Gesetzentwurf
der Fraktion der AfD
Gesetz zur Vermeidung von Gendersprache in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks (Gendersprache-Vermeidungsgesetz WDR)
A Problem
Im Westdeutschen Rundfunk treibt die Verwendung so genannter „gendergerechter Sprache“ (im Folgenden kurz „Gendersprache“ genannt) immer kuriosere Blüten. Breitere Aufmerksamkeit und Spott zog jüngst die Verwendung des absonderlichen Gender-Begriffes „Intensivkran-kenschwesterin“ im Nachrichtenmagazin „Lokalzeit“ des WDR durch einen Moderator nach sich.1 Zwar stellte der WDR im Nachhinein klar, dass es sich um einen Versprecher gehandelt haben soll, doch erklärt dies natürlich nicht, warum es überhaupt zu solchen atypischen Versprechern kommt, bei dem der Redner es unterbewusst für nötig befindet, die Endung „-in“ sinnfrei anzuhängen.
Auch in anderen Angeboten des WDR avanciert die Gendersprache mittlerweile zum Regelfall. So wurde zur letzten Landtagswahl vom WDR nur ein „Kandidat:innen-Check“ angeboten. Eine Durchsuchung der Internetangebote des WDR mit der Suchmaschine Google und dem exakten Suchbegriff „:innen“ ergab bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes fast 40.000 Treffer. Von dieser Zahl sind aber natürlich nicht alle Formen von Gendersprache im WDR umfasst; so ist im WDR beispielsweise auch das Gendern mittels Substantivierungen beliebt (z. B. „Lehrende“, „Studierende“, etc.).
Gegen die Verwendung der Gendersprache regt sich zunehmend auch Protest. So wandte sich bereits 2020 der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Sprache, Prof. Walter Krämer, in einem Brief an den WDR, um die Verwendung des gendersprachlich bedingten Knacklautes (Glottisschlag) zu kritisieren.2 Eine Petition der Wochenzeitung Junge Freiheit gegen die Verwendung der Gendersprache unter anderem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreichte über 25.000 Mitzeichnungen.3 Insgesamt lehnen ungefähr zwei Drittel der Deutschen die Gender-sprache ab.4
Es wäre allerdings verharmlosend, die Gendersprache als ein bloßes Ärgernis oder ein sprachästhetisches Verbrechen zu bagatellisieren. Die Gendersprache ist vielmehr sozialschädlich. So weist der Soziologe Wolfgang Beywl darauf hin, dass die Gendersprache das Textverständnis für Menschen mit sehr geringen Lesekompetenzen und Leseungeübten (etwa 40 Prozent der Bevölkerung) erschwert. Auch werde es schwieriger, die Schriftsprache zu erlernen.5 Aber am sozialschädlichsten ist wahrscheinlich, dass die Gendersprache zu einer dauerhaften Politisierung der Sprache und damit zwangsläufig zu einer nicht enden wollenden politischen Spaltung des Volkes führt.
Die Gendersprache begann in den 70er Jahren ursprünglich als ein ideologisches Kampfprojekt überwiegend weiblicher radikalfeministischer Akademiker, die sich im Kostüm der Wissenschaft gegen das generische Maskulinum wandten. Doch dabei blieb es nicht: Schnell ging es nicht mehr nur darum, durch eine Anpassung sprachlicher Gewohnheiten das tradierte Ge-schlechterverhältnis zwischen Mann und Frau zu attackieren, sondern auch die Zweigeschlechtlichkeit der menschlichen Spezies und das biologische Geschlecht als realitäts- und identitätsstiftende Kategorie insgesamt infrage zu stellen und abzuschaffen.
Die Gendersprache basiert in ihrem Kern auf der Idee, dass es keine objektive Realität gebe und Realität stattdessen durch soziale Konstruktion erzeugt werde, für die u. a. Sprache bzw. so genannte „Sprechakte“ fundamental sind. Die Gendersprache hat also bewusst einen politisch-aktivistischen Anspruch: Durch gezielte Manipulation der Sprache soll eine ideologisch unerwünschte Realität mit biologisch eindeutig identifizierbaren und unterscheidbaren Männern und Frauen, die in eine organische Ordnung eingebettet sind, „weggeredet“ und eliminiert werden. Erst Ende Juli machten rund 70 Sprachwissenschaftler in einem Brief an ARD und ZDF auf die Ursprünge der Gendersprache aufmerksam:
„So stammt das Projekt der ‚gendergerechten Sprache‘ ursprünglich aus der feministischen Linguistik und wird heutzutage vorrangig von identitätspolitisch orientierten universitären Gruppierungen rund um die Social-Justice-Studies vorangetrieben (Ackermann 2022, S. 143). Gendersprache ist ein akademischer Soziolekt, der die Diskursvorherrschaft anstrebt. Zu dieser ideologisch begründeten Sprachform muss der ÖRR kritische Distanz wahren.“6
Genau diese Distanz wird jedoch vom WDR nicht gewahrt, wie die erörterten Beispiele oben zeigen. Im Gegenteil: Der WDR stellt sich einseitig in den Dienst einer disruptiven Ideologie. Wenn die Angebote des WDR zunehmend mit einer linksradikalen Propagandasprache vergiftet werden, kann das Publikum den WDR nicht mehr als neutrale Quelle wahrnehmen.
So trägt der WDR mit der Verwendung von Gendersprache dazu bei, dass Menschen, die weiterhin von der Zweigeschlechtlichkeit der menschlichen Spezies oder auch nur vom biologischen Geschlecht als legitimer sozialer Kategorie ausgehen, aber über den ideologischen Hintergrund der Gendersprache nicht informiert sind, unterbewusst ideologisch umerzogen werden. Für Menschen hingegen, die an tradierten Vorstellungen von Geschlecht und Ge-schlechterverhältnissen festhalten und zugleich über die ideologischen Hintergründe der Gendersprache informiert sind, werden die Angebote des WDR ungenießbar. Selbst die vordergründig unpolitischsten und banalsten Sätze in den Angeboten des WDR erhalten durch die Gendersprache eine politisch feindselige Schlagseite gegenüber Menschen, welche die der Gendersprache innewohnende linksradikale Weltanschauung nicht teilen. Diese durch die Verwendung der Gendersprache erzeugte Situation ist gefährlich, weil sie dauerhafte Spaltung und Unfrieden im Volk schafft.
Problembewusstsein ist beim WDR nicht vorhanden; vielmehr wird in den Angeboten des WDR, soweit die Gendersprache explizit behandelt wird, überwiegend Partei für sie ergriffen.7 Eine Änderung ohne gesetzgeberische Intervention ist auch nicht zu erwarten, da es derzeit keine gesetzliche Regelung gibt, welche die Verwendung der Gendersprache in den Angeboten des WDR untersagen würde.
B Lösung
In das WDR-Gesetz wird ein Gebot zur Vermeidung der Gendersprache in den Angeboten des WDR aufgenommen.
C Alternativen
Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage mit der Konsequenz, dass die Verwendung sozialschädlicher Gendersprache in den Angeboten des WDR fortgesetzt und in nächster Zeit wahrscheinlich noch stärker ausgebaut wird.
D Kosten
Keine. Im Ergebnis sinkt auch der Aufwand für den WDR, der sich in Zukunft einer klaren und konzisen Sprache bedienen würde.
E Zuständigkeit
Das Rundfunkrecht unterliegt der Landesgesetzgebung.
Gegenüberstellung
— (siehe PDF) —
Begründung
A Allgemeiner Teil
Der Landtag als vom Volk gewählte gesetzgebende Körperschaft hat mit dem WDR-Gesetz einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingerichtet. In diesem Gesetz befinden sich bereits jetzt zahlreiche Vorgaben dazu, wie die Angebote des WDR zu gestalten sind.
Diese Vorgaben sind keineswegs von einer sterilen Neutralität getragen, sondern auch Ausfluss politischer und gesellschaftlicher Wertentscheidungen. Das Volk hat also trotz des angestrebten Ziels der Staatsferne über seine gewählten Abgeordneten bereits in der Vergangenheit Entscheidungen zu der Frage vorgenommen, welche Form die Angebote des WDR haben sollen.
Das Volk lehnt Gendersprache mehrheitlich ab und benutzt sie auch nicht. Des Weiteren ist die Gendersprache aufgrund ihrer ideologischen Programmatik sowie der durch sie hervorgerufenen Verkomplizierung von Sprache sozialschädlich. Das vorliegende Gesetz überträgt diese Wertentscheidungen auf die Rundfunkangebote des WDR.
Hierbei soll allerdings nicht mit einem strafbewehrten Verbot oder einer inflexiblen, totalen Kontrolle der Sprache gearbeitet werden. Vielmehr werden Grundsätze verankert, die als Richtschnur bei der Veranstaltung und Verbreitung der Angebote des WDR berücksichtigt werden sollen. Weitergehende gesetzliche Änderungen wären im Sinne der Verhältnismäßigkeit erst angezeigt, wenn es zu einer nicht nur unwesentlichen Verletzung dieser Grundsätze durch den WDR kommen sollte.
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 4 Absatz 4a
Zu Satz 1
Um eine positive Abgrenzung zur Gendersprache als künstliche Sprachanomalie vorzunehmen, wird im ersten Satz zunächst der sprachliche Normalfall des generischen Maskulinums auch als gesetzlicher Normalfall für die Angebote des WDR normiert. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich um eine Soll-Bestimmung handelt, die im Grundsatz und nicht immer gelten soll. So kann natürlich aus gutem Grund vom generischen Maskulinum im Einzelfall abgewichen werden.
Hier drängt sich vor allem eine Fallgruppe auf, bei der eine geschlechtsneutrale Form nicht intendiert ist, sondern im Gegenteil das Geschlecht ganz ausdrücklich hervorgehoben werden soll. Denkbare Beispiele wären zum Beispiel ein Bericht über ein Bauvorhaben, bei dem die Bauarbeiter allesamt weiblich sind, – hier wäre die Bezeichnung „Bauarbeiterinnen“ zulässig – oder ein Kommentar, der kritisiert, dass alle Bauarbeiter Männer sind – hier wäre die Bezeichnung „männliche Bauarbeiter“ kein Pleonasmus. Auch wäre eine Formulierung wie „Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter“ nicht per se ein Verstoß gegen den Grundsatz des generischen Maskulinums, wenn beispielsweise aufgrund des geringen Frauenanteils unter Bauarbeitern journalistisch in den Vordergrund gestellt werden soll, dass sowohl Männer als auch Frauen auf einer Baustelle arbeiten.
Andere Fallgruppen könnten beispielsweise tradierte Höflichkeitsfloskeln wie „meine Damen und Herren“ u. Ä. sein.
Die Vielschichtigkeit denkbarer Lebens- und Sprachsituationen ist aber insgesamt so unüberschaubar, dass es vergeblich wäre, alle in Betracht kommenden Ausnahmen konkret und abschließend im Gesetzestext zu normieren. Daher wird hier auf einen solchen Katalog verzichtet und stattdessen die Grundnorm an sich offener formuliert.
Zu Satz 2
Der zweite Satz legt ein Vermeidungsgebot in Bezug auf alle Erscheinungsformen der Gender-sprache fest.
„Vermeiden“ wird dabei in Abgrenzung zu „verboten“ verwendet, um einerseits auszudrücken, dass keine totale Sprachkontrolle durch das Gesetz intendiert ist. Andererseits können sich Situationen ergeben, in der die Verwendung von Gendersprache „unvermeidbar“ sein kann, z.B., wenn jemand wahrheitsgetreu zitiert werden soll, der Gendersprache verwendet. Auch hat das Wort „vermeiden“ die Konnotation, dass sich jemand redlich darum bemüht, es „nicht zu etwas kommen zu lassen“. Versprecher oder nicht intendierte Unschärfen im Sprachgebrauch verletzen daher das Vermeidungsgebot nicht.
„Gendersprache in all ihren Varianten“ ist hingegen eine notwendige extensive Formulierung, um der besonderen Natur der Gendersprache gerecht zu werden. „Die“ Gendersprache gibt es nicht, da sie im Kern auf einer ideologisch determinierten Dekonstruktion von Geschlecht und Geschlechterverhältnissen sowie der Leugnung objektiver Realität basiert. Daher bringen die Proponenten dieses Denkansatzes folgerichtig immer wieder neue Formen und Variationen der Gendersprache hervor. Sprache wird so gesehen nicht als etwas Feststehendes begriffen, das sich mit der Zeit organisch wandelt, sondern als realitätsformende Aneinanderreihung von „Sprechakten“, die einer ständigen und überlegten Disruption bedarf, um tradierte Vorstellungen über Geschlecht und Geschlechterverhältnisse zu attackieren. Deswegen wird Gendersprache auch nie in einem abschließenden Zustand vorzufinden sein, sondern unterliegt einem nicht enden wollenden Prozess ideologisch motivierter Anpassung und Radikalisierung.
Es ergibt für den Gesetzgeber somit wenig Sinn, einzelne gendersprachliche Spielarten wie das Binnen-I, das Gendersternchen, den Genderdoppelpunkt, den Genderunterstrich, die Gender-Pause, Substantivierungen von Adjektiven und Partizipien, das generische Femininum u. v. m. im Gesetzestext im Einzelnen aufzuzählen. Eine solche Aufzählung könnte schon bald überholt sein. Stattdessen müssen sämtliche bekannten sowie alle zukünftigen Varianten der Gendersprache vom Vermeidungsgebot umfasst sein. Soweit im Einzelfall bei einer Variante nicht von vornherein sprachwissenschaftlich unumstritten sein sollte, ob es sich um Gendersprache handelt, hilft bei der Abgrenzung der im ersten Satz normierte Normalfall des generischen Maskulinums. Je weiter sich eine sprachliche Variation vom generischen Maskulinum entfernt, desto eher wird man einen Fall von zu vermeidender Gendersprache bejahen können.
Zu Satz 3
Der Satz eröffnet die Möglichkeit, vom Vermeidungsgebot im zweiten Satz abzuweichen. Hierfür wird mit dem Wort „insbesondere“ nicht abschließend, sondern beispielhaft genannt, dass bei der Auseinandersetzung mit der Gendersprache als eigenständiges Thema diese natürlich (allein schon zu Demonstrationszwecken) verwendet werden darf. Damit wird die journalistische und künstlerische Freiheit sichergestellt, sodass eine Auseinandersetzung mit der Gendersprache als politisches und gesellschaftliches Phänomen weiterhin möglich bleibt. Weitere nicht ausdrücklich erwähnte Ausnahmen sollten von ähnlicher Qualität und Schlüssig-keit wie diese sein.
Sven Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
und Fraktion
1 welt.de, „Hey WDR, was ist denn eine IntensivkrankenschwesterIn?“, htt ps://www. welt.de/kultur/me-dien/article240458537/Gender-Sprech-Hey-WDR-was-ist-denn-eine-IntensivkrankenschwesterIn.html, abgerufen am 19.10.2022.
2 uebermedien.de, „Dokumentation: Der „missbräuchliche Knacklaut“ und die gendergerechte Sprache im ZDF und im WDR“, htt ps://ue bermedien.de/dokumentation-der-missbraeuchliche-knacklaut-und-die-gendergerechte-sprache-im-zdf-und-im-wdr/, abgerufen am 19.10.2022.
3 jungefreiheit.de, JF reicht Petition für Ende der Gender-Sprache ein, htt ps://jun gefreiheit.de/kul-tur/2020/jf-reicht-petition-fuer-ein-ende-der-gender-sprache-ein/, abgerufen am 19.10.2022.
4 faz.net, „Die Bürger wollen keine Gendersprache“, htt ps://www. faz.net/aktuell/feuilleton/debat-ten/grosse-mehrheit-laut-umfrage-gegen-gendersprache-17355174.html, abgerufen am 19.10.2022.
5 Stein, Dörte, „Ziemlich unsensibel“, https://taz. de/Geschlechtergerechte-Sprache/!5798203/, abgerufen am 19.10.2022.
6 Quelle: https://www.lingu istik-vs-gendern.de, abgerufen am 19.10.2022.
7 A. a. O.