Kleine Anfrage 4016
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Gruppenvergewaltigungen – Wie schlimm steht es um Nordrhein-Westfalen?
Mit Antwort der Landesregierung vom 20. April 2023, Drucksache 18/4076, auf unsere Kleine Anfrage vom 15. März 2023, Drucksache 18/3526, erhielten wir dramatische Zahlen im Hinblick auf begangene Vergewaltigungen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2021 und 2022. Richtet sich der Fokus auf Gruppenvergewaltigungen, so zeichnet sich auch hier eine erschreckende Entwicklung ab. Im Jahre 2021 wurden insgesamt 172 Fälle erfasst. Für das Jahr 2022 wurden sogar 246 Fälle erfasst.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welches sind die zehn Städte in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Gruppenvergewaltigungen? (Bitte tabellarisch auflisten.)
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen jeweils die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Gruppenvergewaltigungen?
- Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen jeweils über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
- Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 20.04.2023, Drs. 18/4076.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4016 mit Schreiben vom 27. August 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu polizeilich erfassten Straftaten für das Jahr 2024 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
- Welches sind die zehn Städte in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Gruppenvergewaltigungen? (Bitte tabellarisch auflisten.)
„Gruppenvergewaltigung“ ist kein feststehender juristischer Begriff. Diesem Begriff lässt sich keine bestimmte Strafvorschrift oder Tathandlung zuordnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt das Regelbeispiel einer gemeinschaftlichen Tatbegehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Dieses bezieht sich auf die Grundtatbestände von § 177 Absatz 1 und Absatz 2 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung) und erfasst jedoch nicht nur Tathandlungen, die die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 StGB erfüllen.
Hilfsweise wurde eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen für den Schlüssel 111700 „Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB“ erstellt. Hierfür war insbesondere folgende Rahmenbedingung maßgeblich:
Ob der oder die Tatverdächtige alleine handelte, wird im polizeilichen Vorgangsbearbeitungs-system „ViVA“ im Rahmen der Fallaufnahme erfasst. Sofern gesichert erscheint, dass an der Straftat mehr als eine Tatverdächtige bzw. ein Tatverdächtiger beteiligt war, wird im Feld „TV alleinhandelnd“ „nein“ angegeben. Die (Mit-)Täterinnen bzw. (Mit-)Täter müssen nicht namentlich bekannt sein. Ausgewertet wurden daher die Fälle, bei denen zum o.a. Schlüssel 111700 erfasst wurde, dass der oder die Tatverdächtige nicht alleine handelte.
Die Sonderauswertung hat ergeben, dass im Jahr 2021 insgesamt 172, im Jahr 2022 246 Fälle und im Jahr 2023 209 Fälle mit diesen Kriterien erfasst wurden.
Die Fallzahlen – aufgeschlüsselt nach der Verteilung auf Städte in Nordrhein-Westfalen – sind der Anlage 1 zu entnehmen.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen jeweils die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Gruppenvergewaltigungen?
Die Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen der bei Beantwortung der Frage 1 dargestellten Fälle sind der Anlage 2 zu entnehmen.
- Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen jeweils über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
Es wird verwiesen auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).
- Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen? Die Daten sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname aufgeführt.