Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 254
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 02.08.2022

 

Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Seit März dieses Jahres gilt in Nordrhein-Westfalen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die betroffenen Einrichtungen müssen an die örtlichen, für sie zuständigen Gesundheitsämter Bericht erstatten, sofern Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen. Um die Gesundheitsämter zu unterstützen, die damit verbundenen Verwaltungsverfahren zügig zu erledigen, hat die Landesregierung beim Landtag finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 16 Millionen Euro beantragt. Die Gelder sollen insbesondere für Personalausgaben zur Verfügung stehen.1

Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums von April stand für landesweit mehr als 20 000 Beschäftigte eine Einzelfallprüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt an. Sie wurden von Einrichtungen oder anderen Arbeitgebern gemeldet, weil die Betroffenen keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder Impfbefreiung erbracht hätten.2

Das Verfahren sieht vor, dass das jeweilige Gesundheitsamt Kontakt zu den gemeldeten Personen aufnimmt und den Nachweis einfordert. Wenn keine Rückmeldung kommt, kann laut Angaben ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollen sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Meldungen sind seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bei den jeweiligen Gesundheitsämtern eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach Gesundheitsamt und Anzahl der Einzelfallprüfungen.)
  2. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Bußgeld verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesundheitsamt und Höhe des Bußgeldes.)
  3. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesundheitsamt.)
  4. Inwieweit hat sich die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf die Anzahl der Beschäftigten im Gesundheitssektor in Nordrhein-Westfalen ausgewirkt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Beschäftigen im Gesundheitssektor seit Beginn dieses Jahres.)
  5. In welcher Höhe hat das Land den kommunalen Behörden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

Dr. Martin Vincentz

 

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1 https://www.land.nrw/pressemitteilung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-land-unterstuetzt-gesundheitsaemter-und

2 https://www.welt.de/regionales/nrw/article240161619/Nordrhein-Westfalens-Gesundheitsminister-Laumann-stellt-einrichtungsbezogene-Impfpflicht-infrage.html


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 254 mit Schreiben vom 29. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zur Vereinfachung des Meldeverfahrens in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie ein Meldeportal im WSP.NRW (Wirtschafts- und Serviceportal NRW) eingerichtet. Die Meldungen laufen direkt bei den unteren Gesundheitsbehörden auf. Das Ministerium hat keinen Einblick in die einzelnen Verfahren bei den unteren Gesundheitsbehörden. Um einen Überblick zu erhalten, wurden die unteren Gesundheitsbehörden angewiesen, zum Stichtag 30.06.2022 folgende Kennzahlen mitzuteilen:

  • Angeordnete ärztliche Untersuchungen
  • Bestätigung einer bestehenden Kontraindikation durch die ärztliche Untersuchung
  • Eingeleitete Bußgeldverfahren
  • Mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossene Verfahren
  • Anhörungen
  • Erlassene Tätigkeits-/Betretungsverbote
  • Beabsichtigte (unmittelbar bevorstehende) Tätigkeits-/Betretungsverbote

1. Wie viele Meldungen sind seit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bei den jeweiligen Gesundheitsämtern eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach Gesundheitsamt und Anzahl der Einzelfallprüfungen.)

Die Landesregierung hat keine Kenntnis von der Anzahl der insgesamt eingegangenen Meldungen.

2. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Bußgeld verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesundheitsamt und Höhe des Bußgeldes.)

Zum Stichtag 30.06.2022 wurden der Landesregierung insgesamt 131 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossene Bußgeldverfahren gemeldet:

– Märkischer Kreis: 130

– Kreis Euskirchen: 1

Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes ist der Landesregierung nicht bekannt.

3. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesundheitsamt.)

Zum Stichtag 30.06.2022 wurden der Landesregierung insgesamt 66 Tätigkeits- oder Betretungsverbote gemeldet:

– Rheinisch-Bergischer Kreis: 8

– Oberbergischer Kreis: 24

– Kreis Kleve: 2

– Rhein-Kreis Neuss: 6

– Stadt Solingen: 1

– Kreis Siegen-Wittgenstein: 3

– Stadt Gelsenkirchen: 22

4. Inwieweit hat sich die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf die Anzahl der Beschäftigten im Gesundheitssektor in Nordrhein-Westfalen ausgewirkt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Beschäftigen im Gesundheitssektor seit Beginn dieses Jahres.)

Der Landesregierung ist keine Auswirkung bekannt.

5. In welcher Höhe hat das Land den kommunalen Behörden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

Die Landesregierung hat den Kreisen und kreisfreien Städten zur Refinanzierung von 265 Personen/VZÄ für neun Monate finanzielle Mittel in Höhe von 15,74 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

 

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