Islamische Modifikation des Gottesdienstes

Kleine Anfrage
vom 28.05.2018

Kleine Anfrage 1087
der Abgeordneten Dr. Christian Blex und Helmut Seifen

 

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Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Lünen findet seit zwei Jahren kein zentraler Begrüßungsgottesdienst mehr statt. Dazu ist einer Pressemittelung vom 26. August 2016 auf der amtlichen Internetpräsenz des Gymnasiums zu entnehmen, dass eine Multikulti-Begrüßungsfeier als integrierter Bestandteil der schulischen Willkommensfeier für die neuen Schüler der fünften Klasse durchgeführt wurde. Diese „neue Begrüßungskultur“ besteht neben anderen Elementen aus Segenswünschen sowie Gebeten aus der Bibel und dem Koran von christlichen und muslimischen Schülern vorgetragen.

Bemerkenswert war das Beten der 1. Sure im Koran, welche singend auf Arabisch vorgetragen wurde.

In den Jahren zuvor fand zur Einschulung dagegen ein Gottesdienst statt, welcher nun allerdings nicht mehr Teil der Feierlichkeiten ist.

 

Wir fragen daher die Landesregierung:

 

1. Welche Faktoren führten dazu, dass die Schule die Entscheidung, einen modifizierten Gottesdienst anzubieten, getroffen hat?

2. Warum ist es nicht mehr möglich, einen zentralen christlichen Begrüßungsgottesdienst zu feiern und dabei Nicht-Christen willkommen zu heißen?

3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass den Schülern ein christlich geprägtes Wertefundament vermittelt werden sollte, so wie es auch die Landesverfassung NRW (Artikel 7, vergleiche auch die Präambel) besagt?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Organisation der „Multikulti-Begrüßungsfeier“ an dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium?

5. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob weitere nordrhein-westfälische Schulen den Gottesdienst ausgesetzt haben oder womöglich in modifizierter Weise durchführen?

Dr. Christian Blex
Helmut Seifen

 

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Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1087 mit Schreiben vom 4. Juli  2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie,  Flüchtlinge und Integration beantwortet.

 

1. Welche Faktoren führten dazu, dass die Schule die Entscheidung, einen  modifizierten Gottesdienst anzubieten, getroffen hat?

 

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Lünen versteht die Einschulungsfeier als einen  gemeinsamen Anfang für die neuen Schülerinnen und Schüler des fünften Jahrgangs, von  denen der Großteil christlich und muslimisch geprägt ist. Das Gymnasium möchte dem eigenen Leitgedanken des gegenseitigen Respekts folgend die  Integration der Schülerinnen und Schüler auch hinsichtlich ihrer Religion fördern und  ermöglichen sowie den Grundstein legen für eine Identifikation mit ihrer Schule.

 

2. Warum ist es nicht mehr möglich, einen zentralen christlichen  Begrüßungsgottesdienst zu feiern und dabei Nicht-Christen willkommen zu heißen?

 

Eine Schulgemeinschaft kann mit den christlichen Kirchen am Ort einen christlichen  Begrüßungsgottesdienst für die neuen christlichen Schülerinnen und Schüler feiern und dazu  auch Nicht-Christen willkommen heißen. Ein Gottesdienst ist allerdings nicht identisch mit  einer Begrüßungsfeier der Schule. 

 

3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass den Schülern ein christlich geprägtes  Wertefundament vermittelt werden sollte, so wie es auch die Landesverfassung  NRW (Artikel 7, vergleiche auch die Präambel) besagt?

 

Die Landesverfassung NRW ist – wie auch das Grundgesetz – grundlegender Maßstab für  sämtliches staatliches Handeln. Sie gibt jedoch keine bestimmte Religion vor, sondern nennt  Erziehungsziele mit universeller Geltung.

 

4. Wie bewertet die Landesregierung die Organisation der „Multikulti- Begrüßungsfeier“ an dem Freiherr-vom-Stein Gymnasium?

 

Das Freiherr-vom-Stein Gymnasium entspricht mit seiner Begrüßungsfeier dem Geist von  Artikel 7 der Landesverfassung. 

 

5. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob weitere nordrhein-westfälische  Schulen den Gottesdienst ausgesetzt haben oder womöglich in modifizierter  Weise durchführen?

 

Nein.