Kleine Anfrage 396
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 31.08.2022
Israel stuft sechs „palästinensische“ NGOs als terroristische Vereinigungen ein – Kontakte der Heinrich-Böll-Stiftung zu Addameer und Al-Haq
Bereits im Oktober 2021 hat Israel 6 NGOs als terroristische Vereinigungen eingestuft. Dazu zählen die Union of Palestinian Women’s Committees (UPWC), die Addameer – Prisoner Support and Human Rights Association, das Bisan Center for Research and Development, die Al-Haq Organization, die Defense for Children International – Palestine (DCI-P) sowie die Union Of Agricultural Work Committees (UAWC).1
Bei allen aufgeführten NGOs soll es Verbindungen zur Popular Front for the Liberation of Palestine (Volksfront zur Befreiung Palästinas, PFLP) geben, verbunden mit einer finanziellen Unterstützung.2 Die PFLP wird in den USA und in der EU als Terrororganisation eingestuft. Die PFLP lehnt die Existenz Israels ab, propagiert den bewaffneten Kampf und sucht den Schulterschluss mit Organisationen wie „Hizb Allah“ oder „Hamas“. In Deutschland bestehen Kontakte ins linksextremistische Spektrum, u. a. zur MLPD.3 Auch die parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen, die Heinrich-Böll-Stiftung, soll Kontakte zu mindestens zwei der aufgeführten NGOs unterhalten. Dabei handelt es sich um Addameer4,5 und Al-Haq6. Das ist von Bedeutung, da die Heinrich-Böll-Stiftung regelmäßig Mittel aus dem Landeshaushalt erhält.7
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie groß ist das Personenpotential in NRW, das der PFLP sowie den 6 genannten NGOs zugerechnet wird?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz bezüglich der Aktivitäten der PFLP sowie der sechs genannten NGOs seit dem Jahre 2020 in NRW vor?
- In welchem Umfang versuchen die PFLP sowie die sechs genannten NGOs in NRW neue Unterstützer zu generieren?
- Welche Informationen liegen der Landesregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz bezüglich der Kontakte der Heinrich-Böll-Stiftung zu Addameer und Al-Haq aktuell vor?
- In welchem Umfang plant die Landesregierung die Verbindungen zwischen der Heinrich-Böll-Stiftung zu Addameer und Al-Haq im Rahmen der für das Haushaltsjahr 2023 anstehenden finanziellen Zuwendungen zu berücksichtigen?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. https://nbctf.mod.gov.il/en/Pages/211021EN.aspx
2 Vgl. https://vunv1863.wordpress.com/2022/08/24/werden-pflp-bezuge-in-deutschland-verharmlost/
3 Vgl. Verfassungsschutzbericht Bund 2021; S. 269
4 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/296/1929653.pdf ; Frage 2
5 Vgl. https://www.mena-watch.com/gruenes-geld-fuer-terror-und-antisemitismus/
6 Vgl. https://de.ngo-monitor.org/funder/heinrich-boell-stiftung-hbs/
7 Vgl. Haushalt NRW 2022; Kapitel 06 070; Titel 684 10
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 396 mit Schreiben vom 20. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie groß ist das Personenpotential in NRW, das der PFLP sowie den 6 genannten NGOs zugerechnet wird?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz bezüglich der Aktivitäten der PFLP sowie der sechs genannten NGOs seit dem Jahre 2020 in NRW vor?
- In welchem Umfang versuchen die PFLP sowie die sechs genannten NGOs in NRW neue Unterstützer zu generieren?
- Welche Informationen liegen der Landesregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz bezüglich der Kontakte der Heinrich-Böll-Stiftung zu Addameer und Al-Haq aktuell vor?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die in der Kleinen Anfrage benannten NGOs sind keine Beobachtungsobjekte des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Keine dieser Organisationen hat ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Folglich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu deren Verbindungen und Kontakten sowie deren Aktivitäten zur Generierung von Unterstützern vor.
Zu der Popular Front for the Liberation of Palestine (Volksfront zur Befreiung Palästinas) – PFLP – liegen keine Erkenntnisse über feste Strukturen oder Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen vor. Es gibt derzeit auch keine Hinweise auf strukturierte Versuche der PFLP, in Nordrhein-Westfalen neue Mitglieder oder Unterstützer zu generieren. Aufgrund ihres prioritären Motivs bietet die PFLP allerdings eine grundsätzliche Anschlussfähigkeit zu anderen Szenen antizionistischer und antisemitischer Prägung.
- In welchem Umfang plant die Landesregierung die Verbindungen zwischen der Heinrich- Böll-Stiftung zu Addameer und Al-Haq im Rahmen der für das Haushaltsjahr 2023 anstehenden finanziellen Zuwendungen zu berücksichtigen?
Mit den im Einzelplan 06 des Landeshaushalts 2022 ausgewiesenen finanziellen Zuwendungen der Landesregierung, auf die in der Fußnote 7 der Kleinen Anfrage verwiesen wird, wird nicht die von der Kleinen Anfrage angesprochene und internationale Büros betreibende Heinrich-Böll-Stiftung e.V. mit Sitz in Berlin gefördert.
Durch die Landesmittel Begünstigte ist vielmehr das Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung Nordrhein-Westfalen e.V. mit Sitz in Düsseldorf. Diese beiden Institutionen sind rechtlich voneinander unabhängig.
1 Vgl. https://nbctf.mod.gov.il/en/Pages/211021EN.aspx
2 Vgl. https://vunv1863.wordpress.com/2022/08/24/werden-pflp-bezuge-in-deutschland-verharmlost/
3 Vgl. Verfassungsschutzbericht Bund 2021; S. 269
4 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/296/1929653.pdf ; Frage 2
5 Vgl. https://www.mena-watch.com/gruenes-geld-fuer-terror-und-antisemitismus/
6 Vgl. https://de.ngo-monitor.org/funder/heinrich-boell-stiftung-hbs/
7 Vgl. Haushalt NRW 2022; Kapitel 06 070; Titel 684 10