Folgt bald die curriculare Verewigung der Klimahysterie in den Lehrplänen?

Kleine Anfrage
vom 22.01.2020

Kleine Anfrage 3334der Abgeordneten Helmut Seifen und Christian Loose vom 22.01.2020

 

Folgt bald die curriculare Verewigung der Klimahysterie in den Lehrplänen?

Zwei Soester Lehrerinnen versuchen, den Klimawandel schulfähig zu machen. Dafür haben sie die Plattform „Didacts for future“ ins Leben gerufen. So können beispielsweise Lehrer, die an Grundschulen unterrichten, online eine Hilfestellung finden, die als Anleitung zur Organisation eines Projekttags zum Klimaschutz dient. Auf der entsprechenden Homepage sind auch Arbeitsblätter zu finden.

Diese Arbeitsblätter zum Klimawandel sind so gestaltet, dass zum Beispiel Spitzentemperaturen in Deutschland zu betrachten sind und die wärmsten Jahre von den Schülern eingekreist werden müssen. Andere Arbeitsblätter enthalten visuelle Anregungen von Eisbergen oder Überschwemmungen.

Der Wunsch der Initiatorinnen ist es, ein Unterrichtsfach „Klima und Umweltschutz“ in jeden Unterrichtsplan zu integrieren. Die Soester Möhnesee-Schule hat sich diesem Wunsch bereits in Teilen gebeugt und bietet in diesem Schuljahr eine entsprechende AG an.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative „Didacts for future“?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Wunsch nach einem Unterrichtsfach „Klima und Umweltschutz“ im Unterrichtslehrplan?

3. Wie bewertet die Landesregierung die auf der o. g. Website zum Download frei verfügbaren Arbeitsblätter?

4. Wie bewertet die Landesregierung im allgemeinen das Verwenden des Lehrmaterials von Drittanbietern?

5. Glaubt die Landesregierung, die Aufgabe von Schule und Unterricht über strittige Sachverhalte Informationen zu liefern, eigene Denkprozesse darüber bei den Schülern anzuregen und zum selbstständigen Urteil zu befähigen, sei durch diese einseitigen Materialien gewährleistet?

Helmut Seifen
Christan Loose

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 07.02.2020

 

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3334 mit Schreiben vom 7. Februar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Genehmigungspflichtige Lernmittel werden auf der Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW entwickelt und zur Zulassung an den Schulen eingereicht. Dieses Lernmittelzulassungsverfahren stellt die sorgfältige Auswahl der Lernmittel sicher und beeinflusst die Lernmittelentwicklung im Sinne einer Qualitätsverbesserung. Hierzu gilt der Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung „Die Zulassung von Lernmitteln“ von 2003. (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 03.12.2003 (ABl. NRW. 2004 S. 9). Je nach Schulform erfolgt die Zulassung pauschal (z.B. bei Atlanten, Lexika, Kochbüchern etc. sowie ergänzenden Medien, die nur kurzfristig im Unterricht eingesetzt werden), in einem vereinfachten Verfahren (z.B. für die Verwendung im Sachunterricht an Grundschulen) oder im Gutachterverfahren. Die ausgesuchten Gutachterinnen und Gutachter prüfen kriterienbasiert, hinsichtlich u.a. der verfassungsmäßigen Ordnung, der rechtlichen Vorgaben für die Schulen und der Übereinstimmung mit den Kernlehrplänen.

Verschiedene Anbieter geben nicht genehmigungspflichtige Unterrichtsmaterialien heraus. Lehrkräfte sind durch ihre fachliche Qualifikation gut vorbereitet, um Unterrichtsmaterial eigenverantwortlich auszuwählen und mit diesem u.a. die Urteils- und Handlungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative „didacts for future“?

Es besteht keine Veranlassung, die Initiative „didacts for future“ als Ganzes zu bewerten, da die Unterrichtsmaterialien nicht unter den Erlass für die Zulassung von Lernmitteln fallen (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 03.12.2003 (ABl. NRW. 2004 S. 9). Lehrerinnen und Lehrer sind aufgrund Ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage, geeignete Unterrichtsmaterialien auszuwählen. Dabei müssen sie das Neutralitätsgebot gemäß Schulgesetz NRW beachten.

2. Wie bewertet die Landesregierung den Wunsch nach einem Unterrichtsfach „Klima und Umweltschutz“ im Unterrichtslehrplan?

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW plant keine Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfaches „Klima und Umweltschutz“.

3. Wie bewertet die Landesregierung die auf der o. g. Website zum Download frei verfügbaren Arbeitsblätter?

4. Wie bewertet die Landesregierung im allgemeinen das Verwenden des Lehrmaterials von Drittanbietern?

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet.

Lehrerinnen und Lehrer können in ihrer Unterrichtsvorbereitung auf Unterrichtsmaterialien externer Anbieter zurückgreifen. Dabei müssen sie diese auf sachliche und formale Richtigkeit prüfen und Sorge tragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler ein eigenes Urteil bilden können. Zudem achten sie darauf, dass die Unterrichtsmaterialien eine etwaige Kontroversität in Wissenschaft und Praxis widerspiegeln.

5. Glaubt die Landesregierung, die Aufgabe von Schule und Unterricht über strittige Sachverhalte Informationen zu liefern, eigene Denkprozesse darüber bei den Schülern anzuregen und zum selbstständigen Urteil zu befähigen, sei durch diese einseitigen Materialien gewährleistet?

Ziel eines guten Fachunterrichts ist es selbständige Urteilsbildungsprozesse bei den Schülerinnen und Schülern anzuregen und die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die weitere Beantwortung ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 4.

 

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