Irritierender Polizeieinsatz in Bochum – Verhinderten Einsatzbefehle den effektiven Schutz eines Infostands?

Kleine Anfrage
vom 03.11.2023

Kleine Anfrage 2820

des Abgeordneten Christian Loose AfD

Irritierender Polizeieinsatz in Bochum Verhinderten Einsatzbefehle den effektiven Schutz eines Infostands?

Am 21. Oktober 2023 führte der AfD-Kreisverband Bochum in der Bochumer Innenstadt einen Infostand durch. Dieser war gegenüber den zuständigen Behörden angemeldet. In ca. 50 m Entfernung wurde nach dem Aufbau des Partei-Infostandes (ca. 10:00) auch ein Stand der Gruppe „Omas gegen rechts“ aufgebaut (ca.11:00).

Zusätzlich fanden sich nach dem Aufbau des Parteistands immer mehr Störer der linksextremen Antifa ein, die diesen Stand in unmittelbarer Entfernung regelrecht umlagert haben. Die zufällig in der Nähe befindlichen 2 Polizeibeamten (ca. 10:45) waren mit der Situation anfangs sichtlich überfordert. Nach Eintreffen des 2. Einsatzwagens (ca. 11:00) – also mit jetzt 4 Polizeibeamten vor Ort – waren die Beamten, auch nach mehrmaliger Ermahnung, nicht Willens den Stand zu schützen. Die Einsatzleiterin1 war stattdessen alleine eine Stunde damit beschäftigt über das weitere Vorgehen mit der Leitstelle zu beraten.

Angeblich war die ungewöhnlich hohe Anzahl der Störer so nicht erwartet worden. Diese Aussage irritiert, da die Gegendemo lange vorher im Internet angekündigt war. Hier stellt sich die Frage, wie effektiv Staatsschutz und Polizei in diesem Fall zusammengewirkt haben.

In der Zwischenzeit waren ca. 15 aktive Störer direkt um den Stand versammelt. Die Polizei ließ es zu, dass die Störer dauerhaft den Stand filmten, wodurch auch der Kontakt mit den Bürgern dokumentieren wurde.

Erst nach nochmaliger eindringlicher Ermahnung trafen 3 weitere Polizeiwagen ein. (jetzt also 10 Polizeibeamte vor Ort) Diese haben dann ab ca. 11:45 den Stand gesichert. In einem schmalen Korridor konnten die Passanten den Stand und die Störer passieren.

Auch die Geschäfte hatten während der gesamten Zeit ein Problem, da die potentiellen Kunden nicht mehr zu den Geschäften kam, ohne durch die Antifa-Menge zu müssen.

Ein demokratischer Diskurs war auch danach nicht möglich, da die lautstarke Gegendemo nicht etwa 50 Meter entfernt am Platz der von den „Omas gegen rechts“ angemeldeten Örtlichkeit, sondern in unmittelbarer Nähe des Stands der AfD weiter geduldet wurde. Straftaten wie Beleidigung oder üble Nachrede wurden zudem ganz offensichtlich nicht geahndet.

Beim Abbau und Abtransport wurden die Parteimitglieder dann immerhin von der Polizei gesichert.

Ganz allgemein ist zu bemerken, dass die am Einsatz beteiligten Polizisten zu keinem Zeitpunkt eine reguläre Durchführung des Stands gewährleistet haben. Vielmehr trug das Vorgehen der Teilnehmer der Gegendemo zu einer offensichtlichen Verunsicherung der zufällig anwesenden Passanten bei.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie stellt sich der geschilderte Polizeieinsatz aus Sicht der Kreispolizeibehörde Bochum dar? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, inwiefern Staatsschutz und Polizei im Vorfeld über die im Internet angekündigte Störaktion informiert waren)
  2. Inwiefern waren der Stand der Gruppe „Omas gegen rechts“ sowie die Gegendemo der sogenannten Antifa angemeldet?
  3. Warum haben die am Einsatz beteiligen Beamten erst nach mehrmaliger Aufforderung den Infostand gesichert?
  4. Inwiefern wurden von den am Einsatz beteiligen Beamten die Personalien der Störer des Infostands aufgenommen und in der Folge Platzverweise ausgesprochen? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben in wie vielen Fällen die Personalien aufgenommen und Platzverweise erteilt wurden)
  5. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung generell zukünftige Infostände der Parteien zu sichern, um den demokratischen Diskurs der Parteien mit dem Bürger zu gewährleisten?

Christian Loose

 

MMD18-6645

 

1 Der Name der Einsatzleiterin liegt dem Fragesteller vor.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2820 mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie stellt sich der geschilderte Polizeieinsatz aus Sicht der Kreispolizeibehörde Bochum dar? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, inwiefern Staats­schutz und Polizei im Vorfeld über die im Internet angekündigte Störaktion infor­miert waren)

Der angemeldete Infostand des AfD-Kreisverbandes Bochum wurde am 21.10.2023 gegen 10:00 Uhr aufgebaut und mit vier Personen betrieben.

Die ebenfalls angezeigte Kundgebung der Initiative „Omas gegen rechts“ mit tatsächlich 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde am 21.10.2023 durch vier Einsatzkräfte der Polizei begleitet. Die Versammlung wurde um 13:30 Uhr, nach störungsfreiem Verlauf, durch die Ver­sammlungsleiterin beendet.

Im Zusammenhang mit diesen beiden angezeigten Versammlungen wurde eine Personen­gruppe durch die Polizei als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) gewertet, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versammlungsgesche­hen der hier aufgeführten Versammlungen befand. Da keine Versammlungsleitung erkennbar war, wurde in diesem Zusammenhang Anzeige gegen Unbekannt wegen des Durchführens einer nicht angezeigten Versammlung gem. § 27 VersG NRW, erstattet. Weitere Informationen zum Sachstand der Ermittlungen sind Gegenstand des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens und unterliegen dem Auskunftsvorbehalt der sachleitenden Staatsanwaltschaft.

Die Polizei stellte im Verlauf eine optische Trennung zwischen der oben genannten Personen­gruppe und dem Infostand des AfD-Kreisverbandes her, bis der Abbau des Infostandes durch den Betreiber erfolgte.

  1. Inwiefern waren der Stand der Gruppe „Omas gegen rechts“ sowie die Gegen­demo der sogenannten Antifa angemeldet?

Am 21.09.2023 wurde die Versammlung der Initiative „Omas gegen rechts“ zu dem Thema „AfD? Nee!“ für Samstag, den 21.10.2023 in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 14:00 bei der Kreispolizeibehörde (KPB) Bochum mit erwarteten 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an­gezeigt und durch die KPB Bochum bestätigt.

Zu der durch die Polizei als nicht angezeigte Versammlung im Sinne des VersG NRW gewer­teten Personenansammlung kann hier vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfah­rens keine Darstellung erfolgen.

  1. Warum haben die am Einsatz beteiligen Beamten erst nach mehrmaliger Auffor­derung den Infostand gesichert?

Durch die Polizei wurde die Lage fortlaufend bewertet. Dritte konnten durchgängig an den Infostand des AfD-Kreisverbandes Bochum herantreten. Somit bestand über die in der Beant­wortung der Frage 1 genannte Schaffung einer räumlichen Trennung keine Notwendigkeit wei­terer Schutzmaßnahmen.

  1. Inwiefern wurden von den am Einsatz beteiligen Beamten die Personalien der Stö­rer des Infostands aufgenommen und in der Folge Platzverweise ausgesprochen? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben in wie vielen Fällen die Personalien auf­genommen und Platzverweise erteilt wurden)

Es sind keine Platzverweisungen erfolgt. Informationen zum Sachstand der Ermittlungen und dementsprechend auch in diesem Sachzusammenhang getroffene Maßnahmen der Polizei sind Gegenstand des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens und unterliegen dem Auskunftsvor­behalt der sachleitenden Staatsanwaltschaft.

  1. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung generell zukünftige Info-stände der Parteien zu sichern, um den demokratischen Diskurs der Parteien mit dem Bürger zu gewährleisten?

Die notwendigen polizeilichen Maßnahmen trifft die zuständige KPB in eigener Zuständigkeit und immer in Abwägung des Einzelfalls. Die Landesregierung wird den friedlichen Protest auch weiterhin schützen und gleichzeitig Ansammlungen außerhalb des gesetzlich Erlaubten sowie Störungen und Straftaten unterbinden sowie Straftäterinnen und Straftäter konsequent verfolgen.

 

MMD18-7290

Beteiligte:
Christian Loose