Antrag
der Fraktion der AfD
Förderung und sichere Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePa) im Gesundheitswesen gewährleisten.
I. Ausgangslage
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet enorme Chancen, die Versorgung der Bevölkerung effizienter, transparenter und patientenorientierter zu gestalten. Die elektronische Patientenakte (ePa) ist ein zentrales Element dieser Entwicklung. Sie ermöglicht den sicheren Austausch medizinischer Daten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen und kann die Qualität der Versorgung erheblich verbessern. Dennoch sind bei der Einführung und Nutzung der ePa erhebliche Herausforderungen im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Akzeptanz zu bewältigen.
Die Einführung einer funktionierenden elektronischen Patientenakte (ePa) könnte einen bedeutenden Meilenstein in der Modernisierung des Gesundheitswesens darbieten. Sie böte die Chance, die medizinische Versorgung effizienter, transparenter und patientenorientierter zu gestalten. Durch eine zentrale Speicherung und einen sicheren Austausch relevanter Gesundheitsdaten können Behandlungsprozesse beschleunigt und Doppeluntersuchungen vermieden werden, was insbesondere im Hinblick auf Wechselwirkungen diverser Medikamente von Bedeutung ist und die Qualität der Versorgung insgesamt verbessert werden. Besonders in einer alternden Gesellschaft, in der Fachkräftemangel und Ressourcenknappheit zunehmen, ist die Digitalisierung ein unverzichtbares Instrument, um die Versorgung nachhaltig zu sichern.
Allerdings ist die Implementierung der ePa mit erheblichen Herausforderungen verbunden, die nicht nur technischer, sondern vor allem auch ethischer und rechtlicher Natur sind. Die Sensibilität der Gesundheitsdaten erfordert einen besonders hohen Schutz, da sie Rückschlüsse auf die persönliche Lebensweise, Krankheiten und soziale Verhältnisse zulassen. Unzureichend geschützte Daten könnten im schlimmsten Fall zu Diskriminierung, Stigmatisierung oder Missbrauch führen.
Zudem besteht die Gefahr, dass technische Mängel, unzureichende Infrastruktur oder mangelnde Aufklärung die Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten sowie bei medizinischen Fachkräften beeinträchtigen. Wenn Patienten kein Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten haben, wird die Nutzung der ePa stark eingeschränkt, was die angestrebten Verbesserungen in der Versorgung gefährdet.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Gefahr der Datenmonopolisierung durch private Anbieter oder unkontrollierte Zugriffe Dritter. Ohne klare gesetzliche Rahmenbedingungen und wirksame Kontrollmechanismen könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten oder für kommerzielle Zwecke missbraucht werden. Erst jüngst wurde bekannt, dass ein einfacher Brief mit einer erfundenen Unterschrift ausreichte, um die elektronische Patientenakte eines Versicherten löschen zu lassen. „Der Hinweis kam von einem Whistleblower, der als Dienstleister für Krankenkassen arbeitet.“1
Nicht zuletzt besteht die Herausforderung, die technische Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Akteuren im Gesundheitswesen sicherzustellen. Nur durch eine nahtlose Vernetzung kann die ePa ihr volles Potenzial entfalten. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass die Datenintegrität und der Datenschutz stets gewahrt bleiben.
Angesichts dieser komplexen Situation ist es dringend notwendig, die Digitalisierung im Gesundheitswesen kritisch zu begleiten. Es darf nicht nur um die technische Umsetzung gehen, sondern auch um den Schutz der Grundrechte der Bürger. Nur durch eine ausgewogene Balance zwischen Innovation und Datenschutz kann die ePa zu einem vertrauenswürdigen Instrument werden, das die Versorgung verbessert, ohne die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer zu gefährden.
Besonders in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland sowie einer Vielzahl von Gesundheitseinrichtungen, ist die sichere Implementierung der ePa von besonderer Bedeutung. Hier zeigt sich jedoch, dass die Landesregierung NRW bislang nur zögerlich handelt. Trotz der bekannten Herausforderungen und der Dringlichkeit, den Datenschutz zu stärken, wurden bisher nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um die Infrastruktur zu verbessern und das Personal entsprechend zu schulen. Die Landesregierung hat bisher kaum klare Strategien oder verbindliche Fristen vorgelegt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent voranzutreiben. Stattdessen herrscht eine gewisse Planlosigkeit, die das Vertrauen in die Kompetenz der Verantwortlichen schwächt. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass finanzielle Mittel ineffizient eingesetzt werden oder Projekte aufgrund mangelnder Koordination scheitern. Die bisherigen Anstrengungen der Landesregierung erscheinen häufig unzureichend, um die komplexen technischen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen zu bewältigen. Es ist dringend notwendig, dass NRW seine Verantwortung ernst nimmt, klare Strategien entwickelt und konsequent umsetzt, um die Sicherheit und Akzeptanz der ePa landesweit zu gewährleisten.
II. Beschlussfassung
Der Landtag fordert die Landesregierung, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit, auf,
- die Einführung strenger technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die daten-schutzrechtlichen Aspekte, sowie die Verfügbarkeit der Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Verpflichtende Verschlüsselung aller Datenübertragungen und -speicherungen sicherzustellen, sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der ePa-Systeme durchzuführen;
- umfassende Informationskampagnen für Bürger sowie medizinisches Personal über die Funktionsweise, Vorteile und Risiken der ePa zu initiieren, welche klare und verständliche Datenschutzbedenken fokussieren, die die Rechte der Patienten transparent machen;
- sicherzustellen, dass die Nutzer jederzeit vollständige Kontrolle über ihre Daten haben, inklusive der Möglichkeit, den Zugriff zu beschränken oder Daten zu löschen;
- die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur kontinuierlichen Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen und der Nutzerakzeptanz, sowie die regelmäßige Evaluierung der Auswirkungen der ePa auf die Versorgungsqualität und den Datenschutz.
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion