Kleine Anfrage 5310
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Irritationen im Zusammenhang mit der neuen „Meldestelle Antiziganismus“ – Wer war der unterlegene Bewerber?
Wie aus einem Bericht der Landesregierung im Integrationsausschuss vom 19.03.2025 hervorgeht, hatte sich der Träger Plan B Ruhr gGmbH, im Zuge des Rankingverfahrens für den Betrieb der Meldestelle Antiziganismus als geeignetster Träger erwiesen.1
Wie eine Recherche ergab, gibt es bei diesem Träger Überscheidungen zu einer Kommunalpolitikerin der Grünen. So findet sich die Geschäftsführerin es Trägers Plan B Ruhr gGmbH im Ratsinformationssystem der Stadt Bochum als Mitglied/Sachkundige Bürgerin der Fraktion der Grünen wieder.2 Weitere Recherchen ergaben, dass sie 2020 – anlässlich der letzten Kommunalwahl – zudem (erfolglos) für eine der Bochumer Bezirksvertretungen kandidiert hatte.
Im Rahmen der besagten Sitzung des Integrationsausschusses fragte ich nach der Anzahl der Bewerber für diese Meldestelle. Wie sich aus der Antwort der zuständigen Ministerin, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen) ergab, soll es nur einen weiteren Bewerber gegeben haben. Den Namen dieses unterlegenen Bewerbers wollte die Ministerin (vorerst) nicht nennen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wer war der zweite (dann unterlegene) Bewerber zum Betrieb der „Meldestelle Antiziganismus“?
- Welche Kriterien haben im Vergabeverfahren den Ausschlag gegeben?
- Für welche weiteren Projekte erhielt der Träger Plan B Ruhr gGmbH seit 2022 Fördermittel bzw. eine institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt?
- Wie hoch war seit 2022 die Fördersumme für die einzelnen Projekte?
- Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weitere Mitarbeiter des Trägers Plan B Ruhr gGmbH, die in einer Partei politisch aktiv sind bzw. über ein kommunalpolitisches Mandat verfügen?
Enxhi Seli-Zacharias
1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3648.pdf
2 https://www.planb-ruhr.de/index.php/ueber-uns/geschaeftsfuehrung und
https://bochum.ratsinfomanagement.net/personen/? und https://bochum.ratsinfomanagement.net/fraktionen/?
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5310 mit Schreiben vom 13. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung:
Der erfragte Träger „PLANB Ruhr gGmbH“ besteht in dieser Form erst seit dem 25.09.2024, ist aber Rechtsnachfolger des Trägers „PLANB Ruhr e.V. – Interkulturelle Kinder- und Jugendhilfe“.
- Wer war der zweite (dann unterlegene) Bewerber zum Betrieb der „Meldestelle An-tiziganismus“?
Internationaler Kultur- und Sportverein der Roma Carmen e. V.
- Welche Kriterien haben im Vergabeverfahren den Ausschlag gegeben?
Auf den schriftlichen Bericht der Landesregierung „Vergabeverfahren für die Förderung der Meldestelle Antiziganismus“ für die Sitzung des Innenausschusses am 19.03.2025 und für die Sitzung des Hauptausschusses am 20.03.2025, Landtags-Vorlage 18/3648, wird verwiesen.
- Für welche weiteren Projekte erhielt der Träger Plan B Ruhr gGmbH seit 2022 Fördermittel bzw. eine institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt?
- Wie hoch war seit 2022 die Fördersumme für die einzelnen Projekte?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Dem Träger wurden für das Projekt „Psychosoziale Erstberatung“ seit 2022 158.662,77 Euro bewilligt. Für die Asylverfahrensberatung unbegleiteter minderjähriger Geflüchtete wurden dem Träger seit 2022 92.722,61 Euro bewilligt. Für das Projekt „Regionale Beratung“ wurden dem Träger seit 2022 295.249,07 Euro bewilligt. Für die Regionale Rückkehrberatung wurden dem Träger seit 2022 410.302,99 Euro bewilligt. Für die Asylverfahrensberatung wurden dem Träger seit 2022 39.336,05 Euro bewilligt. Für das Projekt „Interkulturelle Patenschaften für Jugendliche“ wurden dem Träger seit 2022 32.900,00 Euro bewilligt. Für das Projekt „Flucht verstehen, zusammenleben! – Thementage Migration und Flucht in Schulen“ wurden dem Träger seit 2022 26.000,00 Euro bewilligt. Für das Projekt „FLOW – Freizeit, Lernen, Offener Austausch, Wissen für junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 26 Jahren“ wurde dem Träger seit 2022 24.010,51 Euro bewilligt. Für das Projekt „Starke Schüler-Starke Schule Bedarfsorientiertes Kompetenztraining für Schüler*innen, Eltern und Lehrerkollegium“ wurde dem Träger seit 2022 36.150,00 Euro bewilligt. Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ wurden dem Träger seit 2022 2.106,67 Euro bewilligt. Für die Projektförderung „FLOW 2 – Freizeit, Lernen, Orientierung & Wissen. Ein Teilhabeprojekt für junge Geflüchtete Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren“ wurden dem Träger seit 2022 38.650,00 Euro bewilligt. Für das präventive Angebot „EmpowerYOUth- Bochum – Ein präventives Angebot gegen Gewalt und Radikalisierung“ wurden dem Träger seit 2022 31.108,00 Euro und für das präventive Angebot „Empower YOUth in Essen – Ein präventives Angebot gegen Gewalt und Radikalisierung“ seit 2022 35.600,00 Euro bewilligt. Für das Einzelprojekt “Medienkompetenz erarbeiten, digitale Qualifizierung, Wertevermittlung“ wurden dem Träger seit 2022 15.000,00 Euro bewilligt. Für das Partnerprojekt „MSO-Netzwerk Herne für gemeinsames Handeln in Vielfalt“ wurden dem Träger seit 2022 64.300,00 Euro bewilligt. Für das Einzelprojekt „(IBF-MH) Interkulturelles Begegnungszentrum für Frauen Mülheim“ wurden dem Träger seit 2022 99.832,00 Euro bewilligt. Für das Partnerprojekt “Gemeinsamkeit verbindet“ wurden dem Träger seit 2022 157.293,00 Euro bewilligt. Für den Aufbau der Meldestelle Antiziganismus wurden dem Träger seit 2022 388.782,00 Euro bewilligt. Aus dem Förderprogramm der Integrationsagenturen wurden dem Träger seit 2022 133.009,90 Euro bewilligt. Aus dem Förderprogramm zum Betrieb einer Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit wurden dem Träger seit 2022 122.400,00 Euro bewilligt. Für das Projekt Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Vorhaben wurden dem Träger seit 2022 65.388,00 Euro bewilligt. Für die Durchführung des Case Managements vor Ort im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagement erhielt der Träger im Rahmen der Weiterleitung seitens der Kommune Bochum seit 2022 52.513,69 Euro, seitens der Kommune Essen seit 2022 162.840,44 Euro, seitens der Kommune Herne seit 2022 186.494,55 Euro und seitens der Kommune Mülheim an der Ruhr seit 2022 143.750,00 Euro. Für das Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW“ wurden dem Träger seit 2022 82.229,25 Euro bewilligt. Für die „Kinderbetreuung in besonderen Fällen – Brückenprojekte“ wurden dem Träger seit 2022 1.179.467,90 Euro bewilligt. Für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurden dem Träger seit 2022 598.764,65 Euro bewilligt. Für Förderungen nach dem Kinderbildungsgesetz wurden dem Träger seit 2022 3.660.481,31 Euro bewilligt. Für „Kita-Helfer:innen“ wurden dem Träger seit 2022 105.690,00 Euro bewilligt. Für Sprach-Kitas wurden dem Träger seit 2022 112.500,00 Euro bewilligt.
- Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weitere Mitarbeiter des Trägers Plan B Ruhr gGmbH, die in einer Partei politisch aktiv sind bzw. über ein kommunalpolitisches Mandat verfügen?
Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über parteipolitische Aktivitäten bzw. kommunalpolitische Mandate von Mitarbeitenden von PLANB Ruhr gGmbH vor.