Kann die Landesregierung überhaupt die Chancengleichheit im anstehenden Europa-Wahlkampf sicherstellen? Polizei-Fiasko am 16.02.2024 in Münster.

Antrag
vom 21.02.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Kann die Landesregierung überhaupt die Chancengleichheit im anstehenden Europa-Wahlkampf sicherstellen? Polizei-Fiasko am 16.02.2024 in Münster.

I. Ausgangslage

Der Bezirksverband Münster der Alternative für Deutschland veranstaltete am Freitag, den 16. Februar, um 19.00 Uhr seinen jährlich stattfindenden Neujahrsempfang im alten Rathaus in Münster. Der Empfang hat bereits mehrfach stattgefunden und war immer wieder von massi­ven Ausschreitungen und Störversuchen begleitet. Als Vortragende waren eine Reihe von Bundestagabgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD) und der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Martin Vincentz, vorgesehen. Eingeladen waren neben AfD-Mitgliedern selbstverständlich auch interessierte Bürger. Die Teilnehmer mussten sich vorher unter Angaben ihrer Adressdaten anmelden. Auf diese Weise sollte ein Stürmen und Stören der Veranstaltung durch Linke verhindert werden.

Bereits Wochen vor der Veranstaltung haben die sogenannte Münsteraner Stadtgesellschaft und diverse linke wie auch linksextreme Gruppen zu Gegenprotesten oder besser: einer Ver­hinderung der Veranstaltung aufgerufen. Darunter waren auch diverse Bürgermeister aus dem Münsteraner Umland. Auf der linksextremen Website Indymedia wurde ganz offen dazu auf­gerufen, die Veranstaltung unmöglich zu machen.

Die Polizeiführung in Münster hat bereits seit Jahren Erfahrung mit Neujahrsempfängen der AfD im historischen Rathaus in Münster. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu mas­siven Störversuchen und gewalttätigen Übergriffen auf die Teilnehmer dieser Empfänge. An­gesichts der aktuellen, mit Falschbehauptungen inszenierten politmedialen Kampagne gegen die Alternative für Deutschland war mit noch massiveren Protesten zu rechnen. Die Polizeifüh­rung konnte also nicht überrascht sein.

Die Polizei Münster stellte selbst in einer Pressemitteilung am 9. Februar 2024 heraus, dass sie mit einer hohen Zahl von Demonstranten rechnen würde. In dieser Pressemitteilung wurde allerdings nicht auf mögliche Störversuche gegen die AfD eingegangen, auch nicht auf die eigentliche Pflicht der Polizei, die ordnungsgemäße Durchführung des AfD-Neujahrsempfangs zur Not auch mit Härte zu garantieren. Zu letzterem gab es kein Wort der Münsteraner Poli­zeipräsidentin. In der Pressemitteilung wurde lediglich die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen gefordert. Es gab kein Wort dazu, dass der Zugang für die Teilnehmer jeder­zeit zu gewährleisten sei.1

Der AfD-Bezirksverband hat die Polizei auf die besonderen Gefahren hingewiesen und ent­sprechende Maßnahmen gefordert. Der Polizei wurde mitgeteilt, dass man Hinweise auf den Einsatz gefrorener Orangen gegen die Teilnehmer des Neujahrsempfanges habe. Die Polizei teilte der AfD als Sicherheitsmaßnahme u. a. mit, dass sich die Teilnehmer doch bitte schon um 13.00 Uhr am Veranstaltungsort einfinden sollen. Es war für 19.00 Uhr geladen. Der Emp­fang fand an einem Werktag statt. Für normale hart arbeitende Menschen ist das nicht einfach machbar. Diese Bürger können erwarten, für das von ihnen erwirtschaftete Steuergeld adä­quat geschützt zu werden, wenn sie zu einem politischen Neujahrsempfang gehen. Diese For­derung ist schon fast eine Verächtlichmachung der Teilnehmer des Neujahrsempfangs. Die vorgesehenen Redner sind außerdem alle politische Persönlichkeiten mit dichten Terminka­lender. Eine Anreise um 13.00 Uhr ist für sie einfach nicht möglich und gleichermaßen nicht zumutbar.

Manche Sicherheitshinweise wirkten dazu noch wirklichkeitsfremd. Die Teilnehmer sollten sich möglichst einzeln zum Rathaus bewegen. Die Polizei ging auch nicht auf die Forderung nach Sammelstellen für die Besucher des AfD-Neujahrsempfangs ein, die ein sicheres Geleit zum Veranstaltungsort gewährleisten sollten. Darüber hinaus hat die Polizei Münster dem AfD-Be-zirksverband Münster vorab mitgeteilt, dass sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit etwaige Sitzblockaden nicht räumen würde.

Alles in allem entsteht der Eindruck, dass die Polizeiführung Münster voreingenommen war und überhaupt nicht gewillt war, die Grundrechte der Teilnehmer des Neujahrsempfangs ins­besondere auf körperliche Unversehrtheit und Versammlungsfreiheit zu schützen. Dieser Ein­druck verstärkte sich im Laufe des 16. Februars noch weiter.

Ein Drittel der angemeldeten Teilnehmer konnten nicht zum Veranstaltungsort kommen, weil sie durch gewaltbereite Linksextreme gestoppt wurden. Es kam zu tätlichen Angriffen und Ei­erwürfen. Eine Brille wurde heruntergeschlagen und unter dem Beifall des linksextremen Mobs zertreten. Dieser war offenbar perfekt organisiert, einschließlich auf X (früher Twitter) veröf­fentlichten Anweisungen und Karten zur Störung des Neujahrsempfangs. Diese Störungen waren geplant und perfekt auf X orchestriert. Die Aufrufe zur Störung und Behinderung des AfD-Neujahrsempfangs waren Tage zuvor schon auf X nachlesbar. Die Polizei Münster muss das mitbekommen haben und hätte sich entsprechend aufstellen können. Die Angriffe gegen die Teilnehmer des AfD-Neujahrsempfangs setzten sich aber auch nach Schluss der Veran­staltung fort. Sie wurde zum Teil auf dem Weg zu ihren Autos körperlich attackiert. Bei vielen Teilnehmern des Neujahrsempfangs entstand der Eindruck, dass die Polizei gar nicht wirklich an der Unterbindung und Verfolgung von Straftaten interessiert sei.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Martin Vincentz konnte nicht zum Veranstaltungsort vordrin­gen, weil sich Polizeibeamte weigerten, ihn zu eskortieren. Linksextreme blockierten ihn, als er es auf eigene Faust versuchte. Extremisten entscheiden in Nordrhein-Westfalen darüber, ob gewählte Volksvertreter an Versammlungen teilnehmen dürfen.

Die Pressemitteilung der Polizei Münster vom 16. Februar 2024 gibt ein komplett anderes Bild von vermeintlich friedlichen Protesten wieder. In der Mitteilung findet sich kein Wort darüber, dass es vielen angemeldeten Besuchern und auch Herrn Dr. Vincentz nicht möglich war, an dem Neujahrsempfang teilzunehmen. Die Polizeipräsidentin von Münster wird in dieser um 21.43 Uhr erschienenen Mitteilung zitiert.2 Sie war während der Blockaden und Demonstrati­onen vor Ort und konnte sich ein eigenes Bild machen. Sie hätte jederzeit ein härteres Vorge­hen anordnen können.

Entweder hat die Polizeipräsidentin die Behinderung von Herrn Dr. Vincentz und anderen durch Linksextreme bewusst verschwiegen, was eine schwerwiegende Täuschung der Öffent­lichkeit wäre. Oder die Berichtsketten funktionieren nicht richtig im Polizeipräsidium Münster – für ein solches Organisationsversagen würde die Polizeipräsidentin gleichermaßen die Ver­antwortung tragen. Auch diese Pressemitteilung kann als Beleg für die Voreingenommenheit der Münsteraner Polizeiführung gewertet werden.

Dieses Polizei-Fiasko ist insbesondere mit Blick auf den anstehenden Europawahlkampf in Nordrhein-Westfalen beunruhigend. In diesem Zusammenhang sei an ein ähnliches Polizei-Fiasko um die AfD-Wahlkampfveranstaltung im letzten Europawahlkampf am 7. April 2019 in Köln-Kalk erinnert. Damals war Herbert Reul bereits Innenminister. Es entsteht leider der Ein­druck, dass es in Nordrhein-Westfalen strukturelle Probleme bei der sicheren Gewährleistung von AfD-Veranstaltungen gibt.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht und muss von der Landesregierung sichergestellt werden.
  2. Die Strategie der Polizei im Rahmen der Veranstaltung der AfD am 16. Februar 2024 in Münster wird diesem Anspruch nicht gerecht.
  3. Es besteht kein Lernprozess der Polizei mit Blick auf den Schutz von Veranstaltungen aus dem freiheitlich-konservativen Spektrum.
  4. Der Schutz von Mandatsträgern ist nur sehr eingeschränkt im Land Nordrhein-Westfalen gewährleistet.

III. Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, die Chancengleichheit der Parteien im Europa­wahlkampf 2024 sicherzustellen und die Polizeidienststellen im Land entsprechend zu instruieren.
  • Der Schutz von Mandatsträgern und Oppositionsunterstützern ist jederzeit sicherzustel­len.

Dr. Martin Vincentz
Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-8113

 

1 https://muenster.polizei.nrw/artikel/sicherheitsmassnahmen-zum-schutz-von-versammlungen-gegen-den-afd-neujahrsempfang-am-1602 abgerufen am 18.02.2024

2 https://muenster.polizei.nrw/presse/30000-menschen-versammeln-sich-friedlich-gegen-den-afd-neu-jahrsempfang abgerufen am 18.02.2024