Freigehaltene Schulplätze: Nach welchen Kriterien werden diese vergeben?

Rede
vom 02.02.2024

Kleine Anfrage 3292

der Abgeordneten Carlo Clemens und Dr. Christian Blex AfD

Freigehaltene Schulplätze: Nach welchen Kriterien werden diese vergeben?

Immer wieder kommt es vor, dass Schüler aus verschiedenen Gründen ihre Schule wechseln müssen.1 Ebenso sorgt die volatile Migrationslage für teilweise unberechenbare und relativ kurzfristige Notwendigkeiten, zugewanderte Schüler in einer Schule aufzunehmen – teilweise während des laufenden Schuljahres.

Schulwechsel im Zusammenhang mit Gewalt oder Mobbing unterliegen der Beweispflicht und sollten das letzte Mittel sein;2 leistungsbezogene Versetzungen können besonders in der Erprobungsstufe empfohlen werden3; weitere Wechselgründe müssen je nach Einzelfall behandelt werden. Angesichts begrenzter Kapazitäten stellt sich die Frage, wie Not- und Sonderfälle behandelt und nach welchen Kriterien freigehaltene Schulplätze vergeben werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Schulplätze werden an nordrhein-westfälischen Schulen für besondere Fälle wie Nachzügler, Umzüge und Zuwanderer freigehalten? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  2. Wie wird die Anzahl freizuhaltender Schulplätze pro Schule berechnet?
  3. Nach welchen Kriterien erhalten Familien eine Zusage auf einen freigehaltenen Schulplatz?
  4. Wie viele Inanspruchnahmen von freigehaltenen Schulplätzen gab es in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  5. Wie viele Anträge auf solche Plätze wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)

Carlo Clemens
Dr. Christian Blex

 

MMD18-7977

 

1 https://www.familie.de/schulkind/schulwechsel-darum-ist-er-manchmal-noetig/

2 https://www.schulministerium.nrw/schule-kein-ort-fuer-mobbing

3 https://msb.xn--broschren-v9a.nrw/sekundarstufe-1/doch-nicht-die-richtige-schule-fuer-mein-kind-was-dann


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3292 mit Schreiben vom 19. Februar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Schulplätze werden an nordrhein-westfälischen Schulen für besondere Fälle wie Nachzügler, Umzüge und Zuwanderer freigehalten? (Bitte nach Schul­standort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  2. Wie wird die Anzahl freizuhaltender Schulplätze pro Schule berechnet?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen beantwor­tet.

In Nordrhein-Westfalen werden keine Schulplätze freigehalten. Alle zur Verfügung stehenden Schulplätze sind bei Bedarf zu vergeben.

  1. Nach welchen Kriterien erhalten Familien eine Zusage auf einen freigehaltenen Schulplatz?

Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Schulplätze werden in NRW gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz vergeben. Danach entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbe­sondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule er­schöpft ist (§ 46 Absatz 2 Schulgesetz).

  1. Wie viele Inanspruchnahmen von freigehaltenen Schulplätzen gab es in den letz­ten fünf Jahren? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  2. Wie viele Anträge auf solche Plätze wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen beantwor­tet.

Da keine Schulplätze freigehalten werden, liegen dem Ministerium für Schule und Bildung hierzu auch keine Daten vor. Es werden zudem keine Daten über unterjährige Schulanmel­dungen erhoben.

 

MMD18-8092