Kleine Anfrage 8081 vom 15. Mai 2026
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Drucksache 18/19324
„Kein Name, keine Telefonnummer, nicht mal eine E-Mail-Adresse“ – anonyme Denunziation mit Unterstützung der NRW-Meldestellen
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Nach Recherchen der Jungen Freiheit1 und eigenen Tests auf den Meldeportalen der vier neuen Meldestellen lässt sich festhalten, dass die Schwelle für Meldungen offenbar bewusst niedrig gehalten ist und sich Meldungen grundsätzlich nicht verifizieren lassen. Anders ausgedrückt: Es lässt sich nicht feststellen, wie hoch der Anteil der Fake-Meldungen ist, die trotzdem in die Statistik einfließen und tendenziell zu politischem Handeln führen sollen.
Exemplarisch schildert die JF den Meldeweg im Zusammenhang mit queer-feindlichen Vorfällen:
„Zunächst fragt das Portal nach der Art der Betroffenheit. Danach, ob man für sich selbst oder andere Personen oder Organisationen eine Meldung machen möchte. Es folgen Fragen zur geschlechtlichen Identität, bei denen der Melder die Auswahl zwischen elf verschiedenen Geschlechtsauskünften hat. Von a-gender über cis, trans, queer und nicht binär bis hin zu „im Findungsprozess“. Auch Angaben zu Alter und sexueller Orientierung werden im Online-Fragebogen erfasst. Etwas konkreter wird es erst bei der Frage, wann der Vorfall stattgefunden haben soll. Doch es mangelt nicht an Möglichkeiten, sich neben der garantierten Anonymität auch weiter im Ungefähren zu bewegen. „Es ist über einen längeren Zeitraum passiert“ oder „Ich kann mich nicht genau erinnern“ sind als Antwortmöglichkeiten gegeben. In letzterem Fall reicht es, nur das Jahr einzugrenzen. Als Ortsangabe ist die Nennung der Stadt ausreichend, für konkretere Lokalisierungen wie Straßennamen ist kein Platz vorgesehen. Um einen Vorfall zu beschreiben, genügt es dem System, gerade einmal 50 Zeichen – etwa ein bis zwei Sätze – anzugeben. Entsprechend dünn kann hier der Informationsgehalt ausfallen. Zuletzt darf der Betroffene noch ankreuzen, um welche Form von Queerfeindlichkeit es sich handelt. Mit der Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten ist der Meldevorgang bereits abgeschlossen. Kein Name, keine Telefonnummer, nicht mal eine E-Mail-Adresse ist erforderlich, um zu überprüfen, ob es sich um eine echte Meldung oder eine Fake-Aktion handelt.“
Zusammengefasst bringt diese Art der Meldung den Betroffenen eher wenig, finanzieren muss der Steuerzahler diese Meldestellen aber trotzdem. Zusätzlich soll aus dieser wenig aussagekräftigen Datensammlung dann noch politisches Handeln resultieren, wofür mutmaßlich ähnliche Organisationen eingespannt werden, die aktuell von den verausgabten Fördermitteln profitieren – ein geradezu „faszinierendes“ Geschäftsmodell, insbesondere wenn es zugleich eine erhebliche Überlastung bei Polizei und Justiz gibt. An der gleichen Adresse hat der Verein InterKultur, Teil des Trägerverbunds von MEDAR, seinen Sitz sowie die Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF). Nach Recherchen der Jungen Freiheit wurde die DIDF noch „2021 im hessischen Verfassungsschutzbericht als linksextremistische Organisation mit türkischem Ursprung eingestuft, die eine Nähe zu kommunistischen Positionen aufweise und Kontakte zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) pflege“. Mutmaßlich gebe es bei Veranstaltungen personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen InterKultur und DIDF.2
Zudem gebe es eine unerklärliche enge Verzahnung der vier neuen Meldestellen mit der Meldestelle für Diskriminierung im Fußball (MeDiF).3
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 8081 mit Schreiben vom 7. August 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister des Innern beantwortet.
- Welche organisatorischen und personellen Verbindungen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zwischen der Melde- und Dokumentationsstelle Antimuslimischer Rassismus (MEDAR) und der Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF) sowie der DKP und der SDAJ?
Der Landesregierung ist bekannt, dass ein Teil der genannten Organisationen, hier MEDAR und DIDF, einen Sitz an der gleichen Adresse haben. Die Organisations- und Personalverantwortung für die in der Fragestellung genannten Organisationen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Im Übrigen wären Angaben zu Einzelpersonen datenschutz-rechtlich unzulässig.
- Welche organisatorischen und personellen Verbindungen gibt es zwischen den vier neuen Meldestellen (DINA, MEDAR, MIQ, MIRA) und der Meldestelle für Diskriminierung im Fußball (MeDiF)?
Der Landesregierung liegen keine Informationen über organisatorische oder personelle Verbindungen zwischen den Meldestellen (DINA, MEDAR, MIQ, MIRA) und der Meldestelle für Diskriminierung im Fußball (MeDiF) vor.
- Wie viele Meldungen sind seit ihrem Bestehen bei den vier neuen Meldestellen bisher eingegangen? (Bitte differenziert nach Meldestelle und Anzahl listen)
- Bei wie vielen dieser Meldungen ließ sich der gemeldete Sachverhalt verifizieren?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Informationen können den Jahresberichten 2025 entnommen werden.
- Wie viele Personen sind bei DINA, MEDAR, MIQ und MIRA jeweils im Zusammenhang mit den Meldestellen beschäftigt bzw. eingestellt worden? (Bitte die jeweilige Anzahl der beschäftigten Personen und die Umrechnung in Vollzeitstellen angeben)
Bei DINA werden 1,7 Vollzeitäquivalente, bei MEDAR 2,5 Vollzeitäquivalente, bei MIQ 2,4 Voll-zeitäquivalente und bei MIRa 1,6 Vollzeitäquivalente finanziert. Die Aufteilung der Stellenanteile liegt in der Verantwortung der jeweiligen Trägervereine.
1 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/der-staat-laedt-ein-zur-denunziation/ Datum des Originals: 07.08.2026/Ausgegeben: 13.08.2026
2 Ebd.
3 Ebd.