Gesundheitsgefahren endlich ernst nehmen und Meldestellen für Menschen mit Impf-schäden einrichten!

Antrag

Antrag

der Fraktion der AfD

Gesundheitsgefahren endlich ernst nehmen und Meldestellen für Menschen mit Impf­schäden einrichten!

I. Ausgangslage

Lange Zeit hieß es, mRNA-Impfstoffe seien sicher. Hierzu sagte Bundesminister Professor Dr. Karl Lauterbach im Februar 2021 in einem Interview für ein medizinisches Ma­gazin: „Zuerst einmal muss festgehalten werden, dass die verfügbaren Impfstoffe sehr gut verträglich sind (…). Die sehr wenigen Fälle schwerer Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, sind fast nur bei Menschen festgestellt worden, bei denen schon andere Impfungen zu schwerwiegenden Reaktionen geführt haben.“1 Auf Nachfrage bekräftigte der Bundesgesund­heitsminister: „Nein, eine Impfung gegen das Coronavirus ist unbedenklich.“

Dabei berichtete selbst die Firma Pfizer in ihrer „Cumulative Analysis of Post-authorisation Adverse Event Reports“ am 28. Februar 2021 von umfangreichen möglichen Nebenwirkungen ihres Impfstoffs auf mRNA-Basis (u. a. 7,3 Prozent kardiale, über 20 Prozent gastrointestinale und 24 Prozent neurologische Nebenwirkungen, einschließlich Gesichtsnervenlähmung, epi­leptischer Anfälle, Polyradikuloneuritis, Trigeminusneuralgie, transversale Myelitis), die mit ei­ner Latenz von 24 bis 48 Stunden nach der Impfung auftraten und bei den Probanden regis­triert wurden.2

In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. Vom 27. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2022 wurden ins­gesamt 182.717.880 Impfungen zum Schutz vor COVID-19 durchgeführt. 73,7 Prozent der Impfdosen bezogen sich auf Comirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH), 17,1 Prozent auf Spikevax (MODERNA BIOTECH SPAIN, S.L.), 7 Prozent auf Vaxzevria (AstraZeneca AB), 2,1 Prozent auf Jcovden (Janssen-Cilag International NV) und 0,1 Prozent auf Nuvaxovid (No-vavax CZ, a.s.). Dem PEI wurden gemäß dem aktuellen Sicherheitsbericht in diesem Zeitraum 323.684 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen gemeldet.3 Die Melde­rate von Verdachtsfällen betrug für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1.000 Impf­dosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Mel­dungen pro 1.000 Impfdosen, davon 5.911 Meldungen bei Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 17 Jahren.

Bislang wurde über diverse Impfnebenwirkungen und Impfschäden bis hin zu Todesfällen be­richtet. Eine wissenschaftliche Auswertung zu Meldungen des chronischen Müdigkeitssyndroms und Long-Covid-ähnlichen Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung und Verdachtsfallmeldungen aus Deutschland zu verschiedensten Zyklusstörungen bei Frauen im gebärfähigen Alter und Krampfanfällen nach COVID-19-Impfstoffen benötigen eine seriöse wissenschaftliche Aufarbeitung.

Ebenso müssen die Todesfälle, die möglicherweise durch Unterlassen einer Obduktion von möglichen Verdachtsfällen bislang nur sporadisch wissenschaftlich ausgewertet und richtig zugeordnet wurden, z. B. im Bericht eines Oberarztes vom Institut für Pathologie am Städti­schen Klinikum Dresden-Friedrichstadt und in den Obduktionsergebnissen des Chefpatholo­gen der Universität Heidelberg genannt, aufgearbeitet werden. Im Oktober 2022 wurde ein Fallbeispiel einer Obduktion eines älteren Patienten veröffentlicht, der kurz nach einer Booster-Impfung verstarb und bei dem sich das behandelnde Krankenhaus zunächst weigerte, die Verdachtsdiagnose einer Impfschädigung per Obduktion zu überprüfen und stattdessen den Angehörigen eine in Wahrheit nicht zutreffende Todesursache mitteilte. Bei der von den An­gehörigen auf eigene Kosten veranlassten Obduktion in einem anderen Krankenhaus wurden Spike-Proteine in Hirn und Herz gefunden, deren Ursprung auf eine COVID19-Impfung zu­rückgeführt wird. Der Mann war zuvor nie an COVID-19 erkrankt. Zwischen Drittimpfung und Tod vergingen drei Wochen.4

Eine vollständige Aufzählung der bislang beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen der bekannten mRNA-Impfstoffe ist nicht vorhanden, und es ist zu vermuten, dass mit der Zeit weitere bekannt werden. Bislang sind folgende unerwünschte Nebenwirkungen in den diver­sen medizinischen Berichten und Auswertungen am häufigsten gemeldet: Herz-Arrhythmien, Myokarditis/Perikarditis, Myokardinfarkt, Lungenembolien, Apoplektische Insulte, Gesichtsläh­mung, Thrombozytopenie, Krampfanfälle, Neuritis, Polyneuritis und Polyradikuloneuritis, Guil-lain-Barré-Syndrom, Zerebrale Sinusvenenthrombose, Hirnblutung, Hörsturz, Venenthrom­bose, Rheumatoide Arthritis, Herzstillstand, Akute Nierenschädigung, Immunthrombozytope-nie, Vaskulitis, Multiple Sklerose, Myelitis, Optikusneuritis, Enzephalitis, Embolie, Multiorgan-dysfunktionssyndrom, Pfortaderthrombose, Subarachnoidalblutung sowie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom. Dabei ist davon auszugehen, dass bei der Meldung der Ver­dachtsfälle eine hohe Dunkelziffer besteht.

In Nordrhein-Westfalen sind bis Ende Februar 2023 894 Anträge auf Ausgleich von Impfschä­den durch die Corona-Schutzimpfung eingegangen.5 Die Anträge wurden entweder direkt durch die geimpften Personen oder von den Hinterbliebenen eingereicht, weil sie vermuteten, dass die Impfung gegen das Coronavirus zu einem Gesundheitsschaden oder – wie in zwei Fällen – zum Tod geführt habe. Seitens der Antragssteller werden vor allem neurologische Schäden mit der Impfung in Verbindung gebracht, Hirnvenen-Thrombosen etwa, aber auch Schlaganfälle, Herzinfarkte und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung. Weiterhin heißt es, bis zum Ende des Jahres 2022 seien in Nordrhein-Westfalen 36 Anträge, darunter zwei Todesfälle, anerkannt worden. 93 wurden abgelehnt, 675 seien noch in der Be­arbeitung und 27 hätten sich auf andere Weise erledigt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt bis heute sowohl die Impfkampagne des Bundes als auch ihre eigene Impfkampagne. Daher steht sie sowohl moralisch als auch recht­lich in Verantwortung für jene Menschen in Nordrhein-Westfalen, die durch die Corona-Imp-fung zu Schaden gekommen sind. Systematische wissenschaftliche Erfassungen und Unter­suchungen der Verdachtsfälle von Impfschäden und eine konsequente Begutachtungspraxis fehlen, sind jedoch dringend erforderlich.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Nebenwirkungen und Impfschäden durch Corona-Impfungen sorgfältig durch die zustän­digen Behörden erfassen zu lassen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes konsequent beachtet wer­den;
  2. Ambulanzen für Impfgeschädigte im Land Nordrhein-Westfalen nach dem Vorbild ent­sprechender Anlaufstellen an der Berliner Charité oder am Universitätsklinikum Marburg einzurichten sowie ein Netzwerk für Impfgeschädigte im Land Nordrhein-Westfalen zu initiieren;
  3. sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass Impfgeschä­digte im Gesundheits- und Versorgungswesen angemessen Gehör finden. Dafür soll die Landesregierung die Ärzteschaft für Nebenwirkungen durch die Corona-Impfung sensi­bilisieren und das Thema enttabuisieren, z. B. durch eine entsprechende Kampagne un­ter Mitwirkung der Ärztevertretungen auf Landesebene.

Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.herzstiftung.de/system/files/2021-02/HH0121-Interview-Lauterbach.pdf (S.24 ff.)

2 https://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf

3 https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheits-bericht-27-12-20-bis-30-06-22.pdf?__blob=publicationFile&v=6

4 https://www.mdpi.com/2076-393X/10/10/1651, abgerufen am 01.06.23

5 Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD; LT NRW Drucksache 18/3094