Kleine Anfrage 2588
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Junge Union fordert Kehrtwende in der Migrationspolitik. Das mag sie so fordern, wie aber begegnet die NRW-Landesregierung dem auch an sie gerichteten Vorstoß?
Wie aus einem Bericht der WAZ hervorgeht, fordert die Junge Union eine Kehrtwende in der Migrationspolitik.1 Der Vorstoß ziele zwar vorwiegend auf die Ampel-Bundesregierung, bringt zugleich aber auch die grün-schwarze Koalition in Düsseldorf in Zugzwang. Anders ausgedrückt stellt sich die Frage nach der Kompatibilität mit der politischen Agenda der NRW-Landesregierung.
In diesem Zusammenhang geht es um Forderungen, die sowohl den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums als auch des Ministeriums für Flucht und Integration betreffen. Da es um grundlegende Änderungen geht, die von NRW-Seite teilweise nur per Bundesratsinitiative umsetzbar sind, ist eine diesbezügliche Positionierung der Landesregierung von Interesse, insbesondere in Fragen einer Kompetenzverlagerung von der Landes- auf die Bundesebene.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Inwiefern gibt es von Seiten der Landesregierung momentan Planungen zu einer Bundesratsinitiative, mit dem Ziel durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes der Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich die Durchführung aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ermöglichen?
- Inwiefern gibt es von Seiten der Landesregierung Planungen zu einer Bundesratsinitiative, mit dem Ziel einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um auf diesem Weg die Leistungen für ausreisepflichtige Personen – insbesondere für vollziehbar ausreisepflichtige Personen – kürzen zu können?
- Sollten nach Ansicht der Landesregierung die Befugnisse der Bundespolizei gegenüber Personen ohne Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren, z.B. bei vorliegenden Wiedereinreisesperren, erweitert werden, um somit ein zentrales Handeln von der Feststellung bis zur Abschiebung zu ermöglichen?
- Wie positioniert sich die Landesregierung in der Frage einer Zuständigkeitsverlagerung im Bereich der Abschiebungen von den kommunalen Ausländerbehörden auf die Zentralen Ausländerbehörden oder gar auf Bundesbehörden?
- Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenzen, in Verbindung mit vorübergehenden stationären Grenzkontrollen, um auf diesem Wege die illegale Migration nach Deutschland effektiv eindämmen zu können?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2588 mit Schreiben vom 13. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Inwiefern gibt es von Seiten der Landesregierung momentan Planungen zu einer Bundesratsinitiative, mit dem Ziel durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes der Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich die Durchführung aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ermöglichen?
- Inwiefern gibt es von Seiten der Landesregierung Planungen zu einer Bundesratsinitiative, mit dem Ziel einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um auf diesem Weg die Leistungen für ausreisepflichtige Personen – insbesondere für vollziehbar ausreisepflichtige Personen – kürzen zu können?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Nachgang der jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 in Fragen der Migrations- und Asylpolitik erwartet die Landesregierung zeitnah entsprechende Gesetzgebungsverfahren auf Initiative der Bundesregierung oder der regierungstragenden Fraktionen im Bundestag.
Vor diesem Hintergrund sind vorläufig keine Bundesratsinitiativen im Sinne der Fragestellungen geplant. Die Landesregierung wird sich konstruktiv in die Beratungen auf Bundesebene einbringen.
- Sollten nach Ansicht der Landesregierung die Befugnisse der Bundespolizei gegenüber Personen ohne Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren, z.B. bei vorliegenden Wiedereinreisesperren, erweitert werden, um somit ein zentrales Handeln von der Feststellung bis zur Abschiebung zu ermöglichen?
Der Grenzschutz der Bundesrepublik Deutschland obliegt der Bundespolizei. Die hieraus resultierenden Aufgaben und Verfahren liegen somit originär im Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden. Nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 bis 1b AufenthG besteht daher auch bereits die Zuständigkeit der Bundespolizei für Zurückweisungen, Zurückschiebungen und Abschiebungen an der Grenze.
- Wie positioniert sich die Landesregierung in der Frage einer Zuständigkeitsverlagerung im Bereich der Abschiebungen von den kommunalen Ausländerbehörden auf die Zentralen Ausländerbehörden oder gar auf Bundesbehörden?
Die Zentralen Ausländerbehörden führen vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerberinnen und -bewerber möglichst unmittelbar aus den Landeseinrichtungen zurück, damit sich die Kommunen auf die Integration der Bleibeberechtigten konzentrieren können. Die Landesregierung prüft kontinuierlich, inwiefern die kommunalen Ausländerbehörden darüber hinaus durch die Zentralen Ausländerbehörden entlastet werden können und wird auch künftig geeignete Maßnahmen anstoßen. Eine Zuständigkeitsverlagerung auf eine Bundesbehörde würde eine Änderung des Aufenthaltsrechtes erforderlich machen. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund. Daneben bleibt der Bund gefordert, mit relevanten Zielstaaten stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen insbesondere in den relevanten Bereichen Passersatzbeschaffung und Flugabschiebung zu erreichen, damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden können.
- Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenzen, in Verbindung mit vorübergehenden stationären Grenzkontrollen, um auf diesem Wege die illegale Migration nach Deutschland effektiv eindämmen zu können?
Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes und die hieraus resultierenden Aufgaben und Verfahren liegen originär im Zuständigkeitsbereich des Bundes.