Kleine Anfrage 4809
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Gebäude in Flüchtlingsunterkunft brennt nieder – Polizei nimmt Bewohner fest
Am 23.11.2024 berichtete die WELT, dass in der ZUE Schleiden ein Feuer ausgebrochen ist. Dabei soll eines der Gebäude bis auf die Grundmauern niedergebrannt sein. Laut Pressemeldung wurde ein 35-jähriger Bewohner wegen mutmaßlicher Brandstiftung festgenommen.1 Zum Tatmotiv lagen bisher keine Erkenntnisse vor.
Etwa 20 Menschen wurden bei dem Feuer verletzt, zehn von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden.
In der Meldung heißt es weiter:
„Die Brandmeldeanlage in dem Gebäude habe um 10.43 Uhr Alarm gegeben, teilten die Einsatzkräfte mit. Als die Feuerwehr eintraf, seien die Flammen schon meterhoch aus dem Gebäude geschlagen. Die längliche Baracke habe im Dachstuhlbereich in voller Ausdehnung gebrannt. 110 Feuerwehrleute seien stundenlang im Großeinsatz gewesen, berichtete der Bürgermeister. Trotzdem hätten sie nicht verhindern können, dass das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrannte. Auch zwei benachbarte Wohngebäude seien beschädigt worden. Die Bezirksregierung Köln habe deshalb einige Flüchtlinge in anderen Einrichtungen untergebracht.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand in Bezug auf die mutmaßliche Brandstiftung in der Unterbringungseinrichtung?
- Inwiefern hat sich der Tatvorwurf gegen den beschuldigten Anwohner mittlerweile bestätigt?
- Welche Informationen zum Tatmotiv liegen derzeit vor?
- Welche ausländerrechtlichen Informationen zum Tatverdächtigen liegen derzeit vor? (Herkunftsland, Einreisedatum, Aufenthaltsstatus etc.)
- Wie hoch ist nach derzeitigem Stand der durch die mutmaßliche Brandstiftung verursachte Sachschaden?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Ebd.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4809 mit Schreiben vom 30. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand in Bezug auf die mutmaßliche Brandstiftung in der Unterbringungseinrichtung?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen hat mir unter dem 06.12.2024 berichtet, die Ermittlungen, die wegen mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung geführt werden, dauerten an. Einer der Bewohner der Unterkunft befinde sich seit dem 24.11.2024 in Untersuchungshaft.
- Inwiefern hat sich der Tatvorwurf gegen den beschuldigten Anwohner mittlerweile bestätigt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen.
- Welche Informationen zum Tatmotiv liegen derzeit vor?
Dem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Aachen zufolge ist nach derzeitiger Erkenntnislage nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte mit der Tat seine Verlegung in eine andere Unterbringungseinrichtung erwirken wollte.
- Welche ausländerrechtlichen Informationen zum Tatverdächtigen liegen derzeit vor? (Herkunftsland, Einreisedatum, Aufenthaltsstatus etc.)
Der Beschuldigte reiste ausweislich eines entsprechenden Eintrags im Ausländerzentralregis-ter erstmalig am 01.12.2015 in die Bundesrepublik Deutschland ein und verzog am 01.03.2016 nach Unbekannt. Am 09.11.2023 wurde er in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum vorstellig und stellte am 22.01.2024 einen Asylantrag. Bisher ist nicht bekannt, wo der Betroffene sich in der Zwischenzeit aufgehalten hat. Die Ermittlungen durch die zuständige Ausländerbehörde haben bislang zu keinem Ergebnis geführt.
Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörde stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren mit Bescheid vom 10.06.2024 ein und drohte unter Setzung einer Ausreisefrist von einer Woche die Abschiebung an. Der Bescheid ist bestandskräftig.
Der Betroffene ist vollziehbar ausreisepflichtig. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden durch die zuständige Ausländerbehörde bereits eingeleitet.
Der zuständigen Ausländerbehörde liegen weder Sachbeweise zur Identität noch gesicherte Erkenntnisse zur Herkunft vor. Der Beschuldigte gibt an, aus Algerien zu stammen. Im Rahmen des Passersatzpapierverfahrens wird die Herkunft des Betroffenen derzeit überprüft.
- Wie hoch ist nach derzeitigem Stand der durch die mutmaßliche Brandstiftung verursachte Sachschaden?
Valide Erkenntnisse zur Schadenshöhe liegen bislang nicht vor.