Ist die bisherige Arbeitsmarktintegration von Ukraine-Flüchtlingen in NRW gescheitert?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1477

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 06.03.2023

Ist die bisherige Arbeitsmarktintegration von Ukraine-Flüchtlingen in NRW gescheitert?

Wie die WELT berichtet, geht aus einer Auswertung der EU-Kommission hervor, dass in der Bundesrepublik nur etwa jeder achte (12,5 %) Ukraine-Flüchtling einer registrierten Arbeit nachgeht. In den Niederlanden seien es dagegen bereits zwei Drittel (66 %), in Polen jeder fünfte (20 %). Auch Tschechien war erfolgreicher als Deutschland: Dort waren Ende Januar von 439.740 Ukrainern 99.644 als Arbeitnehmer gemeldet.1 Das schlechte Abschneiden Deutschlands verwundert, da die Qualifikation der geflüchteten Ukrainer als sehr hoch eingeschätzt wird.

Zum Zeitpunkt der Auswertung standen in Deutschland rund 902.400 Ukrainern 120.000 registrierte Arbeitsplätze gegenüber.       Inkludiert waren hierbei 57.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ukrainer, die sich bereits vor Kriegsausbruch in Deutschland befanden. Bei einer Analyse der Arbeitsmarktintegration sind daher immer auch die Vergleichszahlen vor Kriegsausbruch heranzuziehen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Ukrainer lebten mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele Ukrainer befanden sich mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis? (Bitte nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses differenziert listen)
  3. Wie viele Ukrainer waren mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit, Teilzeit bzw. lediglich geringfügig beschäftigt?
  4. Wie viele ukrainische Regelleistungsberechtigte (RLB) gab es mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen?
  5. Wie viele Ukrainer galten mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen als erwerbsfähig leistungsberechtigt?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. h t t p s: / / w w w . w e l t. d e / politik/deutschland/plus243840347/Integration-im-EU-Vergleich-In-Deutschland-arbeitet-nur-jeder-achte-Ukraine-Fluechtling.html


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1477 mit Schreiben vom 11.April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie viele Ukrainer lebten mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen?

Mit Stichtag 31.12.2021 lebten gemäß Auskunft aus dem Ausländerzentralregister 30.346 Per­sonen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Mit Stichtag 31.12.2022 lebten gemäß Auskunft aus dem Ausländerzentralregister 244.537 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen.

  1. Wie viele Ukrainer befanden sich mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nord­rhein-Westfalen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis? (Bitte nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses differenziert listen)

Die Zahlen können der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Berichterstattung über die Auswirkungen der Fluchtmigration aus der Ukraine auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende“ entnommen werden. Auf den nachfolgenden Link wird verwiesen:

www.statistik.arbeitsagentur.de

  1. Wie viele Ukrainer waren mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit, Teilzeit bzw. lediglich geringfügig beschäftigt?

Auf die Antwort zu Frage 2. wird verwiesen.

  1. Wie viele ukrainische Regelleistungsberechtigte (RLB) gab es mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen?

Auf die Antwort zu Frage 2. wird verwiesen.

  1. Wie viele Ukrainer galten mit Stichtag 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 in Nordrhein-Westfalen als erwerbsfähig leistungsberechtigt?

Auf die Antwort zu Frage 2. wird verwiesen.

 

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