Antragder AfD-Fraktion vom 08.06.2021
Freiheit für Georg Thiel! Schluss mit dem Staatsfunk!
I. Ausgangslage
Der Borkener Georg Thiel sitzt seit 25. Februar 2021 in der Justizvollzugsanstalt Münster. Er hat nicht geraubt, getötet, gestohlen oder vergewaltigt. Als Bürger ist er völlig unbescholten. Nur hat er seit 25 Jahren keinen Fernseher mehr und verzichtet seit elf Jahren auch auf das Radio. Eine Rundfunkgebühr (oder auch euphemistisch einen „Rundfunkbeitrag“) möchte er folglich nicht bezahlen. Der zuständige WDR möchte ihn aber dazu zwingen.
Die angeblich staatsferne Rundfunkanstalt, deren „Unabhängigkeit“ und „Staatsferne“ von Medienpolitikern jeder Altparteiencouleur regelmäßig besungen wird, deren Rundfunkrat aber von treuen Parteigängen und Lobbyisten dominiert wird, greift auch zum Füllen ihrer prallen Kassen auf staatliche Macht und Gewalt zurück: Die Kommunen müssen nicht nur die Meldedaten sämtlicher Bürger – auch gegen deren Willen – an den „Rundfunkbeitragsservice“ (vormals: GEZ) aushändigen, sie werden auch zu Komplizen beim Eintreiben der Zwangsgebühren.
Alleine im Jahre 2015 war dies in NRW 300.000 Mal der Fall (Drs. 17/230). Diese staatlich sanktionierte Rundfunkwegelagerei bringt für die Betroffenen zahlreiche Unannehmlichkeiten mit sich. Die Vollstreckungsbehörden bedienen sich der Konto- und Gehaltspfändung und, falls dies nicht zur gewünschten Beute führt, nötigen das Opfer zu einer Vermögensauskunft („Offenbarungseid“). Nicht selten zieht dieses Vorgehen Probleme mit Vermietern, Banken, Telekomunternehmen und ähnlichen Anbietern nach sich. Und wer sich all dem widersetzt, wie Georg Thiel es getan hat, den sperrt man schließlich ein.
Dabei darf man sich von den Nebelkerzen, die aus der Kölner WDR-Zentrale und von vielen – gut besoldeten – Rundfunkräten (auch im Landtag) geworfen werden, nicht täuschen lassen: Herr des Verfahrens ist einzig und alleine der WDR als „Beitragsgläubiger“. Er hätte jederzeit die Möglichkeit, auf eine weitere Vollstreckung zu verzichten. Er könnte Georg Thiel jederzeit aus seiner Haft befreien.
Solche Exzesse, aber auch ein altbackenes, in weiten Teilen kulturfernes Programm und eine merkliche politische Unausgewogenheit in der Berichterstattung führen dazu, dass das staatliche („öffentlich-rechtliche“) Rundfunksystem laufend an Zuspruch in der Bevölkerung verliert. Immer weniger Bürger konsumieren die Angebote der immer weiter wuchernden Anstalten, und dabei wird das Publikum immer älter. Auch bemüht wirkende Online-Angebote wie „FUNK“ ändern kaum etwas an diesem Trend. Demzufolge wird auch der „Rundfunkbeitrag“ immer weniger akzeptiert: Laut einer YouGov-Umfrage aus dem Jahre 2019 halten weniger als zehn Prozent der Deutschen den aktuellen Rundfunkbeitrag für angemessen.
Die Alternative für Deutschland ist die einzige Partei in Deutschland, die sich glaubwürdig für eine Reform dieses veralteten Systems einsetzt. Die Landtagsfraktionen der Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein brachten gemeinsam mit der Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft im vergangenen Jahr einen Reformvorschlag namens „GRUND-FUNK“1 vor. Hiernach sollen der „öffentlich-rechtliche“ Rundfunk um 90 Prozent verkleinert und der „Rundfunkbeitrag“ abgeschafft werden.
Georg Thiel ist das Opfer des Unwillens von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den althergebrachten und politisch abhängigen Staatsfunk durch ein zeitgemäßes, dem 21. Jahrhundert angemessenes und wirklich freies Rundfunksystem zu ersetzen. Er ist politischer Gefangener.
II. Der Landtag stellt fest:
Anzustreben ist ein modernerer und schlankerer öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der sich primär auf Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Dokumentationen konzentrieren soll. Damit soll Rundfunkbeitrag abgesenkt werden. Die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle, die von den Rundfunkanstalten betrieben werden, ist zu reduzieren. Nicht erforderliche Parallelangebote sind zu vermeiden. Im Internet sollte der ÖRR auf Bereiche begrenzt sein, die mit klassischem Rundfunk vergleichbar sind oder in direktem Zusammenhang mit ihm stehen. Ein funktionierendes duales Mediensystem braucht Ausgewogenheit. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Rundfunkbeitrag und Wettbewerb muss gewahrt sein. Konkurrenz zu jedem Internet-Angebot privater Presse- und Medienhäuser ist nicht Aufgabe des ÖRR. Der Landtag will die Medien- und Meinungsvielfalt stärken.2
III. Der Landtag appelliert an den Westdeutschen Rundfunk Köln, die Erzwingungshaft für Georg Thiel unverzüglich zu beenden.
IV. Der Landtag beschließt;
- Die Landesregierung wird aufgefordert, sich jeder weiteren Erhöhung des Rundfunkbeitrags entgegenzustellen.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die in jedem Fall eine deutliche Verkleinerung der Anstalten und eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags enthalten muss, einzusetzen.
Sven W. Tritschler
Thomas Röckemann
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://afd-fraktion.nrw/grundfunk/
2 FDP-Wahlprogramm, https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-06/FDP_Programm_Bundestags-wahl2021_2.pdf