Illegale Waffen verbieten – Die freiwillige Abgabe von Waffen muss straffrei bleiben

Antrag
vom 03.03.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 03.03.2020

 

Illegale Waffen verbieten – Die freiwillige Abgabe von Waffen muss straffrei bleiben

I. Ausgangslage

Bis zum 01.07.2018 wurden Bürger, die eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bei der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergaben, gemäß § 58 Absatz 8 des Waffengesetzes nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

Allein in Bayern wurden während der Amnestiezeit für die Abgabe illegaler Waffen vom Juli 2017 bis zum Juli 2018 insgesamt 13.485 Waffen und mehr als 320.000 Stück Munition abgegeben.1 Im gleichen Zeitraum wurden während der nordrhein-westfälischen Amnestiezeit in Wuppertal 1.137 Waffen abgegeben.2

Seit der Beendigung dieser Amnestiezeit wird die Verbringung einer Waffe an die zuständige Behörde oder an eine Polizeidienststelle wieder als unerlaubter Erwerb, unerlaubter Besitz oder unerlaubtem Führen einer Waffe strafrechtlich verfolgt. Nach § 51 WaffG wird unerlaubter Waffenbesitz mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dies kann in der Praxis zu konfusen Sachverhalten führen, so wie bspw. im Oktober 2019 als ein Strafverfahren gegen einen 71-Jähriger Rentner eingeleitet wurde, der einen gefundenen Revolver zur Polizei brachte.3

Der lautere Bürger, welcher z.B. im Nachlass eines verstobenen Verwandten eine Waffe oder Munition findet, weiß in den meisten Fällen nicht, wie er sich dieser Waffe legal entledigen kann. Ihm ist als juristischen Laien häufig nicht bewusst, dass er sich strafbar macht, wenn er diese Waffe oder Munition selbst zur Polizei bringt, da hierdurch in aller Regel ein unerlaubtes Führen der sich zu entledigen Waffe mit einhergeht.

Auch wenn in den meisten dieser Fälle keine Verurteilung erfolgt, so ist der Makel eines Strafverfahrens dennoch vorhanden und unter Umständen auch mit finanziellen Kosten für den Bürger verbunden, da in diesen Fällen oftmals rechtlicher Beistand durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin in Anspruch genommen werden muss.

Die bisherige Regelung des § 58 Absatz 8 WaffG ist daher nicht mehr zeitgemäß. Auch die geplanten Änderungen des Waffengesetztes sind nicht geeignet, dem lauteren Bürger eine legale Abgabe von gefundenen Waffen bzw. Munition zu ermöglichen; es ist auch nach Ablauf von festgelegten Stichtagen sinnvoll, Waffen und Munition bzw. Teile von diesen dem ungeregelten Umlauf zu entziehen. Ferner ist eine Stigmatisierung von ehrlichen Findern durch etwaige Strafverfahren für die Betroffenen nur schwer nachzuvollziehen und kollidiert mit dem Rechtsempfinden der ehrlichen Finder, welche in legaler Absicht zu handeln bemüht waren.

Ebenso führt die Abschaffung einer Stichtagsregelung zu einer spürbaren Entlastung der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte.

II. Der Landtag stellt daher fest:

1. Die freiwillige Abgabe von Waffen, Munition bzw. Teilen hiervon dient der Verringerung der Anzahl an illegalen Waffen bzw. Munition im gesamten Bundesgebiet und führt zur weiteren Entlastung der Justiz.

2. Die freiwillige Abgabe von Waffen oder Munition bzw. Teile von diesen muss straffrei erfolgen können.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes einzubringen, um die in § 58 Abs. 8 WaffG normierte Befristung aufzuheben und eine unbefristete Amnestie zwecks Übergabe von unerlaubt besessenen Waffen oder Munition sowie Teile von die­sen zu erreichen.

2. zu prüfen, ob der vorhandene Strafrahmen für den unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition bzw. Teilen von diesen ausreichend ist oder verschärft werden muss.

Thomas Röckemann
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Das-sollen-Sie-tun-wenn-Sie-eine-Waffe-finden-id53533891.html (abgerufen am 27.02.20).

https://rp-online.de/nrw/panorama/waffenamnestie-in-nrw-1137-waffen-in-wuppertal-abgegeben-null-in-duisburg_aid-23608367

3 https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-waffe-zur-polizei-transportiert-senior-macht-sich-strafbar.b54db3dc-c76b-4bbf-b513-297c6396c7ae.html