Ist der Landesregierung vollumfänglich bekannt, mit wem sie in Form des Koordinationsrats der Muslime (KRM) zusammenarbeitet?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 95
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 05.07.2022

 

Ist der Landesregierung vollumfänglich bekannt, mit wem sie in Form des Koordinationsrats der Muslime (KRM) zusammenarbeitet?

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) wurde im Jahre 2007 als Arbeitsplatform der vier größten islamischen Dachverbände gegründet. Als Gründungsmitglieder gehören dem KRM an:

DITIB – Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion

Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland

ZMD – Zentralrat der Muslime in Deutschland

VIKZ – Verband Islamischer Kulturzentren

Im Jahr 2019 wurde der KRM um folgende Moscheevereinigungen erweitert1:

UIAZD – Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland

ZRMD – Zentralrat der Marokkaner in Deutschland

IGBD – Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland

Zu den Dachverbänden gehören wiederum teils „kritische“ Mitgliedsorganisationen (ZMD) bzw. Mitgliedsvereine (Islamrat), wobei es keine aktualisierte Mitgliederlisten gibt. Beim ZMD stammt die letzte Liste aus dem Jahre 2013, was mit Sicherheitsinteressen gerechtfertigt wird.2 Der Islamrat benennt auf seiner Seite die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) als größtes Mitglied, hält sich ansonsten bezüglich der Mitglieder aber ebenfalls bedeckt.3 Wie die Landesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 13. November 2019 zugeben musste, lag zum damaligen Zeitpunkt keine aktuelle Liste über den vollständigen Mitglieder­bestand des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IR) vor.4

Wie die letzten frei zugänglichen Mitgliederlisten zeigen, gehören mehrere Mitgliedorganisati-onen und Mitgliedsvereine zum ZMD5 bzw. zum Islamrat6, die im Fokus des Verfassungsschut­zes stehen, darunter das unter dem Einfluss des iranischen Mullah-Regimes stehende und diesem als Europazentrale dienende Islamische Zentrum Hamburg (IZH)7, die Union der Tür­kisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATIB)8, die einen stellvertretenden Vorsitzenden des ZMD stellt, oder auch Milli Görüş9, die als türkischer Zweig der Muslimbruderschaft gilt. Wie die Jüdische Rundschau berichtet, will die deutsche IGMG mit der türkischen Ursprungs­organisation und somit der Muslimbruderschaft nichts mehr zu tun haben, allerdings gäbe es sogar familiäre Verbindungen zwischen der IGMG und dem Milieu, das vom Verfassungs­schutz als der Muslimbruderschaft nahestehend eingestuft wird.10

Die Muslimbrüder-nahe Deutsch Muslimische Gemeinschaft (DMG)11, ein Gründungsmitglied des ZMD, wurde am 23. Januar 2022 aus dem ZMD ausgeschlossen.

Der jeweilige KRM-Sprecher wird, gemäß der Geschäftsordnung des KRM, jeweils für ein halbes Jahr, rotierend von den Mitgliedsverbänden bestimmt.12 Zum amtierenden KRM-Sprecher, der anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags begrüßt wurde, finden sich keine näheren Informationen zu einer möglichen Zugehörigkeit zu einem der Mitglieder des KRM.

Zwar bekennt sich der KRM in seiner Geschäftsordnung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, bleibt aber zugleich die Antwort schuldig, warum eindeutig islamistische Be­züge toleriert und geduldet werden. Das größte Gewicht, innerhalb der Mitgliederversammlung des KRM, kommt der DITIB zu, obwohl es offensichtlich Bezüge zur Muslimbruderschaft13 und den Grauen Wölfen14 gibt. In einem Artikel der WELT heißt es in Bezug auf DITIB:

„In deren Moscheen wurde antisemitische Hetze verbreitet, für Erdogans Kriege geworben, der Opfertod für die türkische Nation verherrlicht, der Genozid an den Armeniern geleugnet und ein Spitzelsystem gegen Erdogan-Kritiker gepflegt.“15

Gerade, da oftmals hochrangige KRM-Vertreter bzw. Vertreter der Dachverbände in Verbin­dung mit Vertretern der Landesregierung stehen16 oder diesen als Ansprechpartner dienen17, ist die Durchleuchtung des KRM, seitens der Landesregierung, notwendig.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Mitgliedsorganisationen bzw. Mitgliedsvereine gehören – den letzten Informati­onen der Landesregierung folgend – den Dachverbänden ZMD und Islamrat an? (Bitte die jeweils letzte verfügbare Liste beifügen)
  2. Welche Mitgliedsorganisationen bzw. Mitgliedsvereine der im KRM zusammengeschlos­senen Dachverbände und Moscheevereinigungen – abgesehen vom IZH, von ATIB so­wie Milli Görüş – stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes bzw. weisen Be­züge zu islamistischen Organisationen oder Einzelpersonen auf?
  3. Wie eine Anfrage der AfD vom 5. August 2021 ergab, waren dem nordrhein-westfäli­schen Verfassungsschutz zum damaligen Zeitpunkt 114 (von insgesamt ca. 1000) Mo­scheen in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstellen von Islamisten bekannt.18 Auf wie viele Moscheen trifft diese Einstufung aktuell zu?
  4. Wie viele dieser Moscheen gehören organisatorisch einem dem KRM zugeordneten Dachverband bzw. einer dem KRM zugeordneten Moscheevereinigung an?
  5. Welchem Mitglied bzw. welcher Mitgliedsorganisation innerhalb des KRM gehört der ak­tuelle KRM-Sprecher an?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. https://www.islamiq.de/2019/06/12/koordinationsrat-der-muslime-nimmt-neue-mitglieder-auf/

2 Vgl. https://zentralrat.de/28128.php

3 Vgl. https://www.islamrat.de/ueber-uns/

4 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8365

5 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralrat_der_Muslime_in_Deutschland

6 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Islamrat_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

7 Vgl. Verfassungsschutzbericht Hamburg https://www.hamburg.de/content-blob/14991526/3e2dd876b7bdbd583760c184e74ad3e5/data/vsb-2020-online.pdf S. 74 ff.

8 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2021; S. 178 ff. (Graue Wölfe)

9 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2021; S. 248 ff.

10 Vgl. https://juedischerundschau.de/article.2022-06.aydan-oezoguz-und-ihr-distanzproblem-zu-isla-mischen-hardlinern.html

11 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2021; S. 242 ff.

12 Vgl. http://www.religion-recht.de/2010/08/geschaftsordnung-des-koordinationsrates-der-muslime-in-deutsch-land/

13 Vgl. https://www.focus.de/politik/deutschland/mehrtaegige-islamkonferenz-tuerkische-regierung-laedt-extre-misten-in-die-koelner-ditib-zentralmoschee_id_10151660.html

14 Vgl. https://www.spiegel.de/panorama/extremismus-bei-der-ditib-ein-faible-fuer-die-grauen-woelfe-a-579a9134-bda7-475c-bdac-c9e3adaa52c9

15 Vgl. https://www.welt.de/regionales/nrw/article236437377/Politische-Mitte-versagt-im-Kampf-mit-tuerki-schen-Nationalisten.html

16 Vgl. https://www.juergenhardt.de/landesfachausschuss-vielfalt-und-integration-mit-friedrich-merz-in-wupper-tal/?fbclid=IwAR1feLQDzyJVJrC7zBtHMw5zFHxsQpUja0rZEYes_6RPg-pD61mjJbKUtKA

17 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2365; Muslimisches Engagement in NRW

18 Vgl. Lt.-Drucksache 17/14971


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 95 mit Schreiben vom 4. August 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung sowie der Ministerin für Kultur und Wissenschaft namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Mitgliedsorganisationen bzw. Mitgliedsvereine gehören – den letzten Informationen der Landesregierung folgend – den Dachverbänden ZMD und Islamrat an? (Bitte die jeweils letzte verfügbare Liste beifügen)

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über den vollständigen Mitgliederbestand des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrates vor.

  1. Welche Mitgliedsorganisationen bzw. Mitgliedsvereine der im KRM zusammengeschlossenen Dachverbände und Moscheevereinigungen – abgesehen vom IZH, von ATIB sowie Milli Görüş – stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes bzw. weisen Bezüge zu islamistischen Organisationen oder Einzelpersonen auf?

Der Landesregierung ist bekannt, dass außer bei den oben genannten Organisationen auch beim Islamischen Zentrum München (IZM) hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, die für eine Unterrichtung der Öffentlichkeit seitens der jeweils betroffenen Verfassungsschutzbehörde im Verbund erforderlich sind.

  1. Wie eine Anfrage der AfD vom 5. August 2021 ergab, waren dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz zum damaligen Zeitpunkt 114 (von insgesamt ca. 1000) Moscheen in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstellen von Islamisten bekannt. Auf wie viele Moscheen trifft diese Einstufung aktuell zu?

Es sind unverändert 114 Moscheen in Nordrhein-Westfalen, die dem Verfassungsschutz als Anlaufstellen von Islamisten bekannt sind.

  1. Wie viele dieser Moscheen gehören organisatorisch einem dem KRM zugeordneten Dachverband bzw. einer dem KRM zugeordneten Moscheevereinigung an?

Grundsätzlich ist allein die Zugehörigkeit einer Moschee zu einem dem KRM zugeordneten Dachverband kein hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Vor diesem Hintergrund liegt dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen eine Gesamtschau der organisatorischen Zugehörigkeiten der Moscheen zu einem dem KRM zugeordneten Dachverband nicht vor.

  1. Welchem Mitglied bzw. welcher Mitgliedsorganisation innerhalb des KRM gehört der aktuelle KRM-Sprecher an?

Der aktuelle Sprecher des KRM ist dem „Zentralrat der Marokkaner in Deutschland“ (ZRMD) zugehörig.

 

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