieren, dass Prüfungsleistungen an nordrhein-westfälischen Schulen, Hoch­schulen und Bildungseinrichtungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie nach den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung verfasst sind.
  3. alle öffentlichen Aufritte, Verlautbarungen, Publikationen und Werbungen des Landes oder anderer Regierungsinstitutionen wieder nach den korrekten Regeln der deutschen Rechtschreibung zu gestalten.

Dr. Christian Blex
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-8875