Kleine Anfrage 4661
der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker und Dr. Martin Vincentz AfD
Inhaftierungen von Bundeswehrsoldaten wegen Befehlsverweigerung und Verweigerung der Corona-Impfung in Nordrhein-Westfalen
Im Zuge der Einführung der Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr ab November 2021 kam es zu disziplinarischen Maßnahmen gegen Soldaten, die sich der Impfung widersetzten. Diese Pflicht, die als Teil der sogenannten „Duldungspflicht“ für Bundeswehrangehörige galt, löste bei zahlreichen Soldaten erhebliche Bedenken und Proteste aus. In Fällen, in denen Soldaten sich der Impfung verweigerten, wurden vereinzelt disziplinarische Verfahren eingeleitet, die in extremen Fällen zu Haftstrafen führten.
Ein prominenter Fall wurde kürzlich in der Berliner Zeitung geschildert: Ein Bundeswehrsoldat wurde wegen Verweigerung der Corona-Impfung zu 40 Tagen Haft verurteilt. Der ehemalige Oberstabsgefreite, der zwölf Jahre bei der Bundeswehr diente, leistete diese Haftstrafe im Sommer 2024 in der Justizvollzugsanstalt Lingen ab. Der Fall sorgte für erhebliche mediale Aufmerksamkeit, da der Soldat seine Verweigerung auf gesundheitliche Bedenken und die unzureichende Erprobung der Impfstoffe zurückführte. Die Bundeswehr jedoch betrachtete sein Verhalten als Befehlsverweigerung und zog ihn dafür zur Rechenschaft. Es stellte sich heraus, dass auch weitere Soldaten, die die Impfung verweigerten, entweder Disziplinarmaßnahmen wie Arrest oder Gehaltskürzungen erhielten oder inhaftiert wurden.1
Der Fall wirft daher die Frage auf, wie viele ähnliche Fälle in Nordrhein-Westfalen existieren, in denen Soldaten wegen der Verweigerung der Corona-Impfung oder anderer Formen der Befehlsverweigerung inhaftiert wurden.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden in den letzten fünf Jahren in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen wegen Befehlsverweigerung inhaftiert? (Bitte eine jährliche Aufschlüsselung der Fälle bereitstellen.)
- In wie vielen Fällen der letzten drei Jahre (2021-2024) erfolgte eine Inhaftierung von Soldaten in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Verweigerung der Corona-Impfung? (Bitte eine jährliche Aufschlüsselung der Fälle angeben.)
- In wie vielen Fällen dauerte die Inhaftierung länger als 40 Tage?
- Welche Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen waren in den letzten fünf Jahren für die Inhaftierung von Soldaten wegen Befehlsverweigerung zuständig? (Bitte um Nennung der betroffenen Einrichtungen.)
- Inwieweit gab es neben der Inhaftierung weitere strafrechtliche Maßnahmen seitens der Justiz in Nordrhein-Westfalen gegen Soldaten, die die Corona-Impfung verweigerten? (Bitte um detaillierte Angaben zu Art und Umfang der verhängten Maßnahmen.)
Dr. Hartmut Beucker
Dr. Martin Vincentz
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4661 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden in den letzten fünf Jahren in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen wegen Befehlsverweigerung inhaftiert? (Bitte eine jährliche Aufschlüsselung der Fälle bereitstellen.)
Ausweislich der Berichte der Generalstaatsanwältin in Düsseldorf und der Generalstaatsanwälte in Hamm und Köln, sind diesen in dem Betrachtungszeitraum Inhaftierungen von Soldaten der Bundeswehr wegen einschlägiger Straftaten nicht bekannt geworden.
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen mir nicht vor. Es werden weder Daten zu den Delikten, die den Freiheitsstrafen zugrunde liegen, noch zu den Professionen der Inhaftierten erhoben. Eine insoweit erforderliche Einzelfallauswertung aller in Frage kommender Vorgänge wäre weder valide noch in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich.
- In wie vielen Fällen der letzten drei Jahre (2021-2024) erfolgte eine Inhaftierung von Soldaten in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Verweigerung der Corona-Impfung? (Bitte eine jährliche Aufschlüsselung der Fälle angeben.)
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
- In wie vielen Fällen dauerte die Inhaftierung länger als 40 Tage? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
- Welche Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen waren in den letzten fünf Jahren für die Inhaftierung von Soldaten wegen Befehlsverweigerung zuständig? (Bitte um Nennung der betroffenen Einrichtungen.)
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
- Inwieweit gab es neben der Inhaftierung weitere strafrechtliche Maßnahmen seitens der Justiz in Nordrhein-Westfalen gegen Soldaten, die die Corona-Impfung verweigerten? (Bitte um detaillierte Angaben zu Art und Umfang der verhängten Maßnahmen.)
Den Berichten der Generalstaatsanwältin in Düsseldorf und der Generalstaatsanwälte in Hamm und Köln zufolge sind im Betrachtungszeitraum vom 01.01.2020 bis 15.10.2024 insgesamt neunzehn Verfahren gegen Soldaten wegen Verweigerung der Corona-Impfung bei den Staatsanwaltschaften geführt worden. Hiervon seien ein Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO, fünf Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO, ein Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Geldauflage und zwei Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden. In acht Verfahren sei eine Verurteilung zu einer Geldstrafe erfolgt und in einem weiteren Verfahren ein Angeklagter verwarnt und die Geldstrafe vorbehalten worden („Verwarnung mit Strafvorbehalt“). Schließlich sei In einem Verfahren Anklage erhoben, aber noch kein Hauptverhandlungstermin bestimmt worden.