Grundgesetz und Verfassung gelten auch in Köln: Kapitulation der Polizeiführung vor dem organisierten Antifa-Terrorismus beenden!

Antrag
vom 16.06.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 16.06.2020

 

Grundgesetz und Verfassung gelten auch in Köln: Kapitulation der Polizeiführung vor dem organisierten Antifa-Terrorismus beenden!

I. Ausgangslage

Der Kölner Kreisverband der Alternative für Deutschland veranstaltete am Sonntag, dem 7. Juni 2020 um 10:00 Uhr, eine Wahlversammlung zur Aufstellung der Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrats und der Bezirksvertretungen. Aufgrund der besonderen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie musste die Versammlung im Gürzenich stattfinden.

Bereits im Vorfeld wurde eine Gegendemonstration auf dem Heumarkt unter dem Titel „Gegen AfD und rechte Hetze“ angemeldet.1 Außerdem wurden im Wohnumfeld des Vorsitzenden der Kölner AfD-Ratsfraktion in der Nacht von 5. auf 6. Juni steckbriefartige Flugblätter verteilt, auf denen mehr oder weniger offen zu Straftaten aufgerufen worden war. Ein entsprechende WE-Meldung (Meldung eines wichtigen Ereignisses) der Kölner Polizei erging am 6. Juni. Dort hieß es wörtlich: „Die Form und Duktus des Schreibens lässt auf eine Herkunft aus der linksextremen Szene schließen.“ Ausweislich der Meldung wurde diese auch an die „BAO ‚AfD Veranstaltung‘ vom 07.06.2020“ weitergeleitet.

Der Kölner Polizeiführung muss also bekannt gewesen sein, dass die linksextreme Szene in Köln Kenntnis von der Wahlversammlung hatte und sich auf Störungen vorbereitete.

Weiterhin muss die Kölner Polizeiführung Kenntnis davon haben, dass in Köln eine starke linksextreme Szene existiert. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 29. Juni 2018 geht hervor, dass alleine im städtisch subventionierten „Autonomen Zentrum (AZ)“ vier verfassungsfeindliche Organisationen beherbergt werden (Drs. 17/3442). Der NRW-Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 führt zum „AZ“ aus: „Es ist weiterhin der wichtigste Anlaufpunkt des lokalen, regionalen und überregionalen linksextremistischen Spektrums im Regierungsbezirk Köln.“

Außerdem hätte die Kölner Polizeiführung auch aus den Erfahrungen mit Veranstaltungen der AfD, ihrer Abgeordneten und Fraktionen in Köln lernen können. Wiederholt kam es dort zu Ausschreitungen und Gewalttaten durch linke Störer, denen eine überforderte und/oder untätige Polizei gegenüber stand:

  • Am 13. April 2019 wurde ein Bürgerdialog der AfD-Landtagsfraktion im Forum Volkshochschule massiv gestört. Es kam zu zahlreichen Straftaten gegen Veranstalter und Versammlungsteilnehmer.
  • Am 7. April 2019 wurde die Auftaktveranstaltung der Kölner AfD im Bürgerhaus Kalk zum Europawahlkampf durch hunderte gewaltbereiter Demonstranten nahezu verhindert. Es kam zu zahlreichen Straftaten durch linke Gegendemonstranten. (Drs. 17/5696)
  • Ein Bürgerdialog von Bundestagsabgeordneten im Rautenstrauch-Joest-Museum am 20. Dezember 2018 wurde von linksextremen Demonstranten gestürmt, ein Beamter der Polizei wurde dabei verletzt.
  • Im Umfeld des Bundesparteitags der AfD im Kölner Maritim-Hotel am 22. und 23. April 2017 kam es zu Ausschreitungen, Straßenblockaden und einer Vielzahl von Straftaten durch linke Störer.

Darüber hinaus kommt es seit Jahren zu massiven Störungen und Behinderungen bei sämtlichen Betätigungen der Alternative für Deutschland in Köln. Insbesondere in Wahlkampfzeiten wird ein Großteil der Plakate abgerissen und Infostände im öffentlichen Straßenraum werden belagert, um einen Zugang für Bürger unmöglich zu machen.

Schließlich muss der Kölner Polizeiführung auch bewusst gewesen sein, dass im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen „Polizeigewalt“ und „Rassismus“ am Vortag und am Tag der Wahlversammlung die linke Szene aus Köln und Umgebung bereits massiv mobilisiert worden war.

Gleichwohl waren die Vorkehrungen zum Schutz der Versammlung und ihrer Teilnehmer völlig unzureichend. Obwohl der Veranstalter die Polizei im Vorfeld ausdrücklich auf die Gefahrenlage hingewiesen hatte und darum bat, das gesamte Umfeld des Gürzenich zu sichern, war dies nicht der Fall. Bereits gegen 9:00 Uhr, als die ersten Teilnehmer eingelassen werden sollten, waren sämtliche Zugänge zum Gürzenich von gewaltbereiten und militant auftretenden linken Stören belagert.

Westlich der Versammlungsstätte, im Bereich Quartermarkt/Gülichplatz/westliche Gürzenichstraße streunten Linksextreme in Kleingruppen herum und bildeten Menschentrauben um jede Person, von der sie glaubten, dass sie an der AfD-Veranstaltung teilnehmen wollte. Zahlreiche Besucher der AfD-Veranstaltung reisten tatsächlich aus dieser Richtung an, da dort mehrere Parkmöglichkeiten bestehen und diese Seite des Gürzenich der angemeldeten Gegendemonstration entgegengesetzt war. Dabei kam es zu Rempeleien, Stößen, Tritten, Spuckattacken und ähnlichen gewaltsamen Angriffen auf die Teilnehmer. Mehrere friedliche Teilnehmer wurden so zu Boden gebracht. Es kam zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Polizeikräfte waren in diesem Bereich zunächst überhaupt nicht eingesetzt.

Erst im Bereich Gürzenichstraße/Martinstraße war ein Polizeifahrzeug mit zunächst zwei Beamten platziert. Trotz Hilferufen von belagerten Versammlungsteilnehmern kamen die Beamten diesen zunächst nicht zur Hilfe. Ein Beamter gab an, er sei „lediglich der Pressesprecher“.

In der Martinstraße hatten sich an der Polizeiabsperrung an der Ecke Bolzengasse (südlich vom Haupteingang des Gürzenich) und an der Absperrung nördlich vom Haupteingang militant auftretende Gruppen versammelt, die Personen, die den Gürzenich betreten wollten, den Zugang versperrten. Erst auf nachdrückliche Aufforderung wurde den Teilnehmern, die meist aus südlicher Richtung kamen, von den Polizeikräften eine schmale Gasse (weniger als ein Meter breit) entlang des Gürzenich gebildet, damit sie einigermaßen unbehelligt zur Versammlungsstätte kamen. Diese Gasse wurde allerdings nicht offengehalten, sondern immer erst gebildet, wenn sich Personen als Teilnehmer der AfD-Veranstaltung zu erkennen gaben, was wiederum zu Angriffen durch die linken Demonstranten führte.

Insbesondere aus der Versammlung an der Ecke Martinstraße/Bolzengasse kam es immer wieder zu Straftaten (Beleidigungen, Körperverletzungen, Nötigungen etc.), u.a. auch gegen eine gehbehinderte Teilnehmerin der AfD-Veranstaltung. Gleichwohl wurde diese Versammlung, die erkennbar nur dazu diente, die Teilnahme an der AfD-Veranstaltung zu verhindern oder zumindest zu erschweren, von der Kölner Polizeiführung als „Spontandemonstration“ anerkannt.

Tatsächlich war diese Versammlung alles andere als spontan: Die Teilnehmer führten Spruchbänder, Schilder und ähnliches mit und gingen offensichtlich planmäßig vor. Bei der „Spontandemonstration“ handelte es sich um eine nicht angemeldete Ersatzversammlung für die ursprünglich auf dem Heumarkt angemeldete Versammlung. Ein neuer Anlass für die Demonstration unmittelbar vor dem Eingang des Gürzenich bestand nicht. Die Versammlung der AfD war vorab bekannt, der Teilnehmerkreis war im Vorfeld klar und es war auch absehbar, dass die meisten Teilnehmer aus dieser Richtung zum Gürzenich kommen würden. Dem Recht auf Versammlungsfreiheit der Teilnehmer wäre ohne weiteres durch eine Versammlung auf dem Heumarkt genügt worden. Von dort hätten sie tatsächlich „friedlichen Protest“ so äußern können, dass er von den Besuchern der AfD-Veranstaltung und von Dritten wahrgenommen worden wäre. Gleichzeitig wären aber die Mitglieder und Besucher der Kölner AfD nicht in ihren Rechten eingeschränkt worden.

Stattdessen entschied sich die Führung der Kölner Polizei abermals, vor linksextremen Gewalttätern zu kapitulieren.

II. Der Landtag stellt fest:

1. Alle Parteien haben – soweit sie nicht verboten sind – das Recht, sich gleichberechtigt an der Willensbildung des Volkes zu beteiligen.

2. Die Polizei und alle staatlichen Stellen sind verpflichtet, diese gleichberechtigte Teilhabe zu wahren.

3. Ein besonders wichtiges Betätigungsfeld für politische Parteien ist die Teilnahme an Wahlen. Damit verbunden ist die Aufstellung von Kandidaten und die Durchführung des Wahlkampfs.

4. Die Führung der Kölner Polizei ist durch die unzureichende Vorbereitung und Leitung des Einsatzes im Zusammenhang mit der Aufstellungsversammlung der Kölner AfD am 7. Juni 2020 ihren Aufgaben zur Sicherstellung dieser Teilhabe abermals nicht gerecht geworden.

III. Der Landtag beschließt:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die ungehinderte Durchführung von Wahlversammlungen zur Kommunalwahl 2020 sicherzustellen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass alle Teilnehmer solcher Versammlungen ungehindert zur Versammlungsstätte kommen und diese genauso ungehindert wieder verlassen können.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kölner Polizeipräsidenten Uwe Jacob seines Amtes zu entheben, da er in einer Vielzahl von Fällen durch unzureichende Amtsführung dafür gesorgt hat, dass einzelne Parteien in ihrer Betätigung behindert wurden. Das Vertrauen in seine politische Neutralität ist daher massiv erschüttert.

3. Die Landesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Chancengleichheit für alle Wahlbewerber im Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 hergestellt wird.

Sven Tritschler
Iris Dworeck-Danielowski
Roger Beckamp
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.ksta.de/koeln/tod-von-george-floyd-hunderte-teilnehmer-zu-anti-rassismus-demos-in-koeln-erwartet-36803016 – abgerufen am 9. Juni 2020