Kleine Anfrage 2706
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Hörster Bürger in Aufruhr – 300 Asylsuchende in einem Dorf mit 1.500 Einwohnern – Hat die Landesregierung jetzt endgültig jedes Augenmaß verloren?
Wie aus einem Bericht der Lippischen Landeszeitung (LZ) hervorgeht, soll das Heinrich-Hansen-Haus in Hörste in eine Notunterkunft des Landes für 300 Personen umgewandelt werden.1 Bereits im vierten Quartal sollen die ersten Zuweisungen erfolgen.
Nachdem die Immobile bisher als Schulungszentrum und Mitarbeiterunterkunft für eine großes Unternehmen aus der Lebensmittelbranche diente, läuft der Mietvertrag Ende September 2023 aus. Das Land möchte jetzt als Nachmieter fungieren. Die Bezirksregierung plane daher eine Anmietung von der Tönnies-Immobilien-Tochter. Wie Radio Lippe am 06. September 2023 berichtete, wurde zum damaligen Zeitpunkt noch ein Betreiber gesucht.2
Die Stadt Lage hatte das Heinrich-Hansen-Haus als direkter Nachnutzer temporär angemietet, weil die städtischen Flüchtlingsunterkünfte an der Bredestraße saniert worden waren. Der Mietvertrag war für ein Jahr geschlossen worden, die Stadt hatte aber auch die Option, früher aus dem Mietvertrag auszusteigen. 70 Zimmer gibt es im ehemaligen Verdi-Tagungshaus, Gemeinschaftsräume, eine große Küche und einen Essbereich. Derzeit sind noch eine geringe Zahl Ukrainer dort untergebracht.3
Wie aus dem Bericht der LZ hervorgeht, war die vorherige Bürgerbeteiligung erneut mangelhaft.
Wie die LZ berichtet, möchte sich die Bezirksregierung erneut eher einen „schlanken Fuß machen“ und erst zu einer Infoveranstaltung laden, wenn die Ausschreibung der Leistungen gelaufen ist – sprich, wenn es nichts mehr zu entscheiden gibt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Ein Bürger fasste die eigenen Befindlichkeiten wie folgt zusammen: „Wir haben überhaupt keinen Einfluss, was da passiert und fühlen uns schlicht übergangen. Sie hören uns an, aber wissen wollen sie eigentlich nichts von unseren Befürchtungen.“1
In der Notunterkunft soll es Freizeitangebote und eine intensive Sozialbetreuung für die Bewohner geben. Zur Verpflegung ist eine Vollpension vorgesehen. Zudem soll es eine Sanitätsstation geben.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Leistungen wurden im Zuge der Inbetriebnahme der geplanten Notunterkunft ausgeschrieben? (z.B. Betreuungsdienstleister, Sicherheitsdienst, Verpflegungsdienstleister, Sanitätsstation, Beschulung der Kinder etc.)
- Mit welchen monatlichen Kosten rechnet die Landesregierung im laufenden Betrieb der Notunterkunft? (Bitte möglichst differenziert listen)
- Welche monatlichen Kosten fallen im direkten Zusammenhang mit der Immobilie an – also Mietkosten, ggf. Umbaumaßnahmen, ggf. Erweiterungsbauten etc.? (Bitte möglichst differenziert listen und in diesem Zusammenhang die voraussichtliche Mietdauer, also Mietbeginn und Mietende, benennen)
- Im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften kommt es immer wieder zu Problemen mit der Sicherheit. Abschreckende Beispiele sind die Einrichtungen in Soest oder Selm. Welches Sicherheitskonzept zum Schutz der Anwohner ist im Zusammenhang mit der geplanten Notunterkunft in Hörste vorgesehen?
- In welcher Form sollen die Anwohner für den Wertverlust ihrer Immobilien entschädigt werden?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2706 mit Schreiben vom 3. November 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Leistungen wurden im Zuge der Inbetriebnahme der geplanten Notunterkunft ausgeschrieben? (z.B. Betreuungsdienstleister, Sicherheitsdienst, Verpflegungs-dienstleister, Sanitätsstation, Beschulung der Kinder etc.)
Zur Vorbereitung der Inbetriebnahme der Notunterkunft Hörste wurden folgende Leistungen ausgeschrieben:
– Betreuungsdienstleister (inkl. Sanitätsstation),
– Verpflegungsdienstleister,
– Sicherheitsdienstleister.
- Mit welchen monatlichen Kosten rechnet die Landesregierung im laufenden Betrieb der Notunterkunft? (Bitte möglichst differenziert listen)
- Welche monatlichen Kosten fallen im direkten Zusammenhang mit der Immobilie an – also Mietkosten, ggf. Umbaumaßnahmen, ggf. Erweiterungsbauten etc.? (Bitte möglichst differenziert listen und in diesem Zusammenhang die voraussichtliche Mietdauer, also Mietbeginn und Mietende, benennen)
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Detailliertere Angaben zu den Kosten sind aus wettbewerblichen Gründen nicht möglich.
- Im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften kommt es immer wieder zu Problemen mit der Sicherheit. Abschreckende Beispiele sind die Einrichtungen in So-est oder Selm. Welches Sicherheitskonzept zum Schutz der Anwohner ist im Zusammenhang mit der geplanten Notunterkunft in Hörste vorgesehen?
Für die NU Lage gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie in den übrigen Landesunter-künften. Dazu gehören auch mit Blick auf die Lage vor Ort regelmäßige Abstimmungsgespräche mit der zuständigen Polizeidienststelle sowie dem Ordnungsamt.
Im Rahmen der am 29.09.2023 durchgeführten Bürger-informationsveranstaltung wurde durch die Bezirksregierung Detmold darüber hinaus angeboten, einen Runden Tisch mit einem begrenzten Teilnehmerkreis (Bürgerinnen und Bürger aus Hörste, Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Bezirksregierung sowie der örtlichen Polizei) regelmäßig durchzuführen. Auch hierzu laufen erste Gespräche und Vorbereitungen.
- In welcher Form sollen die Anwohner für den Wertverlust ihrer Immobilien entschädigt werden?
Der Wert einer Immobilie unterliegt naturgemäß Schwankungen und wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst z.B. Ort, Wohngebäudetyp, Größe der Wohnfläche und des Grundstücks, Alter und Zustand des Gebäudes, Sanierungszustand, umliegende Infrastruktur (z.B. Schulen, KiTa, ÖPNV), nachbarschaftliche Einflüsse (z.B. durch Gewerbe, Sportstätten, soziale Wohneinrichtungen) und/ oder baunutzungsrechtliche Einstufungen als z.B. Wohngebiet, Mischgebiet etc. Es ist daher Spekulation, ob und in welchem Umfang ein Wertverlust kausal bedingt durch die Errichtung einer Landesunterkunft für Geflüchtete für benachbarte Grundstücke und Liegenschaften eintritt.