In Dingden formiert sich der Bürgerprotest gegen die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für 450 Personen – Wie begegnet die Landesregierung dem Protest?

Kleine Anfrage
vom 20.09.2023

Kleine Anfrage 2589

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

In Dingden formiert sich der Bürgerprotest gegen die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für 450 Personen Wie begegnet die Landesregierung dem Protest?

Nachdem sich mehrere direkt betroffene Anwohner mit einem Brief an den Bürgermeister gewandt hatten, formierte sich in der Folge der organisierte Bürgerprotest gegen die geplante ZUE in Dingden.

Der größte Kritikpunkt ist dabei die Größe der Einrichtung, die nicht zur Bevölkerungszahl des Ortsteils von Hamminkeln passt. Es besteht zudem die Sorge, dass die Planungen bereits weit vorangeschritten sind.

Am Standort „Kreuzschule“ sind bereits 200 Personen untergebracht. Zusammen mit voraussichtlich 450 Personen in der geplanten ZUE würde sich der Bevölkerungsanteil dieses Personenkreises auf etwa 10 % erhöhen. Umgerechnet auf eine Stadt wie Gelsenkirchen wären das 26.000 Personen.

Nicht nur integrationspolitisch, sondern auch in Sachen Infrastruktur würde der Ortsteil von Hamminkeln mit der ZUE deutlich überfordert werden. Insbesondere in Dingden würde sich das Ortsleben dramatisch verändern, da das Zentrum von Hamminkeln (ca. 5 km) und Bocholt (ca. 8 km) weiter entfernt sind.

Die jährlich in Festzelten stattfindenden Schützen- und Oktoberfeste sowie Karnevalsfeiern könnten wohl nicht in der üblichen Sekurität fortgeführt werden und die sonst eher sporadisch benötigten Sicherheitsdienste müssten für diese Veranstaltungen wahrscheinlich in deutlich höherer Zahl engagiert werden, was die lokalen Vereine gewiss an ihre finanziellen Grenzen bringt.

Auch aus generellen sicherheitspolitischen Erwägungen heraus wirft der Standort Fragen auf, da die nächste Polizeiwache – nach Aussage betroffener Anwohner – personell nur sehr schwach besetzt ist. Zudem gibt es keine durchgehende Besetzung.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern wäre die für den Bereich Dingden zuständige Kreispolizeibehörde Wesel personell und organisatorisch in der Lage, mögliche zusätzliche Einsätze in Verbindung mit der geplanten ZUE Dingden zu bewältigen?
  2. Die nächstgelegene Polizeiwache zur geplanten ZUE Dingden befindet sich im Ortsteil Hamminkeln. Diese Wache ist nicht durchgehend besetzt. Inwiefern ist es geplant, die Wache personell zu verstärken, um somit eine durchgehende Besetzung sicherstellen zu können? (Bitte in diesem Zusammenhang die aktuelle Personalstärke sowie die Öffnungszeiten der Wache angeben)
  3. Der geplante Standort der ZUE Dingden (eingegrenzt durch die Bahnstrecke, Ißhorst, die Kampstrasse und die Weberstrasse) befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnbebauung im Norden (u. a. Am Hövel, Dorfbruch). Inwiefern ist ein finanzieller Ausgleich für den zu erwartenden Wertverlust der Immobilien vorgesehen?
  4. Der geplante Standort der ZUE Dingden besteht aktuell aus 3 Grundstücken, wobei sich ein Grundstück im Besitz der Stadt und zwei Grundstücke in Privatbesitz befinden. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand mit den derzeitigen Grundstückseigentümern? (Bitte in diesem Zusammenhang auch Angaben zum voraussichtlichen Kaufpreis machen)
  5. Wie viele Personen sind momentan aus humanitären Gründen in Hamminkeln untergebracht? (Bitte möglichst differenziert nach Ortsteil, Anzahl, Aufenthaltsstatus und Herkunftsland listen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-5982


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2589 mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Inwiefern wäre die für den Bereich Dingden zuständige Kreispolizeibehörde Wesel personell und organisatorisch in der Lage, mögliche zusätzliche Einsätze in Ver­bindung mit der geplanten ZUE Dingden zu bewältigen?

Die Behördenleitungen vor Ort entscheiden nach eingehender Bewertung der gegebenen Rah­menbedingungen über den konkreten Einsatz und die Binnenverteilung der zur Verfügung ge­stellten Ressourcen. Die Zuweisung der personellen Ressourcen an die Kreispolizeibehörden (KPB) richtet sich nach der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung, deren wichtigste Parame­ter die Entwicklungen von Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen sind. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Im Hinblick auf etwaigen Anpassungsbedarf beobachtet und bewertet das Ministerium des Innern die Situation in den KPB sorgfältig und nimmt ggfs. Anpassungen vor. Flankierend können die KPB in Nordrhein-Westfalen – so auch die KPB Wesel im Rahmen der Umsetzung von (Präsenz-)Konzeptionen bei Bedarf – ergänzend zum Einsatz eigener Kräfte auf die Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei (BP) zurückgreifen.

  1. Die nächstgelegene Polizeiwache zur geplanten ZUE Dingden befindet sich im Ortsteil Hamminkeln. Diese Wache ist nicht durchgehend besetzt. Inwiefern ist es geplant, die Wache personell zu verstärken, um somit eine durchgehende Beset­zung sicherstellen zu können? (Bitte in diesem Zusammenhang die aktuelle Per­sonalstärke sowie die Öffnungszeiten der Wache angeben)

Die Stadt Hamminkeln verfügt über einen Standort des Bezirksdienstes. Dieser wird in den Zeiten von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Frühdienst) und 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Spätdienst) sowie anlass- und einsatzbezogen auch überschneidend vor Ort tätig. Die Einrichtung einer rund um die Uhr besetzten Polizeiwache (PW) ist nicht geplant. Die für diesen Bereich zustän­dige PW Nord mit durchgängiger Besetzung des Wachdienstes befindet sich im 13 km entfern­ten Wesel, so dass eine zeitgerechte Reaktion auf außenveranlasste Einsätze gewährleistet ist. Darüber hinaus stellt die Kreispolizeibehörde (KPB) Wesel eine durchgängige polizeiliche Präsenz in Hamminkeln durch gezieltes Kräftemanagement und Berücksichtigung als behör­denstrategischen Schwerpunkt sicher.

  1. Der geplante Standort der ZUE Dingden (eingegrenzt durch die Bahnstrecke, Iß-horst, die Kampstrasse und die Weberstrasse) befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnbebauung im Norden (u. a. Am Hövel, Dorfbruch). Inwiefern ist ein finanzieller Ausgleich für den zu erwartenden Wertverlust der Immobilien vorge­sehen?

Der Wert einer Immobilie unterliegt naturgemäß Schwankungen und wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst (z.B. Ort, Wohngebäudetyp, Größe der Wohnfläche und des Grund­stücks, Alter und Zustand des Gebäudes, Sanierungszustand, umliegende Infrastruktur (z.B. Schulen, KiTa, ÖPNV), nachbarschaftliche Einflüsse (z.B. durch Gewerbe, Sportstätten, sozi­ale Wohneinrichtungen) und/oder baunutzungsrechtliche Einstufungen als z.B. Wohngebiet, Mischgebiet etc. Es ist daher Spekulation, ob und in welchem Umfang ein Wertverlust kausal bedingt durch die Errichtung einer Landesunterkunft für Geflüchtete für benachbarte Grund­stücke und Liegenschaften eintritt.

  1. Der geplante Standort der ZUE Dingden besteht aktuell aus 3 Grundstücken, wobei sich ein Grundstück im Besitz der Stadt und zwei Grundstücke in Privatbesitz be­finden. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand mit den derzeitigen Grundstücks­eigentümern? (Bitte in diesem Zusammenhang auch Angaben zum voraussichtli­chen Kaufpreis machen)

Aufgrund der Tatsache, dass sich das Vorhaben derzeit erst in einem Vorplanungsstand auch hinsichtlich der Lage befindet und die Planungshoheit für das Projekt ausschließlich in die Zu­ständigkeit der Kommune fällt, kann zur Fragestellung keine Aussage getroffen werden.

  1. Wie viele Personen sind momentan aus humanitären Gründen in Hamminkeln un­tergebracht? (Bitte möglichst differenziert nach Ortsteil, Anzahl, Aufenthaltsstatus und Herkunftsland listen)

Aus der Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) als für das Aufenthaltsrecht maßge­bende Informationsquelle lassen sich Daten zum Aufenthalt (auch aus humanitären Gründen) nicht kommunalscharf, sondern ausschließlich nach dem Zuständigkeitsbereich der Auslän­derbehörden entnehmen. Eine kommunalscharfe Auswertung ist für die Stadt Hamminkeln, die in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Wesel fällt, daher nicht mög­lich.

 

MMD18-6574