Intensivpatienten mit Migrationshintergrund

Kleine Anfrage
vom 16.03.2021

Kleine Anfrage 5190des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 16.03.2021

 

Intensivpatienten mit Migrationshintergrund

In der Presse kamen vermehrt Berichte über die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten in Deutschland auf, in denen ein Gespräch zwischen dem RKI-Chef Prof. Dr. Lothar Wieler und weiteren Chefärzten verwiesen wurde.

Danach bereite es den Medizinern unter anderem zunehmend Sorge, dass hauptsächlich Menschen mit Migrationshintergrund die Intensivmedizinischen Betten nutzen müssten. Offensichtlich würden sie von Informationen über Corona-Warnungen und entsprechende Maßnahmen kaum oder gar nicht erreicht.

Nach einer internen Erhebung weisen bis zu über 90 Prozent der schwerst kranken intubierten Patienten einen Migrationshintergrund auf. Diese Beatmungspatienten würden daher als „Patienten mit Kommunikationsbarriere“ bezeichnet werden.

Diese Problematik sei bekannt, stelle jedoch ein Tabu für die Kommunikation nach außen dar.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Patienten mit Kommunikationsbarrieren befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  2. Wie viele Patienten mit Migrationshintergrund befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  3. Wie viele der unter Punkt 1. und 2. genannten Personen waren gesetzlich bzw. privat krankenversichert?
  4. Wie lauten die Vornamen der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten Patienten?

Thomas Röckemann

 

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1 https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-patienten-mit-migrationshintergrund-rki-chef-es-ist-ein-tabu-75598632.bild.html (abgerufen am 03.03.2021).


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5190 mit Schreiben vom 13. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kin­der, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Auf die Antwort der Landesregierung zu der thematisch ähnlichen Kleinen Anfrage 5078 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Dr. Martin Vincentz (AfD), Drucksache 17/13244, wird verwiesen.

  1. Wie viele Patienten mit Kommunikationsbarrieren befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der ver­fügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwie­gende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  2. Wie viele Patienten mit Migrationshintergrund befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der be­legten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chro­nische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  3. Wie viele der unter Punkt 1. und 2. genannten Personen waren gesetzlich bzw. privat krankenversichert?
  4. Wie lauten die Vornamen der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten Patienten?

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Erfassung und Steuerung medizinischer Kapazitäten im stationären Bereich das landeseigene „Informationssystem Gefahrenabwehr NRW“ (IG-NRW) weiterentwickelt. Hierbei sind alle Krankenhäuser verpflichtet, Daten zu ihren intensiv­medizinischen Versorgungskapazitäten täglich zu melden.

Hierbei erfassen die Krankenhäuser unter anderem aufgestellte und frei zur Verfügung ste­hende Intensivbetten.

Des Weiteren werden Daten zu stationär in Behandlung befindlichen Patienten erfasst. Diese werden nach rein stationärer („Covid-19 aktuell“), nach intensivmedizinischer („Covid-19 inten­siv“) und nach intensivmedizinischer Behandlung mit Beatmung („Covid-19 intensiv mit Beat­mung“) unterschieden.

Zur Ermittlung und Beurteilung der tagesaktuellen Lage werden ausschließlich Zahlen und Daten aus dem landeseigenen System IG-NRW zu Grunde gelegt.

Statistische Daten zum Migrationshintergrund von Intensivpatienten, zu deren Kommunikati­onsbarrieren und zum Versichertenstatus liegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht vor. Auch zu COVID-19-Patientinnen und Patienten werden keine individuellen Daten zum Migrationshintergrund im Rahmen des Meldesystems gemäß Infektionsschutzgesetz er­hoben.

 

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