Freiheit für [Name wird nicht wiedergegeben]! Der WDR-Gefangene muss endlich frei­gelassen werden; der staatliche Rundfunk bedarf einer grundlegenden Reform.

Antrag
vom 11.05.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 11.05.2021

 

Freiheit für [Name wird nicht wiedergegeben]! Der WDR-Gefangene muss endlich frei­gelassen werden; der staatliche Rundfunk bedarf einer grundlegenden Reform.

I. Ausgangslage

Seit dem 25. Februar 2021 sitzt der 53-jährige technische Zeichner [Name wird nicht wieder­gegeben] aus Borken in der Justizvollzugsanstalt Münster. Sein Verbrechen: Er hat seit 25 Jahren keinen Fernseher mehr und verzichtet seit elf Jahren auch auf das Radio. Folglich bezahlt er keinen „Rundfunkbeitrag“. Da dieser aber seit dem Jahre 2013 als „Haushaltsab­gabe“ erhoben wird, versucht der WDR, ihn zur Zahlung zu zwingen.

Die angeblich „staatsferne“ Rundfunkanstalt bedient sich zum Inkasso sämtlicher Gewaltmittel des Staatsapparats: Nicht nur sind die Kommunen gezwungen, die Daten ihrer Einwohner an den sogenannten „Rundfunkbeitragsservice“ (ehemals GEZ) zu liefern, sie müssen auch die Vollstreckung für den WDR übernehmen.

Über 300.000 Vollstreckungsersuchen stellte der Westdeutsche Rundfunk alleine im Jahre 2015 (Drs. 17/230). Die Folgen für die Opfer sind dabei oft erheblich: Neben Konto- und Ge­haltspfändungen drohen hohe Gebühren und negative Eintragungen bei Kreditauskunfteien. Im schlimmsten Falle müssen die betroffenen Bürger eine Vermögensauskunft abgeben oder werden – falls sie dies verweigern – bis zu sechs Monate in Erzwingungshaft genommen.

Das alles geschieht ausschließlich auf Antrag des Westdeutschen Rundfunks und zur Finan­zierung eines antiquierten Rundfunksystems, das seine Wurzeln in den 1940er und 1950er Jahren hat. Während die damals technisch bedingte Knappheit an Übertragungswegen und der hohe technische und finanzielle Aufwand im Rahmen der Verbreitung audiovisueller In­halte Monopolstrukturen nahezu unausweichlich machte und daher eine gewisse staatliche Kontrolle über den Rundfunk begründet war, ist eine solche Handhabung wegen der Einfüh­rung des Kabel- und Satellitenfernsehens in den 1980er Jahren und wegen der Digitalisierung und der Verbreitung des Internets seit der Jahrtausendwende kaum mehr zu rechtfertigen.

Obwohl die Zugangsschranken für neue und wirklich unabhängige Medienanbieter in den ver­gangenen Jahren aufgrund dieser Entwicklungen nahezu bedeutungslos geworden sind und das Internet eine unumschränkte Anbietervielfalt zulässt, halten CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grüne beharrlich an der antiquierten deutschen Rundfunkstruktur und am teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt fest. Das ist wenig überraschend, wenn man sich die Struktur der Aufsichtsgremien der Anstalten anschaut: Ein Großteil der Mitglieder ist direkt einer Partei zuzuordnen, auch wenn sie formal durch „gesellschaftliche Gruppen“ entsandt wurden (vgl. Drs. 17/2759). Die demokratische Legitimation dieser Gruppen darf überdies be­zweifelt werden.

Das staatliche („öffentlich-rechtliche“) Rundfunksystem verliert laufend an Zuspruch in der Be­völkerung. Die Zuschauer- und Hörerzahlen sind rückläufig, das verbleibende Publikum hält aus Tradition an alten Seh- und Hörgewohnheiten fest und wird logischerweise immer älter. Die Akzeptanz des „Rundfunkbeitrags“ geht massiv zurück: Laut einer Umfrage von YouGov aus dem Jahr 2019 sind gerade einmal acht Prozent der Deutschen mit der gegenwärtigen Höhe der Rundfunkgebühren einverstanden. Rund die Hälfte fände allenfalls eine Gebühr von fünf Euro angemessen.

Es mangelt auch nicht an Reformvorschlägen: Die Landtagsfraktionen der Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklen­burg-Vorpommern und Schleswig-Holstein brachten gemeinsam mit der Fraktion in der Ham­burgischen Bürgerschaft im vergangenen Jahr einen Reformvorschlag namens „GRUND-FUNK“1 vor. Hiernach sollen der „öffentlich-rechtliche“ Rundfunk um 90 Prozent verkleinert und der „Rundfunkbeitrag“ abgeschafft werden.

[Name wird nicht wiedergegeben] ist also buchstäblich ein politischer Gefangener. Er ist das Opfer des Unwillens von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den althergebrachten und politisch abhängigen Staatsfunk durch ein zeitgemäßes, dem 21. Jahrhundert angemes­senes und wirklich freies Rundfunksystem zu ersetzen.

II. Der Landtag stellt fest

  • Verantwortlich für die Haft von [Name wird nicht wiedergegeben] ist ausschließlich der Westdeutsche Rundfunk; er könnte sie jederzeit beenden.
  • Der „öffentlich-rechtliche“ Rundfunk in Deutschland bedarf dringend einer umfassenden Reform.

III. Der Landtag appelliert an den Westdeutschen Rundfunk Köln, die Erzwingungshaft für [Name wird nicht wiedergegeben] unverzüglich zu beenden.

IV. Der Landtag beschließt

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich jeder weiteren Erhöhung des Rundfunkbei­trags entgegenzustellen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die in jedem Fall eine deutliche Verkleinerung der Anstalten und eine Abschaf­fung des Rundfunkbeitrags enthalten muss, einzusetzen.

Sven W. Tritschler
Thomas Röckemann
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://afd-fraktion.nrw/grundfunk/