Kälteschutzpläne zur Eindämmung kältebedingter Mortalität

Antrag
vom 16.01.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Kälteschutzpläne zur Eindämmung kältebedingter Mortalität

I. Ausgangslage

Weltweit gehen jedes Jahr fünf Millionen Todesfälle auf abnorm hohe, aber auch niedrige Temperaturen zurück. Somit können 9,4 Prozent der Todesfälle auf Extremtemperaturen zu­rückgeführt werden, was einer jährlichen Inzidenz von 74 auf 100.000 Personen entspricht. Kälte ist dabei um den Faktor 10 gefährlicher als Hitze.1

Im Zuge des viel diskutierten Klimawandels wird immer wieder auf die Gefahren von Hitzepe­rioden eingegangen. Nationale Hitzeaktionspläne werden diskutiert und implementiert, über die Gefahren hitzebedingter Mortalität wird die Öffentlichkeit in breit angelegten Initiativen und Programmen informiert. All diese Maßnahmen haben zu einer Reduktion der Sterblichkeit durch eine Sensibilisierung in der Bevölkerung führen können.

In diesem Zusammenhang werden häufig die Zahlen kältebedingter Mortalität vernachlässigt. In Deutschland und gerade auch in Nordrhein-Westfalen sterben immer wieder Menschen den Kältetod, wobei besonders Obdachlose betroffen sind. Da sie viel Zeit im Freien verbringen, steigt die Gefahr für Erfrierungen und für Unterkühlung stark an. Es braucht nicht einmal Mi­nusgrade, um lebensbedrohliche Zustände hervorzurufen. Durch ein Zusammenspiel diverser Faktoren können bereits Plusgrade lebensbedrohliche Zustände hervorrufen:

„[B]ei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt kann der Körper mit Feuchtigkeit und Kälte konfrontiert werden. Im Wasser verliert der Körper 25 Mal schneller Wärme als in der Luft […]. Regen, aber auch Schweiß führen zu einem ähnlichen, wenn auch schwächeren Effekt. Neben der stärkeren Ableitung durch das Wasser kommt hinzu, dass die durchnässte Kleidung meist ihren Isolationseffekt verliert. So kann es schon bei Temperaturen von fünf Grad plus zu Un­terkühlungen und eventuell sogar zum Tod kommen.“2

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren die finanziellen Mittel für die sogenannten „Kältehilfen“ stark ausgebaut. Nach anfangs 100.000 Euro (2018/19) wurden im Winter 2021/2022 400.000 Euro als Kältehilfen zur Verfügung gestellt, im Winter 2022/2023 bereits 850.000 Euro.3

Allerdings existieren seitens der Kommunen, Länder oder des Bundes keine offiziellen Statis­tiken zu den sogenannten Kältetoten, welche eine zielgerichtete Verwendung dieser Mittel möglich machen respektive einen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen validieren könnten. Auch gibt es bezüglich der Anzahl der auf der Straße lebenden Menschen wie auch der erfro­renen Obdachlosen keine offiziellen Zahlen, sodass diese lediglich geschätzt werden können.4

Das bloße Zurverfügungstellen von Mitteln mag vielleicht ein erster richtiger Schritt sein, je­doch bedarf es lösungsorientierter Handlungsempfehlungen, welche eine zielgerichtete Ein­setzung der Mittel ermöglichen. Das Land muss in Zusammenarbeit mit den Kommunen so­genannte Kälteschutzpläne entwickeln, welche sich an den jeweiligen spezifischen Merkmalen der Kommunen orientieren. Um einen zielgerichteten Einsatz der Maßnahmen sicherstellen zu können, bedarf es in erster Linie einer validen Datenbasis, welche sich u. a. aus den Zahlen obdachloser und wohnungssuchender Personen in den Kommunen speist.

Jeder Tote ist einer zu viel, unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sich dieser To­desfall ereignet. Wir müssen aufhören, den Todesfällen im vermeintlichen Zusammenhang mit der Klimakrise größere Aufmerksamkeit als anderen zu schenken, und dort helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Für ein Nordrhein-Westfalen, das sich für seine Bürger einsetzt.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zu initiieren, um die Gesellschaft für diese Thematik zu sensibilisieren,
  2. gemeinsam mit Kommunen eine valide Datenbasis zu erstellen, um die Anzahl der auf der Straße lebenden Menschen als auch der erfrorenen Obdachlosen erfassen zu kön­nen, sowie
  3. gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens und der Kommunen Kälteschutz-pläne zu entwickeln, welche einen bedarfsgerechten Einsatz der Mittel ermöglichen; diese Pläne gilt es fortwährend zu evaluieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupas­sen.

Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-7755

 

1 https://www.pharmazeutische-zeitung.de/fuenf-millionen-temperaturbedingte-todesfaelle-jaehrlich-126791/

2 https://www.stern.de/panorama/wissen/erfrieren—was-passiert–wenn-ein-mensch-an-der-kaelte-stirbt-8562540.html

3 https://www.mags.nrw/land-stellt-900000-euro-fuer-kaeltehilfen-bereit

4 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76072/umfrage/im-winter-erfrorene-obdachlose/