Kleine Anfrage 5095der Abgeordneten Herbert Strotebeck und Christian Loose vom 08.03.2021
Folgen der Insolvenz der australisch-britischen Greensill Bankengruppe für das Land Nordrhein-Westfalen, die Kommunen in NRW und landeseigene Gesellschaften?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am vergangenen Mittwoch, dem 3. März 2021, über die Bremer Greensill Bank ein Zahlungsmoratorium verhängt. Diese Bank ist Teil des australisch-britischen Finanzkonzerns Greensill. Die Holding in Australien hat bereits Insolvenz angemeldet. Für den Kundenverkehr ist die Bank mit sofortiger Wirkung geschlossen. Mit diesem Moratorium sollen Vermögenswerte gesichert werden. Laut Finanzaufsicht ist die Bank von keiner Systemrelevanz. 1
Die Greensill Gruppe erbringt Finanzdienstleitungen entlang von Lieferketten (Supply chain finance).2
Die Spareinlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert. Danach greift der Einlagensicherungsfonds der privaten deutschen Banken bis zu einer Höhe von 75 Mio. Euro. Jedoch sind wohl nur die Einlagen von Privatpersonen und rechtsfähigen Stiftungen, nicht aber die Einlagen von Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften abgesichert. 3
In verschiedenen Medien wurde bereits verlautbart, dass auch Kommunen aus NRW öffentliche Gelder bei der Bremer Greensill Bank angelegt haben. Die Stadt Monheim soll mit 38 Mio. Euro beiteiligt sein. Die Stadt Emmerich am Rhein soll über eine Anlage in Höhe von 6 Mio. Euro verfügen .4
Wir fragen daher die Landesregierung:
- In welchem Umfang ist das Land Nordrhein-Westfalen bzw. sind landeseigene Gesellschaften z.B. der BLB von der Schieflage der Greensill Gruppe betroffen?
- In welchem Umfang sind Kommunen von der Schieflage dieser Finanzgruppe betroffen? (Bitte nach Kommunen. Einlagengeldern und drohenden Verlusten aufschlüsseln).
- Welche disziplinar- bzw. strafrechtlichen Vorgänge in Bezug auf Landes- bzw. kommunale Beamte auf Grund der Vorgänge um die Greensill Gruppe sind der Landesregierung bekannt?
- Inwiefern hat die Landesregierung von Dritten in der Vergangenheit Warnhinweise über die Risiken einer Anlage von Geldern bei der Greensill Gruppe erhalten?
- Inwieweit hat die Landesregierung in der Vergangenheit an Kommunen Warnhinweise über die Risiken einer Anlage von Kundengeldern bei der Greensill Gruppe erteilt?
Herbert Strotebeck
Christian Loose
1 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/greensill-bank-capital-sparer-einlagensicherung-103.html, abgerufen am 08.03.2021.
2 https://www.greensill.com/what-we-do/, abgerufen am 08.03.2021.
3 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/greensill-bank-capital-sparer-einlagensicherung-103.html, abgerufen am 08.03.2021.
4 https://www.welt.de/wirtschaft/plus227789611/Greensill-Bank-Noch-eine-Blamage-fuer-den-Finanzplatz-Deutschland.html, abgerufen am 08.03.2021.
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 5095 mit Schreiben vom 15. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister der Justiz beantwortet.
- In welchem Umfang ist das Land Nordrhein-Westfalen bzw. sind landeseigene Gesellschaften z.B. der BLB von der Schieflage der Greensill Gruppe betroffen?
Das Land Nordrhein-Westfalen (einschließlich Sondervermögen) hat mit der Greensill Bankengruppe keine Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Lediglich die Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH, an der das Land beteiligt ist, hat eine Anlage in Höhe von 4.000.000 Euro bei der Greensill Bank getätigt. Zwischenzeitlich wurde die Einlage zzgl. Zinsen vom Einlagensicherungsfonds erstattet.
- In welchem Umfang sind Kommunen von der Schieflage dieser Finanzgruppe betroffen? (Bitte nach Kommunen. Einlagengeldern und drohenden Verlusten aufschlüsseln).
Es wird auf den Bericht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen (Drs.-Nr. 17/4883) für die Sitzung am 19. März 2021 verwiesen.
- Welche disziplinar- bzw. strafrechtlichen Vorgänge in Bezug auf Landes- bzw. kommunale Beamte auf Grund der Vorgänge um die Greensill Gruppe sind der Landesregierung bekannt?
Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz aus Anlass der Frage mitgeteilt, dass der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf ihm berichtet habe, aufgrund zweier Strafanzeigen werde dort aktuell geprüft, ob ein Anfangsverdacht bestehe.
Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz berichtet, dass ihr der Leitende Oberstaatsanwalt in Arnsberg mitgeteilt habe, er prüfe derzeit auf Grundlage eines auf der Presseberichterstattung über eine entsprechende Anlage von 2,5 Millionen Euro durch die Stadt Marsberg beruhenden Erkenntnisberichts der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis das Vorliegen eines Anfangsverdachts.
Darüber hinaus haben die Generalstaatsanwältin in Hamm und die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf und Köln dem Ministerium der Justiz berichtet, dass, soweit in der Kürze der Zeit feststellbar, weitere strafrechtliche Vorgänge in den dortigen Geschäftsbereichen nicht anhängig seien.
- Inwiefern hat die Landesregierung von Dritten in der Vergangenheit Warnhinweise über die Risiken einer Anlage von Geldern bei der Greensill Gruppe erhalten?
Die Landesregierung führt keine Statistik zu eingehenden Hinweisen, die einzelne Marktteilnehmer betreffen.
- Inwieweit hat die Landesregierung in der Vergangenheit an Kommunen Warnhinweise über die Risiken einer Anlage von Kundengeldern bei der Greensill Gruppe erteilt?
Es wird auf den Bericht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen (Drs.-Nr. 17/4883) für die Sitzung am 19. März 2021 verwiesen.