Förderung von Programmen aus Finanzmitteln der EU – Welche Überschneidungen gibt es mit dem Landeshaushalt und den kommunalen Haushalten?

Kleine Anfrage
vom 26.02.2024

Kleine Anfrage 3376

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Sven W. Tritschler AfD

Förderung von Programmen aus Finanzmitteln der EU Welche Überschneidungen gibt es mit dem Landeshaushalt und den kommunalen Haushalten?

Auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Förderprogramme, die auch den Bürgern Nordrhein-Westfalens zugutekommen. Dazu zählt z. B. das Erasmus-Programm.

Die Förderdatenbank der Bundesregierung enthält zwar Informationen zu den einzelnen Programmen, nicht aber die jeweilige Förderhöhe.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Programme des Landes werden zusätzlich auch mit EU-Mitteln (z. B. über EU-Förderprogramme) gefördert? (Bitte differenziert nach Programm, Fördersumme des Landes und Fördersumme aus EU-Mitteln für die Jahre 2020–2023 listen)
  2. Welche Programme werden auf kommunaler Ebene zusätzlich auch mit EU-Mitteln (z. B. über EU-Förderprogramme) gefördert? (Bitte differenziert nach Programm, Kommune, Fördersumme der Kommune und Fördersumme aus EU-Mitteln für die Jahre 2020–2023 listen)
  3. Welche Programme in NRW werden mit EU-Mitteln (z. B. über EU-Förderprogramme), aber nicht zusätzlich mit Mitteln aus dem Landeshaushalt bzw. aus einem kommunalen Haushalt gefördert? (Bitte differenziert nach Programm und Fördersumme aus EU-Mitteln für die Jahre 2020–2023 listen)
  4. Aus welchem EU-Fonds erfolgt die Finanzierung der erfragten Programme?

Enxhi Seli-Zacharias

Sven W. Tritschler

 

MMD18-8182


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3376 mit Schreiben vom 8. April 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Programme des Landes werden zusätzlich auch mit EU-Mitteln (z. B. über EU-Förderprogramme) gefördert? (Bitte differenziert nach Programm, Förder­summe des Landes und Fördersumme aus EU-Mitteln für die Jahre 2020–2023 lis­ten)

Eine Übersicht über die Programme des Landes, die zusätzlich auch mit EU-Mitteln gefördert werden, kann der Anlage 1 entnommen werden.

  1. Welche Programme werden auf kommunaler Ebene zusätzlich auch mit EU-Mitteln (z. B. über EU-Förderprogramme) gefördert? (Bitte differenziert nach Programm, Kommune, Fördersumme der Kommune und Fördersumme aus EU-Mitteln für die Jahre 2020–2023 listen)

Die Antwortpflicht von kleinen Anfragen erstreckt sich für den Aufgabenbereich der Regie­rungskontrolle nur auf solche Bereiche, für welchen die Landesregierung verantwortlich ist. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten zu dieser Frage keine Daten erhoben werden.

  1. Welche Programme in NRW werden mit EU-Mitteln (z. B. über EU-Förderpro­gramme), aber nicht zusätzlich mit Mitteln aus dem Landeshaushalt bzw. aus ei­nem kommunalen Haushalt gefördert? (Bitte differenziert nach Programm und Fördersumme aus EU-Mitteln für die Jahre 2020–2023 listen)

Eine Übersicht über die Programme in Nordrhein-Westfalen, die mit EU-Mitteln, aber nicht zusätzlich mit Mitteln aus dem Landeshaushalt gefördert werden, kann der Anlage 2 entnom­men werden. Eine Aussage zu den Förderungen aus kommunalen Haushalten kann nicht ge­troffen werden (siehe Frage 2).

  1. Aus welchem EU-Fonds erfolgt die Finanzierung der erfragten Programme?

Die EU-Fonds können Sie den jeweiligen Übersichten zu Frage 1 und 3 entnehmen.

 

MMD18-8771