Jugendkriminalität bekämpfen – schnelle Jugendgerichtsverfahren vorantreiben

Kleine Anfrage
vom 04.11.2019

Kleine Anfrage 3083des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 04.11.2019

 

Jugendkriminalität bekämpfen – schnelle Jugendgerichtsverfahren vorantreiben

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 09.10.2019 den Antrag zur effektiveren Bekämpfung der Jugendkriminalität verabschiedet. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch präventive Maßnahmen wurde einhellig durch alle Fraktionen als ein wichtiges Anliegen anerkannt.

Vor allem wurden in der vorigen Anhörung im Rechtsausschuss die, auf die Straftat zügig folgenden, Gerichtsprozesse als ein wesentliches Element zur Bekämpfung der Jugendkriminalität festgestellt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden innerhalb der letzten 5 Jahre gegen Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet?

2. Wie viele, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)

3. Bei wie vielen, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auflisten nach Zeitansatz vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens)

4. Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, angewandte Erziehungsmaßregeln, angewandte Zuchtmittel, ausgesprochenes Jugendstrafmaß, Maßregeln zur Besserung und Sicherung, Freispruch sowie Nebenfolgen)

5. Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)

Thomas Röckemann

 

Anfrage als PDF laden

 


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 28.11.2019

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3083 mit Schreiben vom 28. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden innerhalb der letzten 5 Jahre gegen Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet?

2. Wie viele, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)

3. Bei wie vielen, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auflisten nach Zeitansatz vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens)

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die erfragten Daten liegen der Landesregierung nicht vor.

Die Erhebung der statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften enthält nur die Gesamtzahl der bei den Staats- und Amtsanwaltschaften im Jahr eingeleiteten und eingestellten Ermittlungsverfahren. In der Statistik wird nicht nach dem Alter der betroffenen Person bzw. Altersstufen differenziert.

Der Statistik über das Straf- und Bußgeldverfahren kann ebenfalls mangels einer solchen Differenzierung nicht entnommen werden, wie viele Hauptverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende eröffnet worden sind.

4. Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, angewandte Erziehungsmaßregeln, angewandte Zuchtmittel, ausgesprochenes Jugendstrafmaß, Maßregeln zur Besserung und Sicherung, Freispruch sowie Nebenfolgen)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen 4 und 5 dient die Strafverfolgungsstatistik, die Daten über demographische Merkmale der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), die Art der Straftat, die Art der Entscheidung, die Art der Sanktion, die Anzahl der Vorstrafen und Daten zur Untersuchungshaft enthält.

Eine nach der Deliktsart differenzierende Übersicht über die Anzahl der Aburteilungen Jugendlicher und Heranwachsender in den Jahren 2014 bis 2018 ist als Anlage 1 beigefügt. Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (u. a. Einstellung, Freispruch) getroffen wurden.

Eine nach der Deliktsart differenzierende Übersicht über die Anzahl der Verurteilungen Jugendlicher und Heranwachsender in den Jahren 2014 bis 2018 ist als Anlage 2 beigefügt. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde.

Eine Übersicht über die in den Jahren 2014 bis 2018 nach Jugendstrafrecht ausgeurteilten Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln ist als Anlage 3 beigefügt.

Eine Übersicht über die in den Jahren 2014 bis 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden ist als Anlage 4 beigefügt.

Eine Übersicht über die in den Jahren 2014 bis 2018 zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe verurteilten Heranwachsenden ist als Anlage 5 beigefügt.

Eine Übersicht über die in den Jahren 2014 bis 2018 erkannten Nebenstrafen und Nebenfolgen bei verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden ist als Anlage 6 beigefügt.

Eine Übersicht über die in den Jahren 2014 bis 2018 nach Jugendstrafrecht ausgeurteilten Maßnahmen der Besserung und Sicherung, der Einstellungen und der Freisprüche ist als Anlage 7 beigefügt.

5. Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Der Einstellungsgrund wird in der Statistik nicht näher ausgewiesen.

 

Antwort samt Anlagen als PDF laden