Gesamtkosten der neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Wuppertal

Kleine Anfrage
vom 20.03.2024

Kleine Anfrage 3534

der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Gesamtkosten der neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Wuppertal

Wie aus Presseberichten hervorgeht, wird die Bezirksregierung Düsseldorf in einem bisherigen Hotel in Wuppertal eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) einrichten. Über einen Zeitraum von zwei Jahren sollen hier 260 Personen untergebracht werden.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurden wiederholte Fragen nach den Gesamtkosten nicht beantwortet.

Dabei geht es zum einen um die Mietkosten1, die spätestens im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen eh öffentlich werden. Außerdem geht es um die Betreuungskosten, also die Kosten für die Betreuungs-, Versorgungs- und Sicherheitsdienstleister. Diese werden im Haushalt nur in einer Summe angegeben und – auch auf Nachfrage – nicht näher aufgeschlüsselt.2

Bezüglich der Mietkosten wurden im Zusammenhang mit der ZUE in einem ehemaligen Hotel in Dortmund Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro jährlich bekannt.

Unser Interesse zielt auf die Gesamtkosten der neuen ZUE Wuppertal, ohne nähere Aufschlüsselung.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Von welchen Gesamtkosten für die geplante zweijährige Nutzung des Hotels als ZUE geht die Landesregierung derzeit aus?
  2. Welche Kostenbestandteile sind in dieser Kalkulation zusätzlich zu den Mietkosten sowie den Kosten für die Betreuungs-, Versorgungs- und Sicherheitsdienstleister noch enthalten?
  3. In der Informationsveranstaltung wurde auf die Möglichkeit eines Ausbaus zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge hingewiesen. In welcher Höhe sind dafür Kosten eingeplant?
  4. Gibt es einen Höchstbetrag, nach dessen Erreichen ein weiterer Ausbau nicht mehr weiterverfolgt wird?

Dr. Hartmut Beucker
Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8529

 

1 Vgl. Landeshaushalt; Einzelplan 07; Kapitel 07 090; Titel 518 01

2 Vgl. Landeshaushalt; Einzelplan 07; Kapitel 07 090; Titel 547 10


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3534 mit Schreiben vom 16. April 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Von welchen Gesamtkosten für die geplante zweijährige Nutzung des Hotels als ZUE geht die Landesregierung derzeit aus?
  2. Welche Kostenbestandteile sind in dieser Kalkulation zusätzlich zu den Mietkosten sowie den Kosten für die Betreuungs-, Versorgungs- und Sicherheitsdienstleister noch enthalten?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In den Verträgen der Bezirksregierung mit deren Geschäftspartnern befinden sich Vereinba­rungen, dass bestimmte Inhalte der Verträge vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere alle Kostenkalkulationen und Mietvereinbarun­gen.

  1. In der Informationsveranstaltung wurde auf die Möglichkeit eines Ausbaus zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge hingewiesen. In welcher Höhe sind dafür Kos­ten eingeplant?
  2. Gibt es einen Höchstbetrag, nach dessen Erreichen ein weiterer Ausbau nicht mehr weiterverfolgt wird?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ungeachtet der Möglichkeit ist derzeit kein Ausbau der Einrichtung NU Wuppertal-Elberfeld geplant.

 

MMD18-8921