Illegale Grenzüberschritte an der NRW-Westgrenze im Jahre 2022 – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 24.11.2023

Kleine Anfrage 2939

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Illegale Grenzüberschritte an der NRW-Westgrenze im Jahre 2022 Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. Februar 2023, Drucksache 18/3185 auf unsere Kleine Anfrage vom 20. Januar 2023, Drucksache 18/2650, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie viele unerlaubte Einreisen wurden 2022 über die EU-Binnengrenze zwischen Belgien bzw. den Niederlanden und NRW verzeichnet?“1

wie folgt geantwortet:

„Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes und die hieraus resultierenden Aufgaben und Verfahren liegen originär im Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden. Die Landesregierung kann daher grundsätzlich keine Stellungnahmen zu Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes abgeben.“2

Auf die von uns gestellte Frage 5

„Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der DPolG nach einer Notifizierung der EU-Binnengrenzen, verbunden mit den geschilderten grenzpolizeilichen Maßnahmen, in Bezug auf die NRW-Westgrenze zu Belgien und den Niederlanden?“3

erhielten wir folgende Antwort:

„Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.“4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche eigenständigen, auf der Kompetenzebene der Landesregierung beruhenden Möglichkeiten hat NRW, wenn es um den Schutz seiner Westgrenze geht?
  2. Welche der oben genannten Möglichkeiten nutzt die Landesregierung, um die NRW-Westgrenze zu schützen?
  3. Welche der oben genannten Möglichkeiten nutzt die Landesregierung nicht, um die NRW-Westgrenze zu schützen?
  4. In welchem Umfang sieht die Landesregierung das Agieren der bayerischen Grenzpolizei als eine Möglichkeit und Vorbild, die NRW-Westgrenze und damit auch die Bürger besser zu schützen?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6912

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 23.02.2023, Drs. 18/3185, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 3.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2939 mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaan­gelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

  1. Welche eigenständigen, auf der Kompetenzebene der Landesregierung beruhen­den Möglichkeiten hat NRW, wenn es um den Schutz seiner Westgrenze geht?

Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes und die hieraus resultierenden Aufgaben und Verfahren liegen originär im Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden. Die Landesre­gierung kann daher grundsätzlich keine Stellungnahmen zu Fragestellungen im Zuständig­keitsbereich des Bundes abgeben.

  1. Welche der oben genannten Möglichkeiten nutzt die Landesregierung, um die NRW-Westgrenze zu schützen?

Ich verweise auf die Antwort zur Frage 1.

  1. Welche der oben genannten Möglichkeiten nutzt die Landesregierung nicht, um die NRW-Westgrenze zu schützen?

Ich verweise auf die Antwort zur Frage 1.

  1. In welchem Umfang sieht die Landesregierung das Agieren der bayerischen Grenzpolizei als eine Möglichkeit und Vorbild, die NRW-Westgrenze und damit auch die Bürger besser zu schützen?

Ich verweise auf die Antwort zur Frage 1. Es obliegt nicht der Landesregierung, Regelungen anderer Länder zu bewerten.

 

MMD18-7539