„Hierzu verhält sich die Berichtslage nicht.“ – Schleuserskandal in der Kölner Ausländerbehörde – Nachfrage zu den durch den Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach, anlässlich der Fragestunde vom 25.01.2023 nicht beantworteten Fragen – Teil 1

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1280

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 07.02.2023

„Hierzu verhält sich die Berichtslage nicht.“ – Schleuserskandal in der Kölner Ausländerbehörde – Nachfrage zu den durch den Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach, anlässlich der Fragestunde vom 25.01.2023 nicht beantworteten Fragen – Teil 1

Anders als bei der Beantwortung der Mündlichen Frage 16 erfolgte am 25. Januar 2023 bei der Beantwortung der Mündlichen Frage 14 eine Zuordnung in das grundsätzlich nicht zuständige Ministerium der Justiz. War im Zusammenhang mit dem verhinderten islamistischen Terroranschlag eindeutig das Innenministerium zuständig, wäre im Zusammenhang mit dem Schleuserskandal in der Kölner Ausländerbehörde ebenso eindeutig das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, unter der Leitung der Ministerin Josefine Paul, zuständig gewesen.

Dadurch, dass die Mündliche Frage dem Ministerium für Justiz zugewiesen wurde, konnten die meisten Fragen nicht beantwortet werden. Die standardmäßige Antwort des Justizministers, Dr. Benjamin Limbach, lautete daher wenig verwunderlich: „Hierzu verhält sich die Berichtslage nicht“.

Auch wenn es der Landesregierung selbstverständlich freisteht, welches Ministerium im Rahmen der Fragestunde zur Verfügung steht, war diese Zuordnung offensichtlich im Sinne der Sache sowie im Sinne des parlamentarischen Auskunftsrechts der Abgeordneten wenig hilfreich.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern wurden die 15 eingeschleusten Personen bisher befragt, insbesondere im Hinblick auf die Schleuser und den Reiseweg?
  2. Welche Erkenntnisse gibt es im Rahmen der bisherigen Ermittlungen mittlerweile generell über den Reiseweg nach Nordrhein-Westfalen?
  3. Inwiefern wurden die bisher bekannten eingeschleusten Personen in Bezug auf eine mögliche Gefährdung der Öffentlichkeit untersucht?
  4. Inwiefern wurde bei den eingeschleusten Personen als Minimallösung die Möglichkeit einer Dublin-Rücküberstellung untersucht?
  5. In Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Seli-Zacharias wird auf „internationale, bandenmäßige Schleuserkriminalität“ hingewiesen. Inwiefern gibt es Verbindungen zu Clans, die in NRW ansässig sind?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1280 mit Schreiben vom 24. März 2023 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Inwiefern wurden die 15 eingeschleusten Personen bisher befragt, insbesondere im Hinblick auf die Schleuser und den Reiseweg?

Die Landesregierung sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Beantwortung der Frage ab, da die Bekanntgabe vorläufiger Ermittlungsergebnisse während laufender Ermittlungen Absprachen zwischen Tatverdächtigen begünstigen und damit den Erfolg der Ermittlungen gefährden könnte.

  1. Welche Erkenntnisse gibt es im Rahmen der bisherigen Ermittlungen mittlerweile generell über den Reiseweg nach Nordrhein-Westfalen?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.02.2023 berichtet, sämtliche Schleusungen seien nach derzeitigem Kenntnisstand auf dem Luftweg in das gesamte Bundesgebiet erfolgt.

  1. Inwiefern wurden die bisher bekannten eingeschleusten Personen in Bezug auf eine mögliche Gefährdung der Öffentlichkeit untersucht?

Wie bereits im schriftlichen Bericht der Landesregierung zur Innenausschusssitzung am 17.11.2022 auf Beantragung der Fraktion der AfD (Vorlage 18/434) mitgeteilt, handelt es sich bei dem Ermittlungsverfahren um eines, welches unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Köln durch die Bundespolizei geführt wird. Nordrhein-westfälische Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte waren nicht in die Einsatzmaßnahmen und sind nicht in die Ermitt­lungen eingebunden.

Die Prüfung etwaiger Gefahrenüberhänge obliegt den insoweit zuständigen Stellen.

  1. Inwiefern wurde bei den eingeschleusten Personen als Minimallösung die Mög­lichkeit einer Dublin-Rücküberstellung untersucht?

Die Zuständigkeit über die Möglichkeit einer Dublin-Rücküberstellung liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Übrigen liegen der Ausländerbehörde der Stadt Köln keine Kenntnisse über die Identität der Personen vor.

  1. In Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Seli-Zacharias wird auf „internationale, bandenmäßige Schleuserkriminalität“ hingewiesen. Inwiefern gibt es Verbindungen zu Clans, die in NRW ansässig sind?

Es liegen der Landesregierung keine Anhaltspunkte für Verabredungen der Beschuldigten o­der der geschleusten Personen im Sinne der Fragestellung vor. Insofern wird auf den in der Antwort auf die Frage 2 benannten Bericht verwiesen.

 

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