Kleine Anfrage 3726des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 13.05.2020
Haftunterbrechung in der Corona-Zeit
Die Verbreitung des Corona-Virus’ soll durch eine Politik der Isolation und der Quarantäne verlangsamt werden. Diese Vorgaben gelten sowohl für den öffentlichen, als auch für den privaten Bereich.
In den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten wird daher versucht Quarantänezonen zu schaffen. Hierzu konnte die Haft für minder schwere Fälle mit einer Haftzeit bis zu eineinhalb Jahren unterbrochen werden, wenn diese Inhaftierten die Strafe bis Juli zu verbüßen haben.
Diese Regelungen nimmt Sexualstraftäter, schwere Gewalttäter sowie Abschiebehäftlinge explizit aus.
Ferner könnten bei Häftlingen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund nicht gezahlter Geldstrafen verbüßen, der Haftantritt aufgeschoben oder die Haft ebenfalls ausgesetzt werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie oft wurde bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug die Aussetzung der Haft gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Unterbrechung)
2. Aufgrund welcher Delikte waren diese unter Nummer 1. bezeichneten Personen inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
3. Wie viele Haftantritte wurden bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Haftaussetzung)
4. Welche Delikte lagen den jeweiligen Aussetzungen der Haftantritte zu Grunde? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
5. Welchen Verteilungsschlüssel nutzt die Landesregierung, um die notwendigen Quarantänezonen innerhalb der Justizvollzugsanstalten sicherzustellen? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und vorgesehenen Quarantänezellen)
Thomas Röckemann
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 08.06.2020
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3726 mit Schreiben vom 8. Juni 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie oft wurde bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug die Aussetzung der Haft gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Unterbrechung)
2. Aufgrund welcher Delikte waren diese unter Nummer 1. bezeichneten Personen inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet:
Haftunterbrechungen wegen der durch die Corona-Pandemie eingetretenen Umstände sind unter weiteren strengen Voraussetzungen nur bei Strafresten von ursprünglich bis zu 18 Monaten festgesetzten Freiheitsstrafen, die nicht wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verhängt wurden, erfolgt und dauern bis auf Weiteres an.
Die Anzahl der Strafunterbrechungen zum Stichtag 15.05.2020 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Justizvollzugseinrichtung | Anzahl |
Justizvollzugsanstalt Aachen | 13 |
Justizvollzugsanstalt Attendorn | 70 |
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede | 16 |
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne | 235 |
Justizvollzugsanstalt Bochum | 28 |
Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer | 0 |
Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel | 75 |
Justizvollzugsanstalt Detmold | 1 |
Justizvollzugsanstalt Dortmund | 24 |
Justizvollzugsanstalt Düsseldorf | 58 |
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn | 7 |
Justizvollzugsanstalt Essen | 38 |
Justizvollzugsanstalt Euskirchen | 29 |
Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg | 7 |
Justizvollzugsanstalt Geldern | 8 |
Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen | 31 |
Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen | 0 |
Justizvollzugsanstalt Hagen | 0 |
Justizvollzugsanstalt Hamm | 10 |
Justizvollzugsanstalt Heinsberg | 0 |
Justizvollzugsanstalt Herford | 0 |
Justizvollzugsanstalt Hövelhof | 0 |
Justizvollzugsanstalt Iserlohn | 0 |
Justizvollzugsanstalt Kleve | 9 |
Justizvollzugsanstalt Köln | 48 |
Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen | 111 |
Justizvollzugsanstalt Münster | 2 |
Justizvollzugsanstalt Remscheid | 77 |
Justizvollzugsanstalt Rheinbach | 1 |
Justizvollzugsanstalt Schwerte | 11 |
Justizvollzugsanstalt Siegburg | 70 |
Justizvollzugsanstalt Werl | 11 |
Justizvollzugsanstalt Willich I | 7 |
Justizvollzugsanstalt Willich II | 24 |
Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel | 28 |
Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf | 2 |
Gesamt | 1.051 |
Die erfragten Daten sind im Übrigen statistisch nicht erfasst. Eine präzisere Beantwortung erfordert daher eine Auswertung aller in Frage kommenden Vollstreckungsakten von Hand. Dies ist innerhalb der zur Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und unter Wahrung der Belange der Strafrechtspflege nicht zu leisten.
3. Wie viele Haftantritte wurden bisher auf Grund der Corona-Sonderregelung im Justizvollzug ausgesetzt? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und nach der Dauer der Haftaussetzung)
4. Welche Delikte lagen den jeweiligen Aussetzungen der Haftantritte zu Grunde? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft)
Die Fragen 3. und 4. werden zusammen beantwortet:
Die Staatsanwaltschaften des Landes sind wegen der durch die Corona-Pandemie eingetretenen Umstände gebeten worden, bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, die nicht wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verhängt wurden, von einer Ladung zum Strafantritt bis auf Weiteres abzusehen, sofern keine Vollstreckungsverjährung droht oder zwingende spezialpräventive Gründe entgegenstehen. Unter dem 13. bzw. 14. Mai 2020 haben die Generalstaatsanwältin und Generalstaatsanwälte des Landes über insgesamt 854 Fälle einschlägiger Strafaufschübe berichtet, wobei unterschiedliche Erhebungszeiträume zugrunde gelegt worden seien und die Angaben teilweise auf Schätzungen beruhten.
Weitere Daten sind statistisch nicht erfasst. Eine präzisere Beantwortung erforderte daher eine Auswertung aller in Frage kommenden Vollstreckungsakten von Hand. Dies ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und unter Wahrung der Belange der Strafrechtspflege nicht zu leisten.
5. Welchen Verteilungsschlüssel nutzt die Landesregierung, um die notwendigen Quarantänezonen innerhalb der Justizvollzugsanstalten sicherzustellen? (Bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt und vorgesehenen Quarantänezellen)
Mit Blick auf die unterschiedlichen baulichen Voraussetzungen und Vollstreckungszuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten wird kein Verteilungsschlüssel für die Sicherstellung der Quarantänebereiche genutzt. Mit Stand vom 4. Mai 2020 sehen die Justizvollzugsanstalten des Geschäftsbereichs für ihre jeweiligen Einrichtungen folgende Quarantänebereiche vor:
Justizvollzugsanstalten | Einrichtung von Quarantänebereichen | |
1. | Aachen | Ab 11.05.2020 Zugangsabteilung mit 36
Einzelhaftplätzen (urspr. 55 Haftplätze), kann durch Abtrennung als Quarantänebereich genutzt werden. |
2. | Attendorn | Offener Vollzug: 10 Plätze vorhanden, auf 65 Plätze erweiterbar.
Geschlossener Vollzug: 11 Plätze vorhanden, auf 20 Plätze erweiterbar. |
3. | Bielefeld-Brackwede | 1 Quarantänehaftplatz, 3 weitere in Vorbereitung
Zugangsabteilung mit 10 Plätzen (provisorisch), |
4. | Bielefeld-Senne | 8 Plätze im Hafthaus Ummeln
Zugangsabteilung mit 78 Plätzen im Hafthaus |
5. | Bochum | Quarantäne- und Zugangsabteilung mit 44 Plätzen, weitere Abteilung soll freigezogen werden (Ziel: 80 Plätze) |
6. | Bochum-Langendreer | 27 Plätze |
7. | Castrop-Rauxel | 38 Plätze |
8. | Detmold | 8 Plätze provisorisch abgetrennt. |
9. | Dortmund | 9 Plätze +
16 Plätze Zugangsabteilung |
10. | Düsseldorf | 45 Plätze +
Zugangsbereich mit 25 Plätzen |
11. | Duisburg-Hamborn | Je 10 Plätze in Haupt- und Zweiganstalt |
12. | Essen | Quarantäneabteilung mit 22 Plätzen, um 23 Plätze
erweiterbar. Kann innerhalb eines Tages |
13. | Euskirchen | 9 Plätze im nicht gesicherten Bereich. |
14. | Geldern | 28 Plätze vorhanden, um zusätzlich 28 Plätze erweiterbar. |
15. | Gelsenkirchen | Männer/Frauen geschlossen: 15 Haftplätze +
Männer: 6 Haftplätze Zugang Frauen geschlossen: 6 Haftplätze Zugang Aktuell reichen diese Kapazitäten. Je nach Entwicklung der Pandemie werden weitere Abteilungen freizuziehen sein. Hierfür werden |
16. | Hagen | 20 Plätze |
17. | Hamm | 16 Plätze |
18. | Heinsberg | Im Bedarfsfall können derzeit nicht belegte
Wohngruppen als Quarantäneabteilungen genutzt werden. |
19. | Herford | 24 Haftplätze vorgesehen (Abteilung B3),
unverzügliche Inbetriebnahme soweit erforderlich. |
20. | Hövelhof | 9 Plätze
+ 9 Plätze Zugangsbereich |
21. | Iserlohn | 30 Plätze |
22. | Kleve | 7 Plätze |
23. | Köln | Zugangsbereiche für Männer (90 Plätze) und
Frauen (28 Plätze) vorhanden, Quarantänebereich kann kurzfristig durch Abtrennung auf den Zugangsabteilungen eingerichtet werden, die |
24. | Moers-Kapellen | 11 Plätze |
25. | Münster | Abteilung müsste leer gezogen werden (zunächst 26 Gef.), wäre unverzüglich umsetzbar. Provisorische Zugangsabt. mit 10 Plätzen |
26. | Remscheid | 16 Plätze sind vorbereitet. Sofern Quarantäneplätze erforderlich sind, kann die Abteilung unverzüglich freigezogen werden. |
27. | Rheinbach | 23 Plätze (davon 7 Beobachtungshafträume) |
28. | Schwerte | 12 Plätze |
29. | Siegburg | 78 Plätze |
30. | Werl | Quarantänebereich ist vorbereitet und kann im Bedarfsfall unverzüglich in Betrieb genommen werden. |
31. | Willich I | 33 Plätze. |
32. | Willich II | Frauen geschlossen: 12 Plätze geplant, ist kurzfristig umsetzbar, Belegungsentwicklung gut. Frauen offen: 10 Plätze vorhanden. |
33. | Wuppertal-Ronsdorf | 25 Plätze |
34. | Wuppertal-Vohwinkel | 40 Plätze können kurzfristig als Quarantänestation in Betrieb genommen werden. |
35. | Sotha Gelsenkirchen | Einzelunterbringung |