Kleine Anfrage 3869
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Haben im Rahmen der Schleuserskandals bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung die Sicherheitsmechanismen versagt?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Bezüglich des aktuellen Schleuserskandals heißt es im Kölner Stadtanzeiger: „Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ war auch das Kölner Regierungspräsidium an einigen der [im Rahmen des Schleuserskandals erstellten] Visa-Erteilungen beteiligt. In diesen Fällen sollen die mutmaßlichen Schleuser gefälschte Arbeitsverträge an die in der Behörde angesiedelte „Zentralstelle Fachkräfte Einwanderung NRW“ geschickt haben. Mit deren Hilfe könne „die zeitliche Visabearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden“, heißt es im Internetauftritt des Regierungspräsidiums. Die Ermittler gehen dem Vernehmen nach davon aus, dass dies auch bei einigen der illegalen „Schleuser-Einreisen“ geschehen sein soll. Die Kölner Zentralstelle habe eine Empfehlung an die deutsche Auslandsvertretung in China geschickt, die den Antrag dann genehmigte.“1
Der erfolgte Missbrauch der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW2 zur illegalen Einschleusung wirft auch Fragen hinsichtlich der Anwendung des Korruptionsbekämpfungsgeset-zes auf.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3869 mit Schreiben vom 11. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und dem Minister der Justiz beantwortet.
- In wie vielen Fällen haben im Rahmen des aktuellen Schleuserskandals die mutmaßlichen Schleuser gefälschte Arbeitsverträge an die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW geschickt?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.05.2024 im Wesentlichen berichtet, dass nach derzeitigem Stand der Ermittlungen in zwei Fällen fingierte Arbeitsverträge an die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE NRW) geschickt wurden.
- Wie oft wurde in der Folge auf diesem Weg die Visabearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt?
Ob und in welchem Umfang es zur Verkürzung des Visaverfahrens in den oben genannten beiden Fällen gekommen ist, ist hier nicht bekannt, da das Visaverfahren in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
- In wie vielen Fällen wurde die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW erfolgreich zur irregulären Einreise – auf Grundlage gefälschter Dokumente – genutzt?
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge kam es in beiden Fällen zu einer entsprechenden Empfehlung der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW und daraufhin zur Erteilung so genannter D-Visa für einen längerfristigen Aufenthalt.
- Inwiefern kommt an den entscheidungsbefugten Stellen der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW derzeit gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz das Rotationsprinzip sowie das 4-Augen-Prinzip zur Anwendung?
§12 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (KorruptionsbG) sieht eine Rotationsverpflichtung für Beschäftigte nur insoweit vor, dass diese in einem besonders korruptionsgefährdeten Bereich nicht länger als fünf Jahre ununterbrochen eingesetzt werden sollen. Die im März 2020 gegründete ZFE NRW ist nicht als ein besonders korruptionsgefährdeter Bereich eingestuft. § 12 Abs. 1 KorruptionsbG ist daher hier nicht einschlägig.
Ungeachtet dessen kam es bereits aus personellen und organisatorischen Gründen regelmäßig zum Wechsel im Zuständigkeitsbereich der Beschäftigten. Darüber hinaus erfolgt die Prüfung im beschleunigten Verfahren nach § 81a AufenthG in drei Phasen mit jeweils unterschiedlichen Beschäftigten. Insofern werden die Anträge von drei Personen gesichtet und geprüft.
- Welche Erklärung gibt es nach derzeitigem Ermittlungsstand für die offensichtlich erfolgreiche Zweckentfremdung der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW zur illegalen Einschleusung von Ausländern?
Die Antragstellenden haben der ZFE zu Prüfzwecken alle nach § 81a AufenthG erforderlichen Unterlagen eingereicht. Bei den vorgelegten Arbeitsverträgen waren für die ZFE keine Auffälligkeiten bzw. Abweichungen feststellbar.
2 Vgl. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/ordnung-und-sicherheit/zentralstelle-fachkraefteein-wanderung