Frei nach „ideal“: „Die monogamen Zeiten sind vorbei“ – Migranten bringen die gesetzlich verbotene Vielehe mit – Wie verfährt NRW?

Kleine Anfrage
vom 05.10.2023

Kleine Anfrage 2728

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Frei nach „ideal“: „Die monogamen Zeiten sind vorbei“ – Migranten bringen die gesetzlich verbotene Vielehe mit – Wie verfährt NRW?

Eigentlich sind sowohl Bigamie als auch Polygamie, sprich: die Ausübung der Doppelehe beziehungsweise Vielehe, in Deutschland nach § 1306 BGB verboten. Allerdings zeigt die Wirklichkeit, dass sich die Menschen nicht immer an bestehende Gesetze halten oder es für bestimmte Gruppen Sonderregelungen gibt. Dies gilt insbesondere bei der Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland. Mit ihnen kommen nämlich auch Lebensmodelle ins Land, die es bei uns so nicht gibt. So zum Beispiel das Lebensmodell der Mehrehe, wobei darunter zumeist die eheliche Gemeinschaft eines Mannes mit mehreren Frauen gemeint ist. Die eheliche Gemeinschaft einer Frau mit mehreren Männern tendiert dagegen quasi gegen Null. Daher hatte im Sommer 2016 bereits der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) festgestellt, dass „Polygamie in Deutschland keinen Platz finden darf“. Seine klare Forderung lautete:

Keine „Mehrfach-Ehe darf in Deutschland anerkannt werden“.1

Leider hat Heiko Maas’ Ankündigung so gut wie keine Anwendung gefunden hat, auch nach wie vor. So ist die Mehrehe heute teilweise zur Lebenswirklichkeit muslimischer Migranten in Deutschland geworden.2

Erst Anfang September 2023 wurde darüber berichtet, dass in zwei Fällen Zweitfrauen aus Afghanistan zu ihren Männern in den Hochsauerlandkreis übersiedeln durften. Wie das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises bestätigte, verbirgt sich hinter diesem Fall ein Familiennachzug, der auch noch von der Bundesregierung genehmigt wurde. Es wurde gleich zwei afghanischen vermeintlichen Ortskräften erlaubt, ihre Zweitfrauen samt deren Kindern nachzuholen. Im Konkreten handelt es sich zum einen um einen Ehemann mit zwei Ehefrauen, der allerdings nur mit einer Ehefrau und drei Kindern zusammen lebt. Die zweite Ehefrau wohnt in einer separaten Wohnung mit weiteren sieben Kindern. Der andere Ehemann lebt mit zwei Ehefrauen und neun Kindern zusammen.3

Der AfD-Abgeordnete Sebastian M., der genauere Auskünfte bei der Bundesregierung über diesen Familiennachzug einholen wollte, erhielt von der Bundesregierung auf seine Anfrage folgende Antwort:

„Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zweit- oder weiteren Ehegatten im Rahmen des Ehegattennachzugs gemäß § 30 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [ist] ausdrücklich ausgeschlossen.“4

Dort heißt es: „Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt. Im Sinne des Aufenthaltsgesetzes könne nur ein Ehegatte nachziehen.5

Wie viele solcher Fälle es in Deutschland bisher gibt, „wird statistisch nicht erfasst“, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort.6

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen in Nordrhein-Westfalen wurde seit dem Jahr 2015 bis heute bereits der Familiennachzug für eine Zweitfrau pro Jahr genehmigt?
  2. Wie hoch waren die Kosten, die durch die in Frage 1 abgefragten Familiennachzüge in jedem einzelnen Fall entstanden sind?
  3. Wie viele Zweitfrauen (ggf. Drittfrauen, Viertfrauen usw.) sind mit wie vielen Kindern im Rahmen des Familiennachzugs seit dem Jahr 2015 bis heute pro Jahr nach Nordrhein-Westfalen eingereist? (Bitte nach Gesamtzahl der Frauen und Kinder sowie den Herkunftsländern aufschlüsseln.)
  4. Welche Kosten sind der nordrhein-westfälischen Landesregierung für die Einreise von Zweitfrauen (ggf. Drittfrauen, Viertfrauen, usw.) und deren Kinder im Rahmen des Familiennachzugs seit dem Jahr 2015 bis heute pro Jahr entstanden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
  5. In welchem Umfang hat die Landesregierung Kenntnis davon, wie viele Migranten ihre Zweitfrauen (Bigamie) nach Nordrhein-Westfalen inklusive etwaigen Kindern nachholen?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6235

 

1 Vgl. https://www.nordbayern.de/region/zwei-frauen-13-kinder-mehrfach-ehe-darf-fortgesetzt-werden-1.7369834.

2 Ebenda.

3 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/bigamie-fall-in-meschede-darum-durften-afghanen-ihre-zweitfrauen-ins-sauerland-h-85277464.bild.html.

4 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/was-die-bundesregierung-ueber-zweitfrauen-in-deutschland-weiss/?x.

5 Ebenda.

6 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2728 mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. In wie vielen Fällen in Nordrhein-Westfalen wurde seit dem Jahr 2015 bis heute bereits der Familiennachzug für eine Zweitfrau pro Jahr genehmigt?

Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.

  1. Wie hoch waren die Kosten, die durch die in Frage 1 abgefragten Familiennach­züge in jedem einzelnen Fall entstanden sind?

Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.

  1. Wie viele Zweitfrauen (ggf. Drittfrauen, Viertfrauen usw.) sind mit wie vielen Kin­dern im Rahmen des Familiennachzugs seit dem Jahr 2015 bis heute pro Jahr nach Nordrhein-Westfalen eingereist? (Bitte nach Gesamtzahl der Frauen und Kin­der sowie den Herkunftsländern aufschlüsseln.

Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.

  1. Welche Kosten sind der nordrhein-westfälischen Landesregierung für die Einreise von Zweitfrauen (ggf. Drittfrauen, Viertfrauen, usw.) und deren Kinder im Rahmen des Familiennachzugs seit dem Jahr 2015 bis heute pro Jahr entstanden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.

  1. In welchem Umfang hat die Landesregierung Kenntnis davon, wie viele Migranten ihre Zweitfrauen (Bigamie) nach Nordrhein-Westfalen inklusive etwaigen Kindern nachholen?

Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

 

MMD18-6625