Islamistinnen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 01.07.2024

Kleine Anfrage 4034

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD

Islamistinnen in Nordrhein-Westfalen

Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner der AfD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Lt.-Drucksache 18/3352) hervorgeht, zählte der Verfassungsschutz NRW im Jahr 2023 630 Islamistinnen. Ein Großteil der Frauen sei dabei in der Altersspanne 18 bis 35 zu verorten.

Im neuen Verfassungsschutzbericht wird auch die islamistische Szene ins Auge gefasst. Der Verfassungsschutz weist in seinem Bericht für das Jahr 2023 ein Personenpotenzial im Bereich des Islamismus von 4.000 Personen aus. Dabei erfolgt zwar eine Aufschlüsselung nach unterschiedlichen islamistischen Untergruppierungen, nicht jedoch nach Geschlecht.1

Wie bereits vor einigen Jahren bekannt wurde, spielen Frauen in der islamistischen Szene eine immer größere Rolle. Die Frauen füllen die Lücken in den Netzwerken, die durch die Inhaftierung zahlreicher Männer aus der Szene entstanden.2 Wie das Innenministerium berichtete, wurde in der Vergangenheit ein „Schwestern-Netzwerk“ beobachtet, das aus circa 40 Frauen bestand.3 Im Zentrum des Netzwerks steht G., die Frau des ehemaligen Kopfes der sogenannten Sauerlandzelle.4 Von den Islamistinnen geht also eine veritable Gefahr für die innere Sicherheit NRWs aus. Erst vor kurzem wurde eine IS-Rückkehrerin aus dem Kreis Lippe in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt.5

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Islamistinnen zählt der Verfassungsschutz derzeit in NRW? (Bitte auf­schlüsseln nach Alter und Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Gruppierungen des Verfassungsschutzberichts)
  2. Wie viele Rückkehrerinnen, die zuvor im Ausland Teil einer islamistischen Organisation waren, gab es in den Jahren 2018 bis 2023? (Bitte aufschlüsseln nach Alter und Zugehörigkeit zur ausländischen islamistischen Gruppe)
  3. Wie viele Mitglieder umfasst das „Schwestern-Netzwerk“ in NRW?
  4. Welche weiteren Netzwerke von radikal-islamistischen Frauen in NRW sind der Landesregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Namen und Mitgliederzahl)
  5. Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2018–2023 gegen Islamistinnen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter und Wohnort)

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

MMD18-9798

 

1https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/240418_vsb2023_online_0.pdf.

2 https://www.domradio.de/artikel/oh-schwester-wachsende-gefahr-durch-islamistinnen.

3 https://www.focus.de/politik/deutschland/weibliche-salafisten-verfassungsschutz-hat-islamistischesfrauen-netzwerk-in-nrw-im-visier_id_8113339.html.

4 https://www.ksta.de/region/extremismus-radikale-muslime-bauen-schwestern-netzwerke-in-nrw-auf243981.

5 https://www.stern.de/news/is-rueckkehrerin-aus-kreis-lippe-in-duesseldorf-zu-haftstrafe-verurteilt34696034.html.


Der Minister des Inneren hat die Kleine Anfrage 4034 mit Schreiben vom 6. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Islamistinnen zählt der Verfassungsschutz derzeit in NRW? (Bitte auf­schlüsseln nach Alter und Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Gruppierungen des Verfassungsschutzberichts)

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz zählt gegenwärtig rund 580 Islamistinnen in­nerhalb der islamistischen Szenen in Nordrhein-Westfalen. Der Großteil der hier bekannten Islamistinnen befindet sich in der Altersspanne der 18 bis 35-Jährigen.

  1. Wie viele Rückkehrerinnen, die zuvor im Ausland Teil einer islamistischen Orga­nisation waren, gab es in den Jahren 2018 bis 2023? (Bitte aufschlüsseln nach Alter und Zugehörigkeit zur ausländischen islamistischen Gruppe)

Die Anzahl der Rückkehrer und Rückkehrerinnen wird für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausschließlich durch das Bundeskriminalamt statistisch erfasst.

  1. Wie viele Mitglieder umfasst das „Schwestern-Netzwerk“ in NRW?
  2. Welche weiteren Netzwerke von radikal-islamistischen Frauen in NRW sind der Landesregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Namen und Mitgliederzahl)

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 1268 vom 06.02.2023 (LT-Drs. 18/3352) verwiesen. Zentralisierte und fest strukturierte Netzwerke im Sinne der Frage­stellung sind weiterhin nicht erkennbar.

  1. Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2018–2023 gegen Islamistinnen ein­geleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter und Wohnort)

Strafverfahren im Sinne der Fragestellung werden im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz statistisch nicht gesondert erfasst. Für die Ermittlung der erbetenen Auskünfte wäre eine landesweite, händische Auswertung aller in Betracht kommender Einzelvorgänge erforderlich. Dies wäre innerhalb der für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Auf Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) für Nordrhein-Westfalen erfolgte durch die Polizei NRW jedoch die nachfol­gende Auswertung aller Straftaten im Phänomenbereich der PMK-Religiöse Ideologie, bei de­nen eine weibliche Tatverdächtige ermittelt und zugleich das Themenfeld „Islamismus/ Fun­damentalismus“ vergeben wurde.

Die statistische Erfassung erfolgt nach dem Tatzeit- und Tatortprinzip. Insofern wurden alle Straftaten im Sachzusammenhang der Jahre 2018 bis 2023 mit einem Tatortbezug nach Nord­rhein-Westfalen ausgewertet. Die Anzahl der aufgeführten polizeilichen Ermittlungsverfahren ist – aufgrund unterschiedlicher Erfassungssysteme im Bereich der Justiz und der Polizei NRW – nicht vergleichbar.

Im Ergebnis wurden in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt 32 Fälle im KPMD-PMK erfasst. Die konkrete Aufschlüsselung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Vor dem Hintergrund des besonderen Schutzinteresses minderjähriger Personen sind diese Fälle in der Tabelle nicht aufgelistet:

Alter Wohnort Tatjahr
43 Essen 2018
28 Essen 2018
27 Köln 2019
58 Bonn 2019
34 Mettmann 2019
47 Essen 2020
31 Bad Salzuflen 2021
45 Bielefeld 2021
38 Düren 2021
58 Bad Oeynhausen 2021
28 Soest 2021
32 Bochum 2022
46 Bad Oeynhausen 2022
54 Dortmund 2022
35 Dortmund 2022
27 Aachen 2022
53 Düren 2023
21 Münster 2023
18 Münster 2023
22 Münster 2023
22 Greven 2023
46 Aachen 2023
55 Minden 2023
46 Aachen 2023
26 Herten 2023
28 Hennef 2023
36 Aachen 2023

 

MMD18-10231