Gewalt durch Nordafrikaner in Deutschland explodiert: Wie ist die Situation in NRW? Wie positioniert sich die Landesregierung zur Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer um Tunesien und Marokko?

Kleine Anfrage
vom 28.08.2024

Kleine Anfrage 4334

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD

Gewalt durch Nordafrikaner in Deutschland explodiert: Wie ist die Situation in NRW? Wie positioniert sich die Landesregierung zur Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer um Tunesien und Marokko?

Wie aus Zahlen des Bundeskriminalamts hervorgeht, ist bundesweit zwischen 2019 und 2023 ein dramatischer Anstieg schwerer Straftaten durch Tunesier und Marokkaner zu verzeichnen. Die Bild lieferte hierzu am 26.07.2024 eine umfassende Übersicht.1

Straftaten durch Tunesier:

Straftat 2019 2023 Veränderung in %
Mord und Totschlag 15 23 + 53 %
Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung

108 286 + 165 %
Rohheitsdelikte 1664 2868 + 72 %
Körperverletzung 1344 2196 + 63 %
Diebstähle 1407 3881 + 176 %
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 314 688 + 119 %
Gewaltdelikte 653 1368 + 110 %
Raubüberfälle auf Straßen und Wegen 66 150 + 127 %

 

Straftaten durch Marokkaner:

Straftat 2019 2023 Veränderung in %
Mord und Totschlag 8 31 + 288 %
Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung

198 326 + 65 %
Rohheitsdelikte 2791 3878 + 40 %
Körperverletzung 2185 2879 + 32 %
Diebstähle 2900 5501 + 90 %
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 565 1061 + 88 %
Gewaltdelikte 1125 1874 + 67 %
Raubüberfälle auf Straßen und Wegen 98 345 + 252 %

 

Die aufgezeigte Entwicklung ist erschreckend und keinesfalls zu tolerieren. Als Problem macht die Bild insbesondere die Verweigerungshaltung der Grünen bei der Einstufung von Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer aus.

Neben der AfD, die diese Forderung seit Jahren in ihrem Programm hat, kommen neuerdings auch entsprechende Forderungen von Seiten der in NRW regierungstragenden CDU, zuletzt im Rahmen der „Dresdner Erklärung“ der CDU-Innenminister und von Seiten des CDU-Chefs, Friedrich Merz, der kürzlich feststellte: „Diese Länder müssen als sichere Herkunftsländer anerkannt werden, damit wir sofort dorthin zurückführen können.“ Begründet wird dies mit einer geringen Anerkennungsquote.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der oben aufgeführten Statistiken für NRW? (Bitte obige Übersichten analog für NRW erstellen, also für die Jahre 2019 und 2023 und die genannten Delikte)
  2. Wie erklären sich der Innenminister sowie die Ministerin für Flucht und Integration die dramatische Entwicklung zwischen 2019 und 2023? (Bitte getrennt antworten)
  3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen der Innenminister und die Ministerin für Flucht und Integration dieser Problematik begegnen? (Bitte getrennt antworten)
  4. Wie positioniert sich die Landesregierung – vor dem Hintergrund abweichender Positionierungen des Innenministers sowie der Ministerin für Flucht und Integration – zukünftig auf Bundesebene, wenn es um die Einstufung von Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsländer geht?
  5. Wie positioniert sich die Landesregierung – vor dem Hintergrund abweichender Positionierungen des Innenministers sowie der Ministerin für Flucht und Integration – zukünftig, wenn es um die Rückführung ausreisepflichtiger Staatsbürger aus Tunesien und Marokko geht, insbesondere bei Straftätern und Gefährdern?

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

MMD18-10422

 

1 Vgl. https://www.bild.de/news/inland/gewalt-durch-nordafrikaner-in-deutschland-explodiert-regierung-tut-nichts-66a222897ba9fd494deaf101?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.bild.de%2F


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4536 mit Schreiben vom 11. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der oben aufgeführten Statistiken für NRW? (Bitte obige Übersichten analog für NRW erstellen, also für die Jahre 2019 und 2023 und die genannten Delikte)

Als Datenbasis zur Beantwortung der Frage 1 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt.

Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird

Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die Datenbasis des dieser Kleinen Anfrage zu-grundeliegenden Presseberichts überprüft. Hierbei ist festzustellen, dass keine Fallzahlent-wicklung sondern die Anzahl der Tatverdächtigen ausgewiesen ist. Zudem enthalten die Dar­stellungen summarische Dopplungen, die den Schluss nahelegen, dass entgegen dem bun­deseinheitlichen Prinzip der Echttatverdächtigenzählung jeweils die deliktische Anzahl von Tatverdächtigen ausgewiesen wurde.

Unter Berücksichtigung der Echttatverdächtigenzählung, bei der ein Tatverdächtiger – unab­hängig von der Anzahl der begangenen Straftaten in dem jeweiligen Statistikzeitraum – je De-liktsart, nur einmal gezählt wird, bitte ich, die Entwicklung der Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen den folgenden Übersichten zu entnehmen. Diese berücksichtigen zudem die delik-tische Bezeichnung der bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien der PKS.

  1. Wie erklären sich der Innenminister sowie die Ministerin für Flucht und Integration die dramatische Entwicklung zwischen 2019 und 2023? (Bitte getrennt antworten)
  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen der Innenminister und die Ministerin für Flucht und Integration dieser Problematik begegnen? (Bitte getrennt antwor­ten)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die angesprochene Entwicklung bezieht sich auf Daten aus dem Geschäftsbereich einer Bun­desbehörde, die sich der Bewertung der Landesregierung entziehen.

  1. Wie positioniert sich die Landesregierung vor dem Hintergrund abweichender Positionierungen des Innenministers sowie der Ministerin für Flucht und Integra­tion zukünftig auf Bundesebene, wenn es um die Einstufung von Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsländer geht?

Rückführungen scheitern häufig an der Bereitschaft der Herkunftsländer, ihre Staatsangehö­rigen zurückzunehmen. Deshalb braucht es ein Gesamtkonzept für Migration, das steuernd und ordnend wirkt, um irreguläre Migration zu reduzieren und auch Wege legaler Migration aufzuzeigen. Wichtig sind tragfähige Migrationsabkommen mit relevanten Herkunftsländern. Zudem müssen für alle Herkunftsstaaten, deren Anerkennungsquote unter fünf Prozent liegt, automatisch verfahrens- und materiellrechtliche Regelungen gelten, die eine beschleunigte Bearbeitung der Verfahren ermöglichen. Die Bundesregierung ist gefordert, ihre Bemühungen in diesen Bereichen deutlich zu intensivieren. Hierzu hat die Landesregierung sie in der am 25. September 2024 eingebrachten Bundesratsinitiative „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen“ (BR-Drucks. 464/24) aufgefordert.

  1. Wie positioniert sich die Landesregierung vor dem Hintergrund abweichender Positionierungen des Innenministers sowie der Ministerin für Flucht und Integra­tion zukünftig, wenn es um die Rückführung ausreisepflichtiger Staatsbürger aus Tunesien und Marokko geht, insbesondere bei Straftätern und Gefährdern?

Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern liegt im besonderen Interesse der Landesre­gierung. Sie setzt voraus, dass die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten hierfür vorlie­gen. Die Landesregierung hat den Bund in der o. g. Bundesratsinitiative aufgefordert, die Vo­raussetzungen für erleichterte Rückführungen zu schaffen.

 

MMD18-11390