Kleine Anfrage 6088des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 03.11.2021
Keimverseuchte Coronatests auch in Nordrhein-Westfalen möglich?
Am 22. Oktober 2021 veröffentlichte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) des Landes Mecklenburg-Vorpommern erste Ergebnisse einer Untersuchung offenbar verunreinigter Selbsttests für Schüler.
32 Proben aus vier Chargen der beanstandeten Selbsttests des Herstellers „Deepblue“ aus den Beständen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden untersucht; hierbei waren alle Proben makroskopisch auffällig, bei allen wurde eine bakterielle Verunreinigung mit Umweltkeimen bestätigt. Um welches Bakterium es sich hierbei speziell handelt, müsse in weiteren Tests untersucht werden.1
Das MV-Bildungsministerium hatte die Bestellung von 900.000 Tests des chinesischen Herstellers „Anhui Deepblue Medical Technology Co., Ltd.” veranlasst. „Es wurden rund 620 Schulen beliefert”, teilt das Ministerium auf Nordkurier-Anfrage mit. Darunter bildende und berufliche Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.2
In Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständiger Bundesbehörde empfiehlt das LAGuS, die Anwendung des Tests weiterhin auszusetzen und auf andere Produkte zurückzugreifen, da eventuelle Gesundheitsrisiken aktuell nicht zweifelsfrei bestimmt werden können.3
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
- Bei welchen Herstellern wurden für welchen Verwendungszweck seitens des Landes Nordrhein-Westfalen Coronatests bestellt?
- Nach welchen Kriterien wird bei der Auswahl der Tests für Schulen vorgegangen?
- Werden die Coronatests vor Benutzung auf makroskopische Auffälligkeiten untersucht?
- Gab es seitens der Endbenutzer der durch das Land zur Verfügung gestellten Tests bereits Rückmeldungen an das Land bezüglich etwaiger Auffälligkeiten?
Dr. Martin Vincentz
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6088 mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
- Bei welchen Herstellern wurden für welchen Verwendungszweck seitens des Landes Nordrhein-Westfalen Coronatests bestellt?
Durch die Landesregierung wurden, soweit in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nachvollziehbar, von nachfolgenden Herstellern Coronatests bzw. Abstrichtupfer für PCRPooltestungen bestellt:
- Abbott
- Accu-Tell
- CLINITEST COV19Ag Self CE 20PK Case Test
- Cleartest
- Clungene Covid-19 Antigen Corona Schnelltests (Hangzhou Clongene Biotech Co., Ltd.)
- Hotgen Corona-Line-Test (Beijing Hotgen Biotech Co. Ltd)
- Healgen Clinitest Corona Schnelltests (Scientific Limited Liability Company, Siemens)
- Joysbio
- Jinan Babio Biotechnology Co, Ltd.
- LAIENTEST covid-19-antigen-rapid-test (Getein Biotech)
- Lepu Medical (Technology Co, Ltd. 102200 Beijing, China)
- LYHER @ COVID-19 Antigen Tests für Laien (Hangzhou Laihe Biotech Co., Ltd.)
- Lugene Rapid Test
- Lumigenex (Suzhou Co. Ltd)
- Nasocheck comfort (LEPU MEDICAL)
- Novel Coronavirus 2019-nCoV-Antigentest (Beijing Hotgen Biotech Co. Ltd.)
- Schnelltest der Fa. nal van minden GmbH
- Roche Sars-Cov-2-Antigentests (SD Biosensor)
- SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test
- Safecare Bio (Tech-Nic GmbH, Hangzhou)
- Schnelltest der Fa. Sugentech
- Shenzhen Watmind Medical Co., Ltd., 518118 Shenzhen, China
- Suzhou Shengtian Biotechnology Co., Ltd
- Schnelltests Unibioscience
- Schneltests unizell Medicare GmbH
- Schnelltest der Fa. Wantai Biological Pharmacy Enterprise Co., Ltd., 102206 Beijing, China
- Schnelltest der Fa. Xiamen WIZ BIOTECH Co. Ltd.
Die Schnelltests bzw. Abstrichtupfer wurden zu Pandemieschutzzwecken (Testungen) für die Beschäftigten des Landes, Schülerinnen und Schüler sowie für die Kindertagesbetreuung bestellt. Abstrichtupfer für PCR-Pooltests wurden ausschließlich für den Schulbereich erworben. Es wird zudem auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 5663 und 5096 verwiesen.
- Nach welchen Kriterien wird bei der Auswahl der Tests für Schulen vorgegangen?
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Abstrichtupfer für die Durchführung der PCR-Pool-tests ist neben der wirtschaftlichen Prüfung das ausschlaggebende Kriterium. In den Biokom-patibilitätstests der Hersteller dürfen keine Auffälligkeiten festgestellt worden sein.
- Werden die Coronatests vor Benutzung auf makroskopische Auffälligkeiten untersucht?
Makroskopische Untersuchungen der Schnelltests werden durch die Landesregierung nicht durchgeführt und nicht in Auftrag gegeben.
Die Abstrichtupfer für die Durchführung der PCR-Pooltests haben herstellerseitig ein anerkanntes und gesundheitlich unbedenkliches Sterilisationsverfahren durchlaufen. Zusätzlich zu den rechtlich vorgeschriebenen Testverfahren hat das Ministerium für Schule und Bildung über den Lieferanten aus Gründen äußerster Vorsorge aufgrund der Nachfrage besorgter Eltern u. a. Überprüfungen der Abstrichtupfer auf Sterilität veranlasst. In diesen Labortestungen wurde die Sterilität der Abstrichtupfer nachgewiesen. Bei dem in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallenen Qualitätsmangel handelt es sich um eine mikrobielle Kontamination der Testlösung. Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat sich der Anwender vor dem Anwenden eines Medizinproduktes von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen.
- Gab es seitens der Endbenutzer der durch das Land zur Verfügung gestellten Tests bereits Rückmeldungen an das Land bezüglich etwaiger Auffälligkeiten?
Der Landesregierung sind keine Auffälligkeiten bekannt. Zur Nachfrage besorgter Eltern aus dem Schulbereich verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3.