Kleine Anfrage 3987
der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Dr. Christian Blex AfD
Gilt das Prinzip der parteipolitischen Neutralität am Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf?
Der AfD Kreisverband Köln plant am 16. Juni 2024 seinen Kreisparteitag im Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf abzuhalten. Leider sind Veranstaltungen der AfD Köln immer mit massiven – teils gewaltsamen – Gegenprotesten verbunden, weshalb mit der Kölner Stadtverwaltung Stillschweigen vereinbart war.
Anscheinend ist aber aus dem Lehrkörper etwas nach außen gedrungen und es ist mit massiven Protesten zu rechnen.
Darüber hinaus scheinen an der Schule auch die Schüler durch die Lehrer entsprechend gegen die AfD instrumentalisiert zu werden. Es sollen nämlich in der Schule „Anti-AfD“-Plakate gebastelt worden sein. Entsprechende Zeugenaussagen liegen den Anfragestellern vor. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Lehrkörper massiv die Schüler gegen die AfD aufhetzt.
Die AfD ist eine maßgebliche politische Kraft in Köln, im Land Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet.
Unserer Kenntnis nach war nur die Schulleitung über den Parteitag informiert.
Im Jahr 2023 musste der Parteitag der AfD Köln an der Gesamtschule Lindenthal aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung des Kreisparteitag durch die Schule verschoben werden.
Andere politische Parteien nutzen Schulen ebenfalls als politische Veranstaltungsorte.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie haben die Schulleitung und andere Landesbedienstete die Schüler, Eltern und Dritte über diesen Kreisparteitag informiert?
- Welche Aktivitäten hat es im Rahmen des Schulbetriebs zu dem anstehenden Parteitag gegeben, z. B. das Basteln von „Anti-AfD“-Plakaten?
- Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten von Schulleitung und Lehrkörper mit Blick auf die Wahrung der politischen Neutralität?
- Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind aufgrund des Verhaltens von Landesbediensteten am Gymnasium Neue Sandkaul eingeleitet worden?
- Hat die Landesregierung Kenntnis von einem Netzwerk, das sich aktiv in der Abwehr von AfD-Veranstaltungen an Kölner Schulen organisiert, auch unter Beteiligung Dritter an Kölner Schulen?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3987 mit Schreiben vom 18. Juli 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie haben die Schulleitung und andere Landesbedienstete die Schüler, Eltern und Dritte über diesen Kreisparteitag informiert?
Entsprechend den schulrechtlichen Vorgaben zur vertrauensvollen Zusammenarbeit sowohl zwischen Schulleitung und Schulträger (§ 59 Abs. 11 SchulG, § 20 Abs. 9 und § 24 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen – ADO) als auch zwischen Schulleitung, Kollegium und Schulpflegschaft und der in der Schule üblichen Verfahrensweise, hat die Schulleitung im Rahmen des monatlichen Jour Fixes über die Nutzung der Aula durch eine Partei informiert. In diesem Zusammenhang hat der Schulleiter ausdrücklich auf das Gebot politischer Neutralität hingewiesen.
- Welche Aktivitäten hat es im Rahmen des Schulbetriebs zu dem anstehenden Parteitag gegeben, z. B. das Basteln von „Anti-AfD“-Plakaten?
Nach Auskunft der Schule hat es im Unterricht und in schulischen Veranstaltungen keinerlei Aktivitäten zu dem Parteitag gegeben. Die Schulleitung hat über ein Elternteil erfahren, dass Kinder der Nachmittagsbetreuung aus eigenem Antrieb und selbstverantwortlich Plakate gebastelt hätten. Die Nachmittagsbetreuung obliegt einem Träger, zu dem keine personelle Überschneidung mit Lehrkräften der Schule existiert.
- Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten von Schulleitung und Lehrkörper mit Blick auf die Wahrung der politischen Neutralität?
Verstöße gegen den schulgesetzlichen Grundsatz der politischen Neutralität oder andere schulrechtliche Vorschriften sind vorliegend nicht ersichtlich.
- Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind aufgrund des Verhaltens von Landes-bediensteten am Gymnasium Neue Sandkaul eingeleitet worden?
Keine.
- Hat die Landesregierung Kenntnis von einem Netzwerk, das sich aktiv in der Abwehr von AfD-Veranstaltungen an Kölner Schulen organisiert, auch unter Beteiligung Dritter an Kölner Schulen?
Der Landesregierung sind diesbezüglich die öffentlichen, z.B. über Internetrecherchen zugänglichen, Informationen bekannt.