Für Grundgesetz, Pluralität und Freiheit – das sogenannte Demokratiefördergesetz stoppen!

Antrag
vom 08.05.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Für Grundgesetz, Pluralität und Freiheit das sogenannte Demokratiefördergesetz stoppen!

I. Ausgangslage

„Was immer die Partei für Wahrheit hält, ist Wahrheit. Es ist unmöglich, die Wahrheit anders zu sehen als mit den Augen der Partei. Zu guter Letzt würde die Partei verkünden, dass zwei und zwei gleich fünf seien und man würde es glauben müssen.“1

George Orwells dystopischer Klassiker „1984“ ist mittlerweile über 75 Jahre alt und beschreibt eine von einer autoritären Staatsmacht mit perfekter Überwachung durchorganisierte, totali­täre Gesellschaft. In diesem Roman geht es viel um Propaganda, durch welche die Bevölke­rung manipuliert und hörig gemacht wird, um hauptsächlich von den innenpolitischen Proble­men abzulenken. Diese sind neben einer maroden Infrastruktur eine mangelhafte Versorgung. Der im Roman verwendete Slogan „Big Brother is watching you“ („Der große Bruder beobach­tet dich.“) wurde weltbekannt.

Oft haben fiktionale Romane mit der Realität wenig bis überhaupt nichts gemeinsam und be­schreiben nur Zustände, die frei erfunden sind. Es gibt aber auch solche, die ein existierendes politisches System in überspitzter Form beschreiben und kritisieren. In jüngster Zeit rückt George Orwells Roman „1984“ wieder stärker in den Wahrnehmungsfokus der Menschen, weil sich mehr und mehr Parallelen zwischen dem in dem Buch kritisierten politischen System und dem politischen Wandel in unserem Land auftun.

Bereits seit 2015 bündelt das Bundesfamilienministerium verschiedene Projekte zur Extremis-musprävention und zur Stärkung der Zivilgesellschaft in einem Programm mit dem Titel „De­mokratie leben!“. Die Liste der Projekte umfasst mittlerweile rund 600 Träger. Über die Jahre sind die Bundesmittel dafür stark angestiegen: Sie lagen 2015 bei 40 Millionen Euro. 2022 waren es bereits 165 Millionen und für 2024 sind 182 Millionen eingeplant. Von den rund 600 Trägern handelt es sich bei 350 um sogenannte Zuwendungsempfänger respektive „Partner­schaften für Demokratie“. Fast alle haben sich der Bekämpfung des Rechtsextremismus ver­schrieben und sind Initiatoren für die unterschiedlichsten Kundgebungen und Demonstratio­nen. In Aachen feierte beispielsweise die „Partnerschaft“ die aktuellen Demos „gegen rechts“ mit Fotostrecken. Die immer größer werdenden Zweifel an diesem Gesetzesvorhaben sind nicht unbegründet. Man kann stark davon ausgehen, dass die steuerfinanzierten Demokratie­bündnisse in vielen Städten mit zu diesen Demonstrationen aufrufen. „Das wird allerdings spä­testens dann problematisch, wenn die Veranstalter entweder gar keine Parteienvertreter auf­treten lassen wollen oder wenn sie, wie etwa in München, die Beteiligung von CDU- oder CSU-Politikern ablehnen.“2 Dadurch wird unweigerlich der Eindruck erzeugt, dass im Programm „Demokratie leben!“ vor allem Initiativen aus dem rot-grünen Milieu gefördert werden. So be­richtet die Neue Zürcher Zeitung:

„Im Angebot sind «digitales Training zur Rechtsextremismusprävention» und «intersektionale Jugendarbeit». Es gibt «Kompetenznetzwerke» gegen jeden nur denkbaren Diskriminie­rungstatbestand. Nach erkennbar konservativen Trägern sucht man hingegen vergeblich.“3

Bisher gab es noch keine adäquate Antwort auf die Frage, warum eigentlich nur linke Projekte gefördert werden. Daher ist es auch nicht erstaunlich, dass vor allem der Bundesrechnungshof das Programm „Demokratie leben!“ scharf kritisiert. Zum einen wird moniert, dass die Ziele des Programms unklar seien und somit eine „sachgerechte Zielerreichungskontrolle“ nicht möglich ist. Zum anderen fehle schlicht und ergreifend die „Förderkompetenz“ des Bundes, „die nur gegeben wäre, wenn alle geförderten Maßnahmen von überregionaler Bedeutung wä-ren“.4

Und damit nicht genug: Die Ministerien von Nancy Faeser und Lisa Paus (Grüne) bereiten derzeit das sogenannte Demokratiefördergesetz vor, das die Finanzierung der Zivilgesell­schaft absichern soll, um „den gesellschaftlichen Entwicklungen als auch der Situation der zivilgesellschaftlich engagierten Menschen Rechnung zu tragen“.5 Grundsätzlich ist zu begrü­ßen, dass die Demokratie in Deutschland gestärkt und ausgebaut werden soll. Allerdings stockt der Prozess bereits seit März 2023 mit der Folge, dass es seither keinen neuen Gesetz­entwurf gibt. Es ist außerdem unklar, ob und wann der jetzige Entwurf in den Bundestag ein­gebracht wird. Schaut man sich die eigentlichen Ziele dieses Gesetzes genauer an, wird schnell deutlich, dass sie vor allem der Finanzierung des linken Parteienvorfelds dienen. Diese Diskrepanz sprach bereits der Autor Ahmad Mansour bei einer Anhörung im Bundestag an, bei der er konkret deutlich machte, dass sich die Demokratiebildung in den vergangenen Jah­ren zu einem „exklusiven Club“ entwickelt habe, und ausführte:

„Es gibt keine transparente Regelung und Kommunikation darüber, welche Projektträger eine Finanzierung erhalten und welche nicht.“6

Damit droht durch das Demokratiefördergesetz die Zusammenarbeit zwischen linken Lobby-gruppen und Sicherheitsbehörden verstärkt zu werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Aussagen, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ sind, zu verfolgen und die „Verhöhnung des Staates“ zu ahnden. Das bedeutet, dass sogar gegen Aussagen, die von der Meinungs­freiheit gedeckt sind, vorgegangen werden soll. Frau Paus sagte hierzu:

„Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeits-grenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Me-dia-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“7

Für diese Überwachung will sie Organisationen ermächtigen, die über das Projekt „Demokratie leben!“ direkt vom Familienministerium finanziert werden. Es ist geplant, dass unter dem Demokratiefördergesetz die Regierung ohne Einbeziehung des Parlaments entscheiden dür­fen soll, welche Organisationen, die oft regierungsnah sind, Millionenförderungen aus Steuer­geldern erhalten dürfen.8

Somit werden weder die Demokratie noch die Auseinandersetzung und ein gesunder Streit gefördert. Daher ist es nicht überraschend, dass beispielsweise der Politikwissenschaftler Werner Patzelt genau dieses Vorhaben kritisiert:

„Die moderne Freiheit beginnt auch damit, dass man den Staat kritisieren darf, seine Einrich­tungen, das, was er tut.“9

Außerdem sei es ebenso wichtig, dass „man Staat und Regierung unterscheidet“. Eine Demo­kratie lebt zwingend davon, dass jeder die Regierung kritisieren darf, ohne dadurch „zum Hochverräter am Staat“ zu werden. Insofern muss die Frage erlaubt sein, wie „man denn über­haupt ein Gemeinwesen weiterentwickeln“ will, „wenn man nicht Kritik am bestehenden Zu­stand übt“.10

Der Gesetzentwurf, der vorsieht, unliebsame Aussagen als „Hass und Hetze“ kriminalisieren und so derzeit noch erlaubte Meinungsäußerungen gesetzlich verbieten zu lassen, wird zu­nehmend selbst von der FDP kritisiert. Obwohl die Liberalen Teil der Ampelregierung sind, wies deren Mitglied Wolfgang Kubicki darauf hin, dass es „jedenfalls nicht politische Aufgabe“ ist, „schon gar nicht Aufgabe eines Ministeriums, Artikel 5 unseres Grundgesetzes auszule-gen“.11 Kubicki, selbst Jurist, übte deutlich Kritik an dem Vorhaben:

„Man muss sich schon die Frage stellen, wer eigentlich gefährlicher für unsere Verfassungs­ordnung ist: Diejenigen, die sich im Rahmen des Erlaubten bewegen, oder diejenigen, die den Rahmen des Erlaubten nach eigenem Gusto beschränken wollen.“12

Sogar Teilen der immer weiter nach links gerückten CDU geht das Vorhaben der Ampelregie­rung entschieden zu weit. Dementsprechend attestierte der CDU-Politiker Christoph Ploß dem Gesetzesvorhaben von Frau Paus eine Gefahr für die Demokratie:

„Das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit! Dieses Gesetz darf niemals beschlossen werden. Statt mit einem angeblichen „Demokratiefördergesetz“ linke Gruppen zu finanzieren, die sich nicht einmal schriftlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen, sollte die Ampelkoalition lieber mehr in unsere Infrastruktur oder Bildung investieren!“13

Wie die WELT am 5. März 2024 berichtete, liegt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vor, das den Streit über das Demokratiefördergesetz der Ampelregierung zu­sätzlich befeuert. Nicht überraschend ist die Tatsache, dass die Grünen keine verfassungs­rechtlichen Hürden sehen. FDP und CDU dagegen zweifeln die Grundgesetzkonformität im­mer lauter an.14 Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt zu dem Schluss, „dass der Bundesgesetzgeber keine Befugnis zur gesetzlichen Regelung habe, wenn Demo­kratieförderung auch auf Landesebene betrieben werden könne. Das Familienministerium be­müht sich zwar sehr, eine «gesamtstaatliche Verantwortung» und die «überregionale Bedeu­tung» seiner Fördermassnahmen herauszustellen. Doch eine lokale «Partnerschaft für Demo­kratie» in der Stadt Böblingen wird naturgemäß vor allem in Böblingen wirksam.“15

Zu dem Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes nahm auch Wolfgang Kubicki Stellung:

„Wie der Bundesrechnungshof und der Wissenschaftliche Dienst richtig erkannt haben, fehlt dem Bund für das vorliegende Gesetz die Kompetenz. Er würde mit dem Gesetz unzulässig und verfassungswidrig in die Länderhoheit eingreifen.

Tatsächlich setzen sie [die Ministerinnen Paus und Faeser, Anm. d. Verf.] sich aber auf zwei­felhafte Weise über unsere Verfassung hinweg.“16

In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass es sich bei den Wissenschaftlichen Diens­ten um einen elementaren Bestandteil des parlamentarischen Betriebs aller westlichen Demo­kratien handelt, der im Hinblick auf die steigende Informationsflut für Abgeordnete und Frakti­onen auf Basis verlässlicher Informationen eine effiziente Mandatsausübung und Gesetzge­bungstätigkeit ermöglicht.17

Offensichtlich ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den hier vorherrschenden Proble­men wie Migrationschaos, islamistische Terrorgefahr oder Ausstattung der Polizei derart über­fordert, dass sie nun deutsche Unternehmer attackiert und dazu auffordert, endlich „deutlich Haltung“ zur AfD zeigen und sich dem „Kampf gegen Rechts“ anschließen. Auslöser hierfür waren nach Medienberichten Treffen des Molkereiunternehmers Theo Müller mit der AfD-Bun-dessprecherin Alice Weidel. Daraufhin beklagte sich der Spiegel, dass es „erbärmlich“ sei, dass die „wirtschaftliche Elite“ nicht „den A*** hoch“ bekomme und sich gegen die AfD, die „Demokratie- und Wirtschaftszerstörer von rechtsaußen“ stelle.18

Gegenüber dem Handelsblatt äußerte Faeser, dass es im „ureigensten Interesse von Wirt­schaft und Mittelstand“ liege, öffentlich klar gegen die AfD Stellung zu beziehen. Denn „das Klima der Spaltung und der Ressentiments, das die AfD schürt, schreckt hochqualifizierte Ar-beits- und Fachkräfte aus dem Ausland ab“.19 Dass das eine unhaltbare Diffamierung einer Oppositionspartei darstellt, zeigt allein das Beispiel der taiwanesischen Firma TSMC, die im August 2023 bekannt gab, zehn Milliarden Euro in eine neue Fabrik in Dresden zu investieren, und dort 2.000 Arbeitsplätze schaffen möchte. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Sachsen bekanntlich als AfD-Hochburg gilt.

Die Bundesinnenministerin verkennt dabei eindeutig, dass immer mehr Firmen unter den Dau­erbelastungen der hohen Energiepreise und der Zinswende zusammenbrechen. So prognos­tizierte die Wirtschaftsauskunft Creditreform, dass in Deutschland bis Ende 2023 über 18.000 Unternehmen Insolvenz anmelden müssten.

Der „Kampf gegen Rechts“ wird mittlerweile derart verzweifelt geführt, dass scheinbar jedes Mittel recht ist. Die Tatsache, dass Politiker von Unternehmern fordern, die ihnen genehme Gesinnung öffentlich zu artikulieren, zeigt, dass man zu Maßnahmen greift, die sonst nur in totalitären Systemen praktiziert werden.

Dabei will die Linke gerne definieren, was rechts ist. Es scheint, als sei das Klima für viele Grüne sogar wichtiger als die Demokratie. Der typische Grüne ist ungebildet und naiv und glaubt in einer Mischung aus Impertinenz und Peinlichkeit besser zu wissen, was gut ist für die Menschheit, und hält sich für moralisch überlegen.20

Anstatt dass sich Politiker der etablierten Parteien auf die Ursachen der hier im Lande existie­renden Probleme fokussieren, meint man eine Patentlösung gefunden zu haben, indem man durch ein mögliches Verbot eine unbequeme Oppositionskraft als Spieler vom Feld nimmt. Mit demokratischem Verhalten hat dies schon lange nichts mehr zu tun. So wird die AfD öffentlich gegängelt, weitestgehend von Talkshows ausgeschlossen, ihr werden ihr zustehende Posten in Parlamentspräsidien verweigert und sie wird permanent vom Verfassungsschutz verdäch­tigt. Den Altparteien ist es nicht gelungen, die AfD allein durch politische Ergebnisarbeit zu stellen. Daher wird seit Monaten nun durch unlauteres Agieren versucht, die Partei zu diskre­ditieren und ein Parteiverbotsverfahren mit allen Mitteln auf den Weg zu bringen. Dabei werden sogar Bedenken, ob es juristischer Maßnahmen gegen die AfD bedarf, sehr gerne überhört. So merkte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Interview mit dem Tagespiegel an: „Es gibt in der Verfassung keine Definition, was rechtsextrem heißt.“21

Des Weiteren sagt er, dass es eher „politisch definiert“ sei, wer als rechtsextrem gilt, weswe­gen man mit dem Begriff vorsichtig sein sollte. Für Papier sei es zudem nicht rechtsextrem, illegale Migration verhindern zu wollen, sondern beispielsweise das Wahlrecht nur den in der Bundesrepublik geborenen Deutschen zuzugestehen oder einen systemischen Umsturz zu planen. Ähnlich sieht es auch der Staatsrechtler Rupert Scholz, der wenig von dem potenziel­len Vorhaben, die AfD verbieten zu wollen, hält. Für ihn sei die AfD ohnehin keine verfassungs­widrige Partei in der aktuellen Form und er zweifelt darüber hinaus auch die Strategie der Inlandsnachrichtendienste an. In diesem Zusammenhang kritisierte Scholz:

„Ein Präsident des Verfassungsschutzes, der in die Öffentlichkeit geht und dort vor einer ver­meintlich rechtsextremen AfD warnt, überschreitet seine Befugnisse.“22

Welch perfider Methoden sich die etablierte Politik bedient, um unliebsame Oppositionskräfte zu diskreditieren, in der Wählergunst schlecht zu machen und die Verbotsdebatte gegen die AfD zu befeuern, zeigt der Versuch, ein am 25. November 2023 in einem Potsdamer Hotel stattgefundene Treffen zu skandalisieren und zu mystifizieren. Die teils steuerfinanzierte linke Rechercheplattform „Correctiv“ hat mit nachrichtendienstlichen Methoden dieses Treffen, an dem Mitglieder der CDU, der WerteUnion und der AfD teilnahmen, ausspioniert. Obwohl die Faktenlage von Anfang an äußerst dünn war, wurde anschließend unter dem Titel „Geheim­plan gegen Deutschland“ darüber berichtet. Mitnichten handelte es sich um ein angebliches Geheimtreffen. Allein die Tatsache, dass Einladungen verschickt, Redner und Gastgeber ge­nannt wurden sowie während der Vorträge nicht mal die Jalousien zugezogen wurden, macht deutlich, dass es sich um ein vollkommen legitimes Treffen handelte. Einzig und allein das Vorgehen von Correctiv war konspirativ. Was insbesondere bei den Rechercheergebnissen von Correctiv auffällt, ist, dass für die von ihnen erhobenen Behauptungen Beweise fehlen und fast alle Zitate nur in Halbsätzen und nicht in Gänze angeführt sind. So behauptet Correctiv beispielsweise:

„Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend ‚assimiliert‘ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.

Das wäre ein Angriff auf das Grundgesetz – auf das Staatsbürgerrecht und auf den Gleich-heitsgrundsatz.“23

Belege und Fakten für derartige Äußerungen existieren bis heute nicht. Zudem hat das Fach­medium „Legal Tribune Online“ (LTO) darüber berichtet, dass Correctiv diesen Umstand auch offen zugegeben habe. Demnach seien die erhobenen Vertreibungspläne „Überzeugungen“, „unsere Auffassung“ und „wertende Schlussfolgerungen“. Der Kernvorwurf der Correctiv-Re-cherche ist einzig und allein die Deutung von Correctiv. Das ist der Grund, warum mehrere Teilnehmer des Treffens zwar übereinstimmend klargestellt haben, dass unter anderem über Hautfarben auf dem Treffen zu keinem Zeitpunkt gesprochen wurde, sie sich juristisch aller­dings kaum bis gar nicht gegen Correctiv wehren können.24 Vielmehr zeige die Berichterstat­tung über das Treffen, dass eine von der Regierung finanzierte Organisation die Privatsphäre von Bürgern ausspäht, um gegen die demokratische Opposition eine verleumderische Schmutzkampagne zu starten.25

Darüber hinaus fiel bei Correctiv in den vergangenen Monaten auf, dass es sich selbst ständig korrigieren musste: zum einen beim Begriff „Deportationen“, von dem die stellvertretende Chefredakteurin Anette Dowideit behauptete, man habe ihn nie verwendet, zum anderen bei der erfolgreichen Unterlassungsklage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau. Dessen Rechtsan­walt, Carsten Brennecke, sagte LTO, er sehe „die minimalen Anforderungen“ an die Zulässig­keit einer Meinungsäußerung gegeben. Er wies darauf hin:

„Correctiv hat es geschickt vermieden, das (die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach ras­sistischen Kriterien, d. Red.) als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht ge­gen die zentralen Vorwürfe vorgehen.“26

Dowideit selbst sagte im Nachgang, dass es „irrelevant“ sei, ob die Begriffe verwendet worden sind. Ferner heißt es in diesem Zusammenhang im Artikel von NIUS:

„In den insgesamt sieben eidesstattlichen Versicherungen, die von Teilnehmern des Treffens abgegeben worden waren, wird der Kern-Vorwurf des Textes aus besagtem Grund nicht an­gegriffen. Versichert wird jedoch, dass „weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant“ wurde, noch sei besprochen worden, „Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.“27

Dass die von Correctiv behaupteten Vertreibungspläne vollkommen haltlos sind, zeigt auch die Tatsache, dass die Rechercheplattform inzwischen insgesamt acht nahezu gleichklin­gende eidesstattliche Versicherungen bei Gericht eingereicht hat, in denen jedoch von der „Vertreibung von Millionen aus rassistischen Gründen“ nichts erwähnt wird. Ebenso ist in den eidesstattlichen Versicherungen kein Hinweis auf die „Deportation“ von Menschen mit Migra-tionshintergrund zu finden.28

Das von Correctiv erschaffene und aufgebauschte Lügenkonstrukt erhielt binnen weniger Tage nach seiner Veröffentlichung erste Risse, ehe es wie ein Kartenhaus in sich zusammen­stürzte. Obwohl die Chefredakteurin Dowideit mehrfach betonte, dass man das Wort „Depor­tation“ gar nicht verwendet habe, stand es eine Zeit lang auf der Homepage von Correctiv, ehe es am 19. Januar 2024 heimlich gelöscht wurde.29 Am 28. Januar 2024 war Dowideit live zu Gast im Presseclub und verstrickte sich dort in Widersprüche, als sie sagte: „Wir haben auch nicht von Deportation gesprochen. Das wurde dann von denen, die es interpretiert haben, verwendet.“30 Wenn eine gewisse Wahrheit hinter den Behauptungen der Redaktion gestan­den hätte, müsste man die Frage zulassen, warum bis zum heutigen Tage kein Hauptverdäch­tiger per Hubschrauber nach Karlsruhe zur Einvernahme durch einen Bundesrichter geflogen worden ist.31

Correctiv musste zwangsläufig eingestehen, dass seine Berichterstattung nicht auf Tatsachen, sondern auf wilden Behauptungen fußte. Aus der bloßen Tatsachenbehauptung wurde medi­enwirksam eine vollendete Tatsache mit dem Resultat, dass Hunderttausende auf die Straße gingen und Medien wie auch die Politik rücksichtslos gegen die Opposition hetzen konnten. Leider blieben in der medialen Berichterstattung zwei völlig andere Treffen viel zu unbeachtet, die mit Sicherheit noch interessanter sind. Denn nur wenige Tage vor dem vermeintlichen Potsdamer „Geheimtreffen“ kam die Geschäftsführerin von Correctiv mit Vertretern der Bun­desregierung zusammen – darunter Bundeskanzler Olaf Scholz. Ein Treffen fand im Bundes­kanzleramt statt, das andere in Leipzig. Was bei diesen Zusammenkünften thematisiert wurde, verschwieg die Bundesregierung.32 Wenig überraschend, dass Bundeskanzler Scholz der zu­sammengesponnenen Geschichte von Correctiv höchstselbst Erzählungen hinzufügte, die sich in verschiedenen Facetten immer wieder fanden:

„Familien, die seit vielen Jahren und Jahrzehnten hier leben. Unsere Nachbarinnen und Nach­barn, Arbeitskolleginnen und Schulfreunde, Frauen und Männer, die in unseren Krankenhäu­sern und Pflegeheimen arbeiten, denen das Restaurant oder die Bäckerei an der Ecke gehört, die an unseren Schulen unterrichten und unseren Universitäten forschen. Bei diesem Gedan­ken läuft es einem eiskalt den Rücken runter.

Und ich versuche mir vorzustellen, wie es wohl den mehr als 20 Millionen Bürgern geht, die eine Migrationsgeschichte haben. Sie wissen: Diese Rechtsextremisten meinen uns. Wir wären von diesem teuflischen Pakt direkt betroffen. Manche von ihnen fragen sich, ob sie hier in Deutschland noch eine Zukunft haben. Das ist fürchterlich.“33

Es wird deutlich, dass die Erzählung auf potenzielle Wähler der AfD zielte – vornehmlich auf solche mit Migrationshintergrund. Der türkische Taxifahrer oder der arabische Frisör, die ihr Kreuz bei den Wahlen an der falschen Stelle machen könnten, sind die Zielgruppe einer Ak­tion, die nebenbei die Union eingehegt und die Linksradikalen mobilisiert hat. In 2023 mehrten sich zunehmend Artikel wie der nachfolgende in der FAZ, die – oftmals zwischen Verwunde­rung und faszinierter Unverständnis der jeweiligen Journalisten wechselnd – konstatierten, dass sich zunehmend Menschen mit Migrationshintergrund, auch muslimische, für die Wahl der AfD aussprachen:

„Den etablierten Parteien vertraut er nicht mehr, er will die AfD wählen, sagt ein Mann. Er läuft vor wenigen Wochen an einer SPD-Veranstaltung in Frankfurt vorbei. Wer Wahlkämpfer be­gleitet, sieht das seit Jahren: Für die AfD stimmen zu wollen wird den Parteien der Mitte als Drohung entgegen geschleudert. Gefragt, warum er für die Partei stimmen wolle, sagt er: „Weil die hier mal aufräumen“. Ihn stören Zuwanderung und Kriminalität, die aus seiner Sicht beide zu hoch sind. Dass der Mann sich selbst als „Araber“ bezeichnet, der vor Jahrzehnten nach Deutschland gekommen sei, ist das Ungewöhnliche.“34

Am 24. Januar 2024 berichtete der Focus genau zum selben Sachverhalt:

„Es klingt paradox, aber auch das gehört zur politischen Realität in Deutschland: Migranten, die schon vor vielen Jahren in die Bundesrepublik gekommen sind und sich hier eine erfolg­reiche Existenz aufgebaut haben, wählen die AfD. Hauptgrund: Sie sind hochgradig unzufrie­den mit der Ampelregierung, vor allem mit deren Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik. Diese Unzufriedenheit ist bei einem Teil der hier lebenden Menschen mit ausländischen Wurzeln offenbar größer als die Furcht vor der AfD.“35

Obwohl Anfang März längst eindeutig feststand, dass bei den Behauptungen der Recherche-plattform Correctiv kaum etwas der Wahrheit entsprach, warf Wirtschaftsminister Robert Ha-beck (Grüne) der AfD im Rahmen eines Podiumsgesprächs am 11. März 2024 weiterhin „De­portationsphantasien des schlimmsten Ausmaßes“ vor. Entgegen aller Fakten, sprach Habeck von Fantasien, die „sehr konkret“ geworden seien und die Recherchen von Correctiv gezeigt hätten, dass „eine Partei, die bei 20 Prozent ist, das plant“. Des Weiteren sprach er davon, dass die „Deportationsphantasien wirklich breite Teile der Gesellschaft“ treffen würden.36

Beleuchtet man die Geldflüsse, die Correctiv jährlich erreichen, wird deutlich, warum das Un­ternehmen in verleumderischer Manier das Treffen in Potsdam für politische Zwecke miss­braucht. Das sehr regierungsnahe Medienunternehmen „Correctiv“ besteht aus 46 Redakteu­ren und 36 weiteren Angestellten. Die jährlichen Kosten in Höhe von rund drei Millionen Euro werden hauptsächlich von Stiftungen und Privatpersonen beglichen. Allerdings fließen auch 642.000 Euro Steuergelder an das Recherchenetzwerk, wodurch der Staat 2022 zweitgrößter Unterstützer war. Allein aus der Landeskasse Nordrhein-Westfalen erhielt das Unternehmen 362.000 Euro.37

Die AfD-Bundestagsfraktion nahm unter anderem diesen Skandal zum Anlass und wollte in einer Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, welche Nichtregierungsorganisationen in welcher Höhe von der Bundesregierung finanziert werden. Wie aus der Antwort der Regierung hergeht, soll Correctiv auch dieses Jahr finanzielle Mittel erhalten. So wird die Finanzierung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf 69.000 Euro erhöht. Neben 61.000 Euro, die Cor-rectiv im Jahre 2023 erhalten hat, erhielt es nach eigenen Aussagen noch weitere 198.500 Euro vom Staat. Insgesamt beliefen sich die Zuwendungen für die Plattform im Jahre 2023 auf fast 4,5 Millionen Euro.38

Wozu die politischen und medialen Kampagnen gegen die AfD führen, zeigt das Beispiel eines Bürgers, der Mitte Februar 2024 einige hundert Euro durch Überweisung an die AfD spenden wollte. Er erhielt kurze Zeit später ein Schreiben seines Geldinstituts mit der Mitteilung:

„Der Zahlungsempfänger hat eine rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse Mittelfran­ken-Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen Sie bitte im eigenen Interesse solche Zah­lungen ein.“39

Erst auf Nachfrage der Wochenzeitung Junge Freiheit erklärte das Geldinstitut, dass es sich bei diesem Vorgang um ein Missverständnis handeln würde. Man könnte das Handeln der Bank auch als vorauseilenden Gehorsam interpretieren. Passend dazu stellte Bundesinnen­ministerin Nancy Faeser (SPD) am 13. Februar 2024 in Berlin gemeinsam mit dem Präsiden­ten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vor. Dieses Maßnahmenpaket zielt nicht zuletzt auf die „Austrocknung“ der Finanzquellen „rechtsextremistischer Netzwerke“ ab.40

Mit welcher Vehemenz diese Regierung versucht, Kritiker insbesondere aus der Opposition zu kämpfen, zeigt das Vorgehen der Bundesinnenministerin Nancy Faser. In ihren „13 Maßnah­men“, die sie just zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus“ präsentierte, ist viel Potential enthalten, um jede oppositionelle Regung unter den Vorbehalt staatlichen Misstrauens zu stel­len. Hierzu führt die Junge Freiheit beispielsweise aus:

„Was Faeser betreibt, ist die Transformation eines demokratischen Rechtsstaats, in dem die Gleichheit aller vor dem Gesetz oberste Richtschnur zu sein hat, in einen linken Gesinnungs­staat mit Totalitätsanspruch, in dem erwünschte und den Machtanspruch der Regierenden stützende Meinungen privilegiert, mit staatlichen Machtmitteln gestützt und mit dem von den Bürgern zwangsweise bereitgestellten Steuergeld gefördert werden, während für abwei­chende und herrschaftsgefährdende Meinungen die rechtsstaatlichen Regeln mehr oder min­der suspendiert werden, um effektiver gegen sie vorgehen zu können.“41

Neben Ministerin Faeser haben auch ihr Inlandsgeheimdienstchef Thomas Haldenwang und der ihr ebenfalls unterstellte Chef des Bundeskriminalamts Holger Münch in Aussicht gestellt, dass es diejenigen „mit einem starken Staat zu tun“ bekämen, die „den Staat verhöhnen“. Es darf an dieser Stelle sehr stark vermutet werden, dass diese Drohung für Linke oder klimaext­remistische Akteuren nicht unbedingt gelten soll. Im „Kampf gegen Rechts“ sieht Faeser aus­drücklich vor, nicht nur „die Polizei“ einzusetzen, sondern auch die Gaststätten- und Gewer­beaufsicht, die Finanzämter, das Waffenrecht und das Disziplinarrecht. Alarmierend kommt hinzu, dass die Ministerin die Gesetze abändern will: „Das „Gefährdungspotential“ soll aus­schlaggebend sein, das „Aktionspotential“, die „gesellschaftliche Einflußnahme“, um gegen jene vorgehen zu können, die durch ihre erfolgreiche Teilnahme am demokratischen Mei­nungswettbewerb aus ihrer Sicht „gefährlich“ werden können, auch und gerade wenn sie nicht auf kriminellen oder gewalttätigen Pfaden unterwegs sind.“42

Somit droht die Durchleuchtung ihrer Finanzen und die Sperrung ihrer Konten, der Entzug der Konzession oder der wirtschaftliche Ruin bei Vermietung an die ‚Falschen‘, die Wegnahme ihrer legalen Waffen oder der Verlust von Dienststellung und Beamtenpension. Im Zweifel ge­nügt dafür bereits der Verdacht. Was nicht strafbar ist, wird als „staatswohlgefährdend“ dekla­riert. Verfassungsschutz-Chef Haldenwang führte dazu aus: Gewaltbereitschaft als Kriterium für Extremismus habe ausgedient, denn jetzt soll es um „verbale und mentale Grenzverschie­bungen“ gehen, auf die der Inlandsgeheimdienstchef „achten“ und „aufpassen“ will, dass sich die entsprechenden Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten. Die Ampel­regierung strebt eine gewollte Vermengung von Staats- und Parteiinteressen an, die Lust an der Denunziation, an der Einrichtung von „Meldestellen“ und „Früherkennungseinheiten“ sowie an der allgegenwärtigen Orwell-Sprache hat, die unerschöpflich Beschönigungen für Zumu­tungen erfindet und Begriffe aushöhlt. Nach Ansicht des Autors der Jungen Freiheit unter­scheidet sich Faesers Versuch, den Umbau der Republik des Grundgesetzes in einen links­grünen Gesinnungsstaat zu vollenden, in einem wesentlichen Punkt von früheren totalitären Experimenten auf deutschem Boden.43

So schlägt Rupert Scholz Alarm und fürchtet um „die Meinungsfreiheit, das Kernrecht unseres demokratischen Rechtsstaates“. Ähnlich sieht es Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP), der davor warnt:

„Kritik, auch harte Kritik, muss möglich sein, bis hin zu dem Punkt, wo die Freiheit wirklich gefährdet wird. Eine allgemeine Gesinnungsschnüffelei darf es deshalb nicht geben.“44

Faesers Pläne werden auch von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) scharf kri­tisiert:

„Aus dem Kampf gegen ‚Rechts‘ scheint ein Kampf gegen das Recht zu werden. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass eine sozialdemokratische Innenministerin selbst zu einer Gefahr für die Demokratie wird. Mit der Delegitimierung staatlicher Institutionen kann Kritik am Handeln staatlicher Akteure nahezu beliebig in die Nähe der Staatsgefährdung geschoben werden.“45

Schon in der DDR habe es „den Straftatbestand der staatsfeindlichen Hetze“ gegeben: „Die Innenministerin scheint sich offenbar nicht daran zu stören, dass sie in diese autoritäre Denk­weise verfällt. Ich kann nur sagen: Nicht mit mir, Frau Faeser.“46

Sobald eine Regierung nach Belieben selbst definiert, welche ihrer Kritiker als staatsgefähr­dend einzustufen sind, ist unser Grundgesetz in höchster Gefahr, da unter anderem Willkür Tür und Tor geöffnet sind.

Schon vor mehr als zwei Jahren hat der Oberhausener CDU-Chef Wilhelm Hausmann die von der Landesregierung NRW geplanten Antidiskriminierung-Meldestellen kritisiert und dabei von einer „Übergriffigkeit des Staates“ gesprochen, mit der eine „Blockwartmentalität“ gefördert werde. Dabei erhält er politischen Rückhalt unter anderem von seinem Essener CDU-Partei­freund Kalweit. Darüber hinaus vergleichen Hausmann und Kalweit die geplanten Meldestellen mit einem „Spitzelsystem nach Stasi-Manier“. Oberhausens Juso-Vorsitzender sieht in solchen Aussagen hingegen die Verwendung „erneut rechter Sprachanleihen“. Die Tatsache, so Ober­hausens Juso-Vorsitzender,

„dass Herr Hausmann und sein Kollege aus der östlichen Nachbarstadt auf Polemik und un­angemessene Vergleiche setzen, zeigt, dass die CDU im Kampf gegen Antidiskriminierung noch mehr nachzuholen hat, als ein paar schöne Worte“.47

Bereits im April 2022 kam es zu einer Diskussion um die von Oberhausens CDU-Chef Haus­mann gewählte Wort-Kombination „links-grün“. Die Jusos unterstellten damals der CDU, sie bediene sich

„damit einer Anleihe aus dem rechtsextremen Sprech, wie man ihn beispielsweise von der AfD kennt“.48

Auch der Oberhausener Parteichef der Grünen Blanke kritisierte den Sprachgebrauch des Oberhausener CDU-Chefs, wonach dieser „offenbar mal wieder den rechten Rand der CDU“ bediene, „da er auf ein Vokabular der Faschisten von AfD und anderen Anti-Demokraten zu-rückgreift“.49

An dieser Stelle zeigt sich aber erneut deutlich, dass sich die CDU gegenüber ihrem kleinen grünen Koalitionspartner nicht mehr durchsetzen kann. Diverse Meldestellen wurden einge­richtet und weitere sind geplant. Auch hier zeigt sich einmal mehr, dass die CDU absolut keine Alternative zu den Grünen mehr darstellt.

Immer offensichtlicher wird eine zunehmende Verwässerung des Begriffs „Rechtsextremis­mus“, die von den sogenannten wahren Demokraten und den Medien weiter vorangetrieben wird. Begriffe wie „Rechts“, „Neurechts“, „Rechtsradikal“ und „Rechtsextrem“ verschwimmen immer mehr, was zur Folge hat, dass selbst CDU-Politiker auf Demonstrationen mitlaufen und quasi gegen sich selbst demonstrieren. Schon lange wird in der medialen Berichterstattung oder in der Politik mit zweierlei Maß gemessen. So werden linke Demonstranten als „Aktivis­ten“ bezeichnet, wohingegen Bauern oder AfD-Sympathisanten gerne als „Mob“ bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang hat der ARD-Moderator Georg Restle Protestbürger in Biberach als „Rechtsextremisten und Putinfans“ verunglimpft, und Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bezeichnet die AfD pauschal als „Nazi-Partei“.50 Selbst der Aufruf, Mitglieder der AfD zu töten, wie es zuletzt auf einem Plakat während einer Demonstration am 20. Januar 2024 in Aachen zu lesen war, wird nicht nur akzeptiert, sondern von den etablierten Parteien auch nicht auf das Schärfste verurteilt.51

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Der Nationalsozialismus hat verheerendes Unrecht über Deutschland und Europa ge­bracht. Seine Verbrechen dürfen nicht dadurch relativiert werden, seine Opfer nicht da­runter entehrt werden, dass Mitglieder der Landesregierung in ahistorischer und unmo­ralischer Weise den „Nazi“-Vorwurf auf die demokratische Opposition anwenden.
  2. Der freiheitliche Rechtsstaat gehört zu unseren unschätzbaren Errungenschaften. Ihn zu erhalten und auszubauen ist unser Auftrag.
  3. Unsere freiheitliche und demokratische Ordnung basiert auf dem freien Wettstreit der Meinungen und dem unverzerrten Wettbewerb der Ideen. Dies wollen wir bewahren und ausbauen.
  4. Einer substanziellen Einschränkung demokratischer Freiheitsrechte stellen wir uns im­mer und klar entgegen.
  5. Tendenzen hin zu einem post-demokratischen und einem asymmetrischen und autoritä­ren Verständnis von Meinungsfreiheit lehnen wir entschieden ab.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel aus steuerfinanzierten Programmen, wie „Demo­kratie leben“, so lange es sie gibt, nicht nach ideologischen, sondern nach sachlichen Parametern ausgezahlt werden;
  2. auf Bundesebene und im Bundesrat das sogenannte Demokratiefördergesetz entschie­den zu bekämpfen;
  3. die Meldestellen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze nicht aus Landesmit­teln zu finanzieren;
  4. Demokratie respektive deren notwendige Akzeptanz und Unterstützung im Volk endlich durch gute und vernünftige Politik zu befördern, anstatt die eigenen Fehler auch noch durch semi-autoritäre und freiheitsfeindliche Maßnahmen und Rhetorik unterdrücken zu wollen.

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias
Sven W. Tritschler
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-9171

 

1 https://www.deutschlandfunkkultur.de/70-jahre-1984-george-orwells-dystopie-aktuell-und-100.html. Datum des Originals: 07.05.2024/Ausgegeben: 08.05.2024

2 https://www.nzz.ch/international/das-fragwuerdige-demokratiefoerdergesetz-her-mit-der-staatsknete-gegen-rechts-ld.1820574.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Vgl. https://www.nius.de/politik/finanzielle-rundumversorgung-durch-das-demokratiefoerdergesetz-wie-linke-lobbygruppen-den-staat-unterwandern/56f67bef-8964-4b0e-9e52-e73448d4a5f0.

6 Ebenda.

7 https://www.nius.de/common/eilmeldung-bundesregierung-kuendigt-kampf-gegen-die-meinungsfrei-heit-an/36c75dd4-378f-4de2-9e4d-808c118ab931.

8 Ebenda.

9 Vgl. https://www.nius.de/gesellschaft/politikwissenschaftler-patzelt-ueber-das-demokratiefoerderge-setz-freiheit-bedeutet-staat-und-regierung-zu-unterscheiden/1742becd-492e-4e90-9392-dd2228e17845.

10 Ebenda.

11 Vgl. https://www.nius.de/politik/kubicki-warnt-vor-plan-von-lisa-paus-das-demokratiefoerdergesetz-ist-eine-gefahr-fuer-unsere-demokratie/f3d8f200-706f-4dac-8af3-f5bebb53dbae.

12 Ebenda.

13 Ebenda.

14 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article250391290/Neues-Gutachten-Verfassungskon-form-oder-nicht-Neue-Kritik-an-Ampel-Gesetz-zur-Demokratiefoerderung.html.

15 Vgl. https://www.nzz.ch/international/das-fragwuerdige-demokratiefoerdergesetz-her-mit-der-staats-knete-gegen-rechts-ld.1820574.

16 Ebenda.

17 Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/405410/f64b316136d1e23913e38e7f468da165/WD-1-134-06-pdf-data.pdf.

18 Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/theo-mueller-und-die-afd-die-unternehmen-soll-ten-endlich-laut-werden-kommentar-a-622179e9-0df2-4fba-93f1-d65f192d9af2.

19 Vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/rechtspopulismus-politiker-fordern-von-unternehmen-klare-haltung-gegen-die-afd/100001909.html.

20 Vgl. Herles, Dr. Wolfgang: Ungehorsam ist die erste Bürgerpflicht, in: Junge Freiheit, 29.12.2023, S. 3.

21 https://www.tagesspiegel.de/politik/ex-verfassungsgerichtsprasident-hans-jurgen-papier-einen-ver-botsantrag-gegen-die-afd-halte-ich-fur-falsch-11039719.html.

22 Ebenda.

23 https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/.

24 Vgl. https://www.nius.de/analyse/sie-geben-es-selber-zu-kern-der-correctiv-recherche-war-fakten-frei/addc6a85-088b-4fcf-b840-4ebe2339c976.

25 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/correctiv-kanzler-waehler-migrationshintergrund/amp.

26 https://www.nius.de/analyse/sie-geben-es-selber-zu-kern-der-correctiv-recherche-war-fakten-frei/addc6a85-088b-4fcf-b840-4ebe2339c976.

27 Ebenda.

28 Ebenda.

29 Vgl. https://www.nius.de/news/nach-kritischer-berichterstattung-correctiv-tilgt-heimlich-deportation-von-homepage/04c23bf1-2c08-4cb3-879d-c12a970b25e2.

30 https://www.nius.de/analyse/chronik-eines-propagandaskandals-wie-die-legende-von-deportatio-nen-zur-nachrichtenlage-wurde/e02f6fb4-05ce-4448-aae0-31548a3902e0

31 Vgl. https://www.nius.de/analyse/kein-ermittlungsverfahren-eingeleitet-warum-die-correctiv-ge-schichte-kaum-juristische-folgen-hat/8ca3055b-290c-4a6e-b377-0ce19df072e2.

32 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/geheimtreffen-zwischen-correctiv-und-kanzler-amt-aufgedeckt/.

33 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/correctiv-kanzler-waehler-migrationshintergrund/amp.

34 Ebenda.

35 https://www.focus.de/panorama/unterstuetzung-fuer-rechtsaussenpartei-migranten-sind-frustriert-ueber-asylpolitik-und-bekennen-wir-waehlen-afd_id_259604328.html.

36 https://apollo-news.net/deportationsfantasien-des-schlimmsten-ausmasses-habeck-treibt-correctiv-luege-weiter/

37 https://www.focus.de/panorama/unterstuetzung-fuer-rechtsaussenpartei-migranten-sind-frustriert-ueber-asylpolitik-und-bekennen-wir-waehlen-afd_id_259604328.html.

38 https://apollo-news.net/bundesregierung-stockt-zahlungen-an-correctiv-auf/.

39 Vgl. Stein, Dieter: Opposition als Feind, in: Junge Freiheit, 16.02.2024, S. 1.

40 Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/02/massnahmen-gegen-rechtsextremismus.html.

41 https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2024/faesers-gesinnungsstaatsstreich/.

42 Ebenda.

43 Ebenda.

44 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/meinungsfreiheit-in-gefahr-kubicki-wirft-faeser-ddr-denke-vor-87550988.bild.html.

45 Ebenda.

46 Ebenda.

47 Vgl. https://www.nrz.de/staedte/oberhausen/sprache-zu-rechts-oberhausener-jusos-kritisieren-cduchef-id235993663.html.

48 Ebenda.

49 Ebenda.

50 Vgl. Stein, Dieter: Opposition als Feind, in: Junge Freiheit, 16.02.2024, S. 1.

51 Vgl. https://www.cicero.de/innenpolitik/demos-gegen-rechts-afdler-toten-ermittlungen-wegen-demo-plakat.